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Quinn Michael Wells

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Sonntag, 8. Dezember 2013, 21:03

2013/12/02 - Narcotics and Psychotropic Substances Bill[

Honorable Commoners,

für zunächst 4 Tage - also bis zum 12.12.2013, 21:04 Uhr - steht dieser Entwurf von Commoner Varga zur Aussprache. Das erste Wort hat der Antragssteller.

Narcotics and Psychotropic Substances Bill
Article I - Fundamental Provisions

Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen im Staat Astoria State.
(2) Es soll zitiert werden als Narcotics and Psychotropic Substances Act.

Section 2 - Statutory Definitions
(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
(2) Psychotrope Substanzen im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.

Section 3 - Basic Rule
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen nur zu jenen Zwecken angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden, die dieses Gesetz besonders bestimmt.
(2) Der Anbau, die Herstellung, die Zubereitung, die Verarbeitung, der Erwerb, die Veräusserung, die Abgabe und der Besitz von Betäubungsmitteln und psychotroper Substanzen bedarf der staatlichen Genehmigung.

Section 4 -Astoria State Department of Narcotics and Psychotropic Substances
Die Erteilung und der Widerruf von Genehmigungen nach diesem Gesetz, sowie die Aufsicht über den erlaubten und genehmigten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, obliegen einem staatlichen Amt für Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen (Astoria State Department of Narcotics and Psychotropic Substances).

Article II - Licit and Licensable Use of Narcotics and Psychotropic Substances

Section 1 - Licit Medical Use
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen ärztlich verabreicht oder verschrieben werden, sofern dies entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst und Ethik angezeigt ist, um bei einem Menschen oder einem Tier einen pathologischen Zustand zu heilen, oder zu lindern, oder von einem pathologischen Zustand bei einem Menschen oder einem Tier verursachte körperliche Schmerzen zu lindern.
(2) Zur Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen befugt sind ausschliesslich staatlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Auf Anweisung des Arztes dürfen im Rahmen einer stationären Therapie oder einer Notfallversorgung Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen auch von staatlich zugelassenem medizinischem Assistenzpersonal (Paramedics und Registered Nurses) verabreicht werden.
(3) Zur Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen befugt sind neben dem verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt selbst auch staatlich zugelassene Apotheker.

Section 2 - Medical Administration and Prescription
(1) Die Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu medizinischen Zwecken ist von dem verabreichenden oder verschreibenden Arzt in einem besonderen Register des Krankenhauses oder seiner Praxis unter Angabe des Namens des Patienten, des Befundes und der Diagnose, der verschriebenen oder verabreichten Substanz, der Dauer der Therapie und der Dosierung zu verzeichnen.
(2) Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen unmittelbar durch ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis ist dem Patienten eine besondere Bescheinigung als Nachweis der Berechtigung zum Besitz der verschriebenen Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in entsprechender Art und Menge auszuhändigen. Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen durch eine Apotheke ist die entsprechende Bescheinigung durch den Apotheker auszugeben.
(3) Bei Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen im Rahmen einer ambulanten Therapie für eine Person unter 18 Jahren sind das Rezept und die Bescheinigung nach Sec. 3, SSec. 2, auf den Personensorgeberechtigten des Patienten auszustellen, diesem auszuhändigen und von ihm zu verwahren. Die Verabreichung der Betäubungsmittel oder der psychotropen Substanzen erfolgen in diesem Fall ebenfalls durch den Personensorgeberechtigten.

Section 3 - Licensable Scientific and Industrial Use
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung, der industriellen Herstellung von Arznei- und Heilmitteln, oder der industriellen Herstellung oder Verarbeitung nicht für den menschlichen Konsum bestimmter und geeigneter Substanzen mit staatlicher Genehmigung angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden.
(2) Die Genehmigung zum entsprechenden Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist ausschliesslich Personen mit einer anerkannten wissenschaftlichen Ausbildung in den Disziplinen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Biologie, Physik, Chemie oder Psychologie zu erteilen, die die zuverlässige Gewähr für einen sachgerechten Umgang mit den Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bieten.

Section 4 - Security Precautions
(1) Personen, die am gesetzlich erlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen nach diesem Artikel teilnehmen, haben in jeder Phase des Verkehrs adäquate Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen, dass die Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in unbefugte Hände fallen.
(2) Der Verbleib mit staatlicher Genehmigung angebauter, hergestellter oder zubereiteter Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen ist über jeden Schritt ihrer Weitergabe bis zum Endverbrauch oder der Vernichtung von den jeweils beteiligten Personen lückenlos schriftlich zu dokumentieren.
(3) Der Vorrat an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken, wissenschaftlichen Laboratorien und industriellen Betrieben zum gesetzlich erlaubten Gebrauch ist zu jeder Zeit auf ein angemessenes Mass des zeitnahen Bedarfs zu beschränken. Nicht mehr benötigte oder nicht mehr verwendbare Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen sind unverzüglich zu vernichten.

Article III - Other Use of Narcotics and Psychotropic Substances

Section 1 - Non-Medical Private Consumption
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zum nicht ärztlich verordneten Eigenverbrauch nicht angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben oder besessen werden.

Section 2 – Drug Withdrawal
(1) Astoria State gewährleistet ein für Patienten welche Bürger dieses Staates sind kostenloses Drogenentzugsprogramm welches auf den Einsatz von Ersatzdrogen verzichtet. Die Nachbetreuung der Patienten ist zu gewährleisten.
(2) Zu diesem Zweck sucht die Regierung die Zusammenarbeit mit privaten Institutionen.

Article IV - Penal Provisions

Section 1 - Sanctions
(1) Der unerlaubte Anbau, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Zubereitung, die unerlaubte Verarbeitung, der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen zum Zwecke der Abgabe oder Veräusserung, sowie die unerlaubte Abgabe und unerlaubte Veräusserung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen, werden mit Freiheitsstrafe von 10 Jahren bis 20 Jahren und im Wiederholungsfall mit Freiheitsstrafe von 30 Jahren bis lebenslang geahndet.
(2) Der Verstoss gegen Dokumentationspflichten bei der Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen nach Art. II, Sec. 3, dieses Gesetzes, sowie der Verstoss gegen Sicherheitsvorkehrungen im Verkehr mit Betäubungsmitteln nach Art. II, Sec. 4, dieses Gesetzes werden mit Freiheitsstrafen zwischen einem Monat und sechs Monaten geahndet.

Article V - Final Provisions

Section 1 - Coming into Force
(1) Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
(2) Alle diesem Gesetz widersprechenden Regelungen werden nach einer Übergangsfrist von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Márkusz Varga

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Sonntag, 8. Dezember 2013, 23:49

Honorable Commoners,

Es wurde ja bereits an anderer Stelle über dieses Gesetz diskutiert, ich möchte mich daher kurz halten.
Es ist offensichtlich: Dieses von mir eingebrachte Gesetz hat eine völlig andere Stossrichtung als die Intoxicants Bill über welche derzeit abgestimmt wird. Gemein ist beiden Gesetzen einzig, dass sie keine Strafen für Konsumenten nach sich ziehen.

Dieser Entwurf regelt zum einen detailliert den Umgang mit Rauschgift im medizinischen und industriellen Sektor. Hier ist er weitaus griffiger und ausgefeilter als sein Pendant. Zum anderen wird darin auch ein Verbot festgeschrieben. Und zwar ein Verbot Rauschgift für nicht-medizinische Zwecke zu produzieren oder zu verbreiten. Eine Welt ohne Drogen wird es wohl niemals geben, aber ich bin der festen Überzeugung dass es die vornehmste Aufgabe eines Staates ist seine Bürger so gut wie möglich zu schützen. Die für Körper und Geist schädliche Wirkung von Rauschgiften ist unbestritten. Von daher sehe ich es als ein Gebot der Stunde dagegen vorzugehen.

Durch eine konsequente Umsetzung dieses Gesetzes, allen voran der kostenlosen Therapie, werden drogenbedingte Kriminalität und Krankheiten zurückgehen.

In dieser Bill ist auch bereits ein Artikel welcher den Entzug regelt eingeschlossen, dies verdeutlicht dass der Mensch in diesem Gesetz im Zentrum steht. Das Ziel ist echte Hilfe für Suchtkranke, verbunden mit Repression gegen skrupellose Dealer und Produzenten.

Honorable Commoners, ich bitte sie daher um Unterstützung für diese Bill.

Daryll K. Sanderson

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Montag, 9. Dezember 2013, 08:22

Honnorable Commoners,

Zuerst einmal sehe ich keinen Grund für eine solche restriktive Drogenpolitik, da der Konsum zumindest weicher Drogen, wie Canabis, meines Erachtens in der Freiheit des einzelnen liegt.

Wie sie bereits selbst festgestellt haben Mr. Varga, ist eine Welt ohne Drogen utopisch. Eine Kriminalisierung eben dieser führt zu steigenden Preisen auf dem Schwarzmarkt und einem Anstieg von Beschaffungskriminalität bei Konsumenten.

Deshalb werde ich ihrem Entwurf nicht zustimmen können.

Abgesehen davon sehe ich aber auch noch einige Schwachstellen in ihrem Entwurf.
-Article II, Section 3 Absatz 2: In wie weit Physiker im sachgerechten Umgang mit Betäubungsmitteln ausgebildet sein sollen, erschließt sich mir nicht.
-Article II, Section 4 Absatz 3: Wie soll hier die Vernichtung aussehen? Eine sachgerechte Entsorgung sollte auf jeden Fall kontrolliert werden
-Article III Section 2 Absatz 1: Sie wollen also zum Beispiel einen Heroin Entzug ohne Methadon durchführen? Ich bin mir nicht sicher, ob ihnen da viele Ärzte zustimmen würden
-Article IV Section 1 : Sie wollen also auch den kleinen Marijuana Dealer an der Straßenecke für mindestens 10 Jahre ins Gefängnis stecken? Ein solches Strafmaß wäre meiner Meinung nach höchstens für Drogenhandel im großen Stil Verhältnismäßig.
Genauso sollte nicht jeder Dokumentationsfehler bereits zu einer mindestens einmonatigen Freiheitsstrafe führen. Bei geringen Verstößen, sollte man hier vielleicht doch eher mit Geldstrafen sanktionieren.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Quinn Michael Wells

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Montag, 9. Dezember 2013, 09:46

Honorable Commoners,

Ich habe keine Lust, in einem autoritären Staat zu leben der jedes Detail des Privatlebens regelt. Für mich sollen Gesetze dazu dienen, die Allgemeinheit vor dem Einzelnen zu schützen, nicht den Einzelnen vor sich selbst. Auch fehlt eine der mit Abstand gefährlichsten Drogen - Alkohol - genauso wie der extrem tödliche Tabak komplett.
Das Gesetz strotz zudem vor Inkompetenz im medizinischen Sektor. Ich habe gestern lang mit einem Arzt darüber diskutiert: der ersatzmittelfreie Entzug gefährdet den Konsumenten in ganz erheblicher Form.
Das Strafmaß indes verlässt jeden Boden der Rationalität, vor allem im Hinblick auf den FPC. Kurzum: es wird ein Nay und notfalls das erste faktische Veto in der Geschichte unseres Staates geben. Die Bürger werden es uns und mir danken, für ihre Freiheit einzustehen.

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Moe Hashkey

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5

Montag, 9. Dezember 2013, 09:51

Honorable Commoners,

mir bereitet auch dieser Entwurf Unbehagen, eventuell ist es lösbar. In der jetzigen Form kann ich dem Gesetz nicht zustimmen.

Commoner Sanderson hat bereits einige Punkte angesprochen, die ich auch als Fragezeichen notiert habe. Hier wäre ich für eine Antwort des Antragsstellers, bzw. ggf Anpassung des Antrags dankbar. Insb. der vierte Punkt ist mir ein wichtiger, wenn auch etwas anders gewendet als bei Commoner Sanderson:

Der "kleine Straßendealer an der Ecke", darüber könnte man noch reden. Aber auch derjenige, der zuhause für den Eigenkonsum Marihuana anbaut (und nur dafür), wandert für mindestens 10 Jahre hinter Gitter. Auch derjenige, der beim "kleinen Straßendealer an der Ecke" etwas erwirbt und damit in Besitz der Substanz ist: 10 Jahre.

Ich finde wir sollten hier eine Differenzeirung treffen, die sich vielleicht anhand der Menge bemisst:

Wer "für den Eigenkosum" anbaut, erwirbt oder besitzt: wenig Strafe. Wer darüber hinaus anbaut, erwirbt oder besitzt oder sogar handelt: deutlich höhere Strafe. Von mir aus kann man auch noch eine Differenzierung von marihuana und anderen Substanzen vornehmen, mit geringeren Strafen für ersteres, da bin ich aber Leidenschaftslos.
Moe Hashkey


Márkusz Varga

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Montag, 9. Dezember 2013, 23:22

Honorable Commoners,
Ich habe keine Lust, in einem autoritären Staat zu leben der jedes Detail des Privatlebens regelt. Für mich sollen Gesetze dazu dienen, die Allgemeinheit vor dem Einzelnen zu schützen, nicht den Einzelnen vor sich selbst. Auch fehlt eine der mit Abstand gefährlichsten Drogen - Alkohol - genauso wie der extrem tödliche Tabak komplett.
Das Gesetz strotz zudem vor Inkompetenz im medizinischen Sektor. Ich habe gestern lang mit einem Arzt darüber diskutiert: der ersatzmittelfreie Entzug gefährdet den Konsumenten in ganz erheblicher Form.
Das Strafmaß indes verlässt jeden Boden der Rationalität, vor allem im Hinblick auf den FPC. Kurzum: es wird ein Nay und notfalls das erste faktische Veto in der Geschichte unseres Staates geben. Die Bürger werden es uns und mir danken, für ihre Freiheit einzustehen.

Etwas grotesk wie sich der Gouverneur hier als Bewahrer der Freiheit aufführt, wo er doch sonst kaum eine Gelegenheit auslässt Kritiker mundtot zu machen. Aber das ist ein anderes Thema.

Alkohol und Tabak fehlen in der Tat und zwar bewusst. Alkohol als eine der gefährlichsten Drogen zu bezeichnen halte ich zwar für übertrieben, es sei denn man spricht auf die Verbreitung an. Jedoch sind auch in diesem Bereich sicher Massnahmen nötig und auch geplant. Da Alkohol aber ein gesellschaftlich anerkanntes und tief in der Kultur verankertes Genussmittel ist, sind hier andere Massnahmen gefragt. Ein entsprechender Antrag wird aber folgen. Gleiches gilt für Tabak.

Die Verabreichung von Ersatzdrogen ist aber nun mal schlicht und einfach kein Entzug. Niemand käme auf die Idee einem Alkoholiker der täglich eine Flasche Schnaps gesoffen hat, stattdessen Wein zu geben, weil der etwas weniger schadet, bei den anderen Drogen ist dies aber komischerweise so. Ersatzdrogen, hier sei vor allem Methadon genannt sind keine Entzugshilfe, sondern schlicht und einfach ein Ersatz. Im Falle von Methadon, der Haupt-Ersatzdroge, ist es sogar so dass dessen körperlicher Entzug bis zu drei Monaten dauern kann, während es bei Heroin eine Woche ist. Lassen Sie mich raten, Commoner Wells: Der Arzt mit dem Sie gesprochen haben möchte sich selbst eine goldene Nase mit der Methadonabgabe verdienen? Die Ärzte mit denen ich gesprochen habe bestätigen, dass ein drogenfreies Leben nur ohne Ersatzdrogen möglich ist. Eigentlich logisch, oder? Wo die Gefährdung für den Suchtkranken liegen soll erschliesst sich mir auch nicht. Natürlich, ein Drogenentzug ist kein Sonntagsspaziergang. Er ist körperlich und vor allem psychisch überaus anstrengend. Genau aus diesem Grund ist eine Betreuung durch geschultes Personal während und auch nach dem Entzug äusserst wichtig und in diesem Entwurf vorgesehen.

Die Anregungen der ehrenwerten Commoner Sanderson und Hashkey nehme ich jedoch gerne auf und werde diese näher prüfen.

Zu guter letzt Commoner/ Governor/ Speaker Wells: Ob die Bürger Ihren ach so "heldenhaften Kampf für die Freiheit" schätzen oder nicht werden die nächsten Wahlen zeigen. Und die ständige droherei mit dem Veto ist unnötig. Ich denke wir haben mittlerweile alle verstanden, dass Sie nichts von Demokratie halten.

Quinn Michael Wells

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Dienstag, 10. Dezember 2013, 08:46

Honorable Commoners,

Ich verbitte mir diese völlig inhaltsleeren Vorwürfe und Beleidigungen. Wenn Commoner Varga nun bockig sein will, dass seine autoritäre Ader in Astor nicht so gut ankommt, dann kann er dies auch außerhalb der Hallen der Assembly tun.
Ich finde übrigens schon dass es ein starkes Stück ist Ärzte zum Bruch des hypokratischen Eides zu verleiten und sich so sehr gegen Fakten zu verschließen wie der Antragssteller.

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Márkusz Varga

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Dienstag, 10. Dezember 2013, 22:47

Honorable Commoners,
Ich verbitte mir diese völlig inhaltsleeren Vorwürfe und Beleidigungen.

Gleichfalls.

Commoner Wells wird doch nicht ernsthaft abstreiten wollen dass es Ärzte gibt welche die Abgabe von Ersatzdrogen berechtigterweise kritisch sehen? Droge bleibt Droge.

Joseph T. Darlington

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9

Dienstag, 10. Dezember 2013, 23:45

Honorable Commoners,

Der Antrag von Commoner Varga wird meine Zustimmung finden. Um jedoch die soweit ich den Antragssteller richtig verstanden habe, gewollte Straffreiheit für Suchtkranke zu unterstreichen, möchte ich vorschlagen den Besitz einer Dosis explizit als straffrei zu deklarieren.

Strafmilderungen für sogenannte Kleindealer sehe ich jedoch definitiv nicht. Auch eine Sonderbehandlung von Cannabis findet meine Zustimmung nicht.
Joseph T. Darlington
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Mittwoch, 11. Dezember 2013, 06:51

Honorable Commoners,

im Gegensatz zu Commoner Varga habe ich - in Vorbereitung auf ein Entzugs-Gesetz - das Gespräch mit Ärztinnen und Ärzten gesucht und mich mit dem Thema beschäftigt. Da ich aber ohnehin nicht an eine 2/3-Mehrheit für dieses menschenverachtende Gesetz glaube und der Antragsteller zu keiner Einsicht bereit scheint, ist für mich jede weitere Diskussion unnötig.

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Zefram Thyssen

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Mittwoch, 11. Dezember 2013, 09:57

Honorable Commoners,

zur Harmonisuerung mit dem gängigen Maßstab für die Länge angedrohter Höchstfreiheitsstrafen bitte ich darum, in Art. IV, Sec. 1 statt Jahren "Monate" zu verwenden. Im Übrigen habe ich eine abschließende Meinung zum Antrag noch nicht gebildet. Der sehr persönliche Wortwechsel zwischen den Commoners Wells und Varga hilft mir da leider nicht weiter.
Zefram Thyssen
Editor-in-chief, NewsWeek™

Márkusz Varga

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Mittwoch, 11. Dezember 2013, 14:47

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Ich denke du meinst Harmonisierung gegenüber dem Federal Penal Code? Da die Bill rein ausgestalterisch ist, ging ich von realistischeren Strafen aus. Kann ich aber auch harmonisieren. ;)

Márkusz Varga

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Mittwoch, 11. Dezember 2013, 20:44

Honorable Commoners,

Um die vorgebrachten Bedenken zu entkräften, bzw. die gemachten Vorschläge in meinen Entwurf einfliessen zu lassen, beantrage ich eine Verlängerung der Aussprachedauer.

Joseph T. Darlington

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Donnerstag, 12. Dezember 2013, 00:20

Honorable Commoners,

Ich unterstütze den Antrag auf Verlängerung der Aussprache.

Desweiteren möchte ich anmerken dass die letzten Äusserungen von Commoner Wells eines Gouverneurs unwürdig waren. Auch die bereits mehrfach wiederholte Drohung mit dem Veto, wohl gemerkt aus rein persönlichen Gründen, sehe ich sehr kritisch.
Joseph T. Darlington
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Donnerstag, 12. Dezember 2013, 06:06

Honorable Commoners,

Wenn Achtung vor der Freiheit des Einzelnen jetzt schon persönliche Gründe sind, weiß ich auch nicht mehr weiter.

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Donnerstag, 12. Dezember 2013, 18:35

Honorable Commoners,

Aufgrund der Anträge der Commoner Varga und Darlington auf Verlängerung der Aussprache, würde ich diese vorerst um 48 Stunden bis Samstag 20 Uhr verlängern.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Samstag, 14. Dezember 2013, 00:09

Honorable Commoners,

Ich danke dem Speaker für die Verlängerung der Aussprache und bringe die folgende Neufassung ein:
Narcotics and Psychotropic Substances Bill
Article I - Fundamental Provisions

Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen im Staat Astoria State.
(2) Es soll zitiert werden als Narcotics and Psychotropic Substances Act.

Section 2 - Statutory Definitions
(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
(2) Psychotrope Substanzen im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.

Section 3 - Basic Rule
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen nur zu jenen Zwecken angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden, die dieses Gesetz besonders bestimmt.
(2) Der Anbau, die Herstellung, die Zubereitung, die Verarbeitung, der Erwerb, die Veräusserung, die Abgabe und der Besitz von Betäubungsmitteln und psychotroper Substanzen bedarf der staatlichen Genehmigung.

Section 4 -Astoria State Department of Narcotics and Psychotropic Substances
(1) Die Erteilung und der Widerruf von Genehmigungen nach diesem Gesetz, sowie die Aufsicht über den erlaubten und genehmigten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, obliegen einem staatlichen Amt für Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen (Astoria State Department of Narcotics and Psychotropic Substances).

Article II - Licit and Licensable Use of Narcotics and Psychotropic Substances

Section 1 - Licit Medical Use
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen ärztlich verabreicht oder verschrieben werden, sofern dies entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst und Ethik angezeigt ist, um bei einem Menschen oder einem Tier einen pathologischen Zustand zu heilen, oder zu lindern, oder von einem pathologischen Zustand bei einem Menschen oder einem Tier verursachte körperliche Schmerzen zu lindern.
(2) Zur Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen befugt sind ausschliesslich staatlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Auf Anweisung des Arztes dürfen im Rahmen einer stationären Therapie oder einer Notfallversorgung Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen auch von staatlich zugelassenem medizinischem Assistenzpersonal (Paramedics und Registered Nurses) verabreicht werden.
(3) Zur Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen befugt sind neben dem verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt selbst auch staatlich zugelassene Apotheker.

Section 2 - Medical Administration and Prescription
(1) Die Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu medizinischen Zwecken ist von dem verabreichenden oder verschreibenden Arzt in einem besonderen Register des Krankenhauses oder seiner Praxis unter Angabe des Namens des Patienten, des Befundes und der Diagnose, der verschriebenen oder verabreichten Substanz, der Dauer der Therapie und der Dosierung zu verzeichnen.
(2) Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen unmittelbar durch ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis ist dem Patienten eine besondere Bescheinigung als Nachweis der Berechtigung zum Besitz der verschriebenen Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in entsprechender Art und Menge auszuhändigen. Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen durch eine Apotheke ist die entsprechende Bescheinigung durch den Apotheker auszugeben.
(3) Bei Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen im Rahmen einer ambulanten Therapie für eine Person unter 18 Jahren sind das Rezept und die Bescheinigung nach Sec. 3, SSec. 2, auf den Personensorgeberechtigten des Patienten auszustellen, diesem auszuhändigen und von ihm zu verwahren. Die Verabreichung der Betäubungsmittel oder der psychotropen Substanzen erfolgen in diesem Fall ebenfalls durch den Personensorgeberechtigten.

Section 3 - Licensable Scientific and Industrial Use
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung, der industriellen Herstellung von Arznei- und Heilmitteln, oder der industriellen Herstellung oder Verarbeitung nicht für den menschlichen Konsum bestimmter und geeigneter Substanzen mit staatlicher Genehmigung angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden.
(2) Die Genehmigung zum entsprechenden Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist ausschliesslich Personen mit einer anerkannten wissenschaftlichen Ausbildung in den Disziplinen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Biologie, Physik, Chemie oder Psychologie zu erteilen, die die zuverlässige Gewähr für einen sachgerechten Umgang mit den Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bieten.

Section 4 - Security Precautions
(1) Personen, die am gesetzlich erlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen nach diesem Artikel teilnehmen, haben in jeder Phase des Verkehrs adäquate Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen, dass die Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in unbefugte Hände fallen.
(2) Der Verbleib mit staatlicher Genehmigung angebauter, hergestellter oder zubereiteter Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen ist über jeden Schritt ihrer Weitergabe bis zum Endverbrauch oder der Vernichtung von den jeweils beteiligten Personen lückenlos schriftlich zu dokumentieren.
(3) Der Vorrat an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken, wissenschaftlichen Laboratorien und industriellen Betrieben zum gesetzlich erlaubten Gebrauch ist zu jeder Zeit auf ein angemessenes Mass des zeitnahen Bedarfs zu beschränken. Nicht mehr benötigte oder nicht mehr verwendbare Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen sind unverzüglich zu vernichten. Die Vernichtung hat durch Fachpersonal und unter der Gewährleistung der Umweltverträglichkeit in eigens dafür zu schaffenden Einrichtungen zu erfolgen. Die Kontrolle über die Vernichtung obliegt dem Astoria State Department of Narcotics and Psychotropic Substances

Article III - Other Use of Narcotics and Psychotropic Substances

Section 1 - Non-Medical Private Consumption
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zum nicht ärztlich verordneten Gebrauch nicht angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, vertrieben oder erworben werden.
(2) Der Besitz von höchstens einer Konsumeinheit eines Betäubungsmittels oder einer psychotropen Substanz ist straffrei. Der gleichzeitige Besitz mehrerer verschiedener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen ist verboten. Diejenige Person in deren Besitz sich die Substanz befindet ist ausdrücklich auf das staatliche Drogenentzugsprogramm hinzuweisen.

Section 2 – Drug Withdrawal
(1) Astoria State gewährleistet ein für Patienten welche Bürger dieses Staates sind kostenloses Drogenentzugsprogramm welches auf den Einsatz von Ersatzdrogen verzichtet. Die Nachbetreuung der Patienten ist zu gewährleisten.
(2) Zu diesem Zweck sucht die Regierung die Zusammenarbeit mit privaten Institutionen.

Article IV - Penal Provisions

Section 1 - Sanctions
(1) Der unerlaubte Anbau, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Zubereitung, die unerlaubte Verarbeitung, der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen zum Zwecke der Abgabe oder Veräusserung, sowie die unerlaubte Abgabe und unerlaubte Veräusserung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen, werden mit Freiheitsstrafe von 10 Monaten bis 20 Monaten und im Wiederholungsfall mit Freiheitsstrafe von 30 Monaten bis lebenslang geahndet.
(2) Der Verstoss gegen Dokumentationspflichten bei der Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen nach Art. II, Sec. 3, dieses Gesetzes, sowie der Verstoss gegen Sicherheitsvorkehrungen im Verkehr mit Betäubungsmitteln nach Art. II, Sec. 4, dieses Gesetzes werden mit Freiheitsstrafen zwischen einer Woche und sechs Wochen geahndet.

Article V - Final Provisions

Section 1 - Coming into Force
(1) Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
(2) Alle diesem Gesetz widersprechenden Regelungen werden nach einer Übergangsfrist von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.

Ich habe wie von Commoner Thyssen angeregt die Dauer der Haftstrafen mit den derzeit auf Bundesebene geltenden harmonisiert.

Desweiteren habe ich um zu unterstreichen dass es in diesem Entwurf nicht um die Kriminalisierung blosser Konsumenten geht den Besitz einer Konsumeinheit wie von Commoner Darlington angeregt ausdrücklich als straffrei erklärt.

Zudem wurde wie von Commoner Sanderson angeregt die Entsorgung nicht mehr brauchbarer bzw. benötigter Substanzen genauer geregelt.

Zur Frage von Commoner Sanderson betreffend der Physiker: Auch diese arbeiten mit Chemikalien und verfügen daher über entsprechendes Wissen.

Ich bitte die ehrenwerten Commoner um Zustimmung zu dieser Neufassung.

Joseph T. Darlington

Federal Administration

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What's Up?
Security first!
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18

Samstag, 14. Dezember 2013, 00:35

Honorable Commoners,

Diese Bill erhält auch in der Neufassung meine Zustimmung.
Joseph T. Darlington
Director of the Central Intelligence Service CIS
Director of the National Intelligence Council NIC

Quinn Michael Wells

Former Head of State

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Beruf: Fr. Vice President

Wohnort: Greenville

Bundesstaat: Astoria State

What's Up?
Astor's dead! Long live Astor!
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19

Samstag, 14. Dezember 2013, 08:14

Honorable Commoners,

zunächst bitte ich Commoner Varga eingehend darum, sich endlich auch einmal mit Wissenschaftlern zu beraten statt Mythen über deren Tätigkeit in die Welt zu setzen. Weiterhin stellt dieser Entwurf noch immer eine unnötige, da der öffentlichen Sicherheit nicht dienende, Kriminalisierung und Bevormundung sowie untragbare Gesundheitsgefahr für Konsumenten gerade im Entzug dar. Ein die Freiheit des Menschen missachtendes, an Autokratien und Diktaturen erinnerndes Gesetz, das in Astor in dieser Form nun wirklich nichts zu suchen haben sollte.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


Daryll K. Sanderson

Senator for Astoria State

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What's Up?
Denton will get Astor BACK ON TRACK!
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20

Sonntag, 15. Dezember 2013, 17:02

Honorable Commoners,

Die Fristverlängerung für die Aussprache ist nun ebenfalls abgelaufen.
Die Abstimmung wird eingeleitet.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



U.S Senator for Astoria State | President of the Senate