Honorable Commoners,
derzeit ist alles in dieser Hinsicht erlaubt, was nicht unter die Körperverletzungsdelikte des Bundes fällt. Ich sehe den Sinn dieses Gesetzes nicht in der Schaffung von Verboten, sondern in der Regulierung eines bestehenden Phänomens, um Missbrauch vorzubeugen.
Das libertäre Argument in dieser Hinsicht ist, dass das gänzliche Verbieten von Drogenkonsum nur zu einem Schwarzmarkt mit entsprechenden Händlersubjekten führt. Diese sind dann am Profit orientiert und mischen den reinen Mitteln möglicherweise schädliche andere Stoffe bei, um ein nichtvorhandenes Suchtverlangen zu wecken oder ein bestehendes zu steigern. Dies sind die üblichen Folgen eines schwarzen Marktes.
Dadurch, dass aber die Mittel von staatlichen geprüften Stellen erworben werden können, besteht keine Notwendigkeit für einen Schwarmarkt und durch die Kontrolle der Inhaltsstoffe kann auch hier Missbrauch vorgebeugt werden.
Derjenige, der "nur mal probieren" will, kann dann auch beraten und auf Gefahren hingewiesen werden. Derjenige, der süchtig ist, muss nicht in die Beschaffungskriminalität geraten.
Ich werde daher diesem Gesetz zustimmen.