Mr. Speaker,
nach der Übernahme meines Amts als Deputy Speaker habe ich mir alle Regelungen zu Gemüte geführt, die meine Amtsausübung betreffen würden. Dabei sind mir einige Widersprüche zwischen der Geschäftsordnung dieses Hauses und der Verfassung von Freeland aufgefallen, die ich mit diesem Entwurf aufzulösen gedenke:
1. In der Verfassung wird das dienstälteste verfügbare Mitglied der State Assembly als natürlich Vertreter des Präsidenten definiert. In der Geschäftsordnung wird dementgegen ein Deputy Speaker definiert, der den Speaker während möglicher Anwesenheiten vertreten soll. Dieser hätte allerdings im Falle der Vakanz des Speakeramtes keinerlei Vertretungsbefugnisse, da in diesem Fall die Verfassung anzuwenden wäre. Daher habe ich mich dafür entschieden, das Amt des Deputy Speaker komplett abzuschaffen und stattdessen die von der Verfassung vorgesehene Vertretungsregelung durch den Dean of the State Assembly auch in der Geschäftsordnung festzulegen.
2. Jüngst waren wir mit Forderungen zur Amtsenthebung des Speakers konfrontiert. Meine Beschäftigung mit den Regeln haben ergeben, dass die Geschäftsordnung dabei auf die Verfassung verweist. Diese sieht allerdings keine Regelungen für die Amtsenthebung vor. Wahrscheinlich leistete die Verfassung dies einst, mittlerweile bietet sie allerdings keine Vorgehensweisen dazu. Daher habe ich mich entschieden, das konstruktive Misstrauensvotum in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Die Besonderheit dabei ist, dass nicht der Speaker selbst sein eigenes Amtsenthebungsverfahren leitet, sondern wiederum das dienstälteste Mitglied der State Assembly.
3. Zuletzt schlage ich als weitere Möglichkeit zum Amtsverlust des Speakers diejenige des Amtsverlusts aus unangekündigter Abwesenheit vor. Ich habe hierzu eine Siebentagesfrist gesetzt, die es ermöglicht einen offensichtlich inaktiven Speaker spätestens nach sieben Tagen quasi automatisch loszuwerden.