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Doug Hayward

Former U.S. President

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21

Samstag, 8. Januar 2011, 14:05


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
D. Hayward, Chairman
8th of January, 2011
Freeport City, PA



Das im Anhang aufgeführte Gesetz erlangt, laut den Regelungen der Verfassung,
mit vorliegender Unterschrift Gültigkeit:



(D. Hayward)
Chairman of the State Assembly






Appendix:



Peninsula Administration Bill


Section 1: General Provisions
Dieses Gesetz definiert den Aufbau der peninsulischen Staatsverwaltung, bestimmt die Rechte, Pflichten und Aufgaben der einzelnen Amtsträger und Beamten, sowie Behörden als Ganzes und regelt die Hierarchie innerhalb der Exekutive.

Section 2: The Government
(1) Die Regierung des Staates Peninsula besteht aus dem Gouverneur, seinem Stellvertreter sowie den Leitern der Obersten Staatsbehörden.
(2) Die Regierung des Staates Peninsula tagt in regelmässigen Abständen in Freeport City.

Section 3: The Governor
(1) Der Gouverneur ist der oberste Staatsbeamte, Regierungschef und Vertreter des Staates Peninsula gegenüber anderen Bundesstaaten, dem Bund und dem Ausland.
(2) Der Gouverneur wird gemäss den Bestimmungen der Verfassung gewählt. Er scheidet vorzeitig mit Rücktritt, Tod oder einer 21-Tägigen unentschuldigten Abwesendheit aus dem Amt.
(3) Dem Gouverneur obliegt die Ernennung und Entlassung sämtlicher Staatsbeamten, sowie die Schaffung von Staatsbehörden im Staat Peninsula.

Section 4: The Lieutenant Governor
(1) Der Stellvertretenden Governor nimmt die Amtspflichten des Governors während der Abwesenheit des amtierenden Governors war und folgt in das Amt des Governors für die restliche Amtszeit nach, sobald der amtierende Governor aus dem Amt scheidet
(2) Die Ernennung des Stellvertretenden Gouverneurs bedarf der Zustimmung der State Assembly.
(3) Der Stellvertretende Gouverneur leitet ein ihm vom Gouverneur zugewiesene Oberste Staatsbehörde.

Section 5: The Acting Governor
(1) Die State Assembly wählt aus ihren Reihen einen Staatsverwalter, sobald der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt scheidet und der Stellvertretende Gouverneur vor der Amtsübernahmen gemäss Sec. 4 (1) dieses Gesetzes ebenfalls aus dem Amt scheidet oder kein Stellvertretender Gouverneur ernannt ist.
(2) Dem Staatsverwalter obliegt die Organisation der Wahl des Gouverneurs für die verbliebene Amtszeit und übernimmt die Leitung der Regierung bis zum Amtsantritt eines neuen Gouverneurs.
(3) Die Ernennung und Entlassung von Staatsbeamten und die Schaffung von neuen Staatsbehörden durch den Staatsverwalter bedarf der Zustimmung der State Assembly. Das Vetorecht des Gouverneurs ist ihm verwehrt.

Section 6: The Departments
(1) Die Staatsverwaltung gliedert sich in folgende Oberste Staatsbehörden:
    (a) dem Governor’s Office, dem der Chief of Staff to the Governor vorsteht,
    (b) dem Departement of State, dem der Peninsula State Secretary vorsteht;
    (c) dem Department of Justice , dem der Peninsula Attentory General vorsteht;
    (d) und dem Department of Treasury, dem der Peninsula State Treasurer vorsteht.
(2) Das Governor’s Office ist zuständig für:
    (a) die Organisation der Termine des Gouverneurs;
    (b) die Vorbereitung der Regierungssitzungen;
    (c) die Kommunikation zwischen der Regierung und der State Assembly;
    (c) die Organisation der Pressearbeit des Regierung;
    (d) die Organisation des Personalwesens der Staatsverwaltung.
(3) Das Department of State ist zuständig für:
    (a) die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Kommunen durch deren örtliche Behörden;
    (b) die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (c) den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebieten der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (d) das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (e) das Gesundheitswesen, soziale Dienste und Integration, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (f) die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen.
(4) Das Department of Justice ist zuständig für:
    (a) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegt;
    (b) die Aufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf staatlicher Ebene;
    (c) das Einwohnerwesen des Staates, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und dem Bundeswahlamt bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates, einschließlich der Feststellung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit;
    (d) die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze;
    (e) die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung der Regierung sowie des Staates Peninsula als Ganzem.
(5) Das Department of Treasury ist zuständig für:
    (a) die Führung des Haushaltes des Staates Peninsula, den Einzug der von diesem erhobenen Steuern und die Auszahlung der Besoldung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend der Gesetze;
    (b) das Handels-, Banken- und Kartellwesen;
    (c) das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz;
    (d) die Verwaltung und Vergabe von Konzessionen;
    (e) die Förderung des Wirtschaftsstandortes Peninsula.
(6) Zusätzlich zu den aufgelisteten Zuständigkeiten, können den Obersten Staatsbehörden durch Gesetze weitere Zuständigkeiten zugewiesen werden.
(7) Oberste Staatbehörden ohne eigenen Leiter unterstehen unmittelbar der Leitung des Gouverneurs.

Section 7: The State Secretaries
(1) Die Leiter der Obersten Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Obersten Staatsbehörden unabhängig und führen die Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsbehörden. Sie haben dem Gouverneur jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Obersten Bundesbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Amtszeit der Leiter der Obersten Bundesbehörden endet spätestens mit dem Amtsantritt eines neuen oder wiedergewählten Gouverneurs. Davon ausgenommen ist die Amtsübernehme durch den Stellvertretenden Gouverneur und die Einsetzung eines Staatsverwalters durch die State Assembly.

Section 8: The State Agencies
(1) Eine Staatsbehörde kann aufgrund eines Gesetzes oder eines Erlasses des Gouverneurs geschaffen werden, wobei eine klare Definition des Aufgabenbereiches zwingend ist.
(2) Staatsbehörden unterstehen der Aufsicht des Gouverneurs, sofern sie Aufsicht nicht explizit einer Obersten Staatsbehörde zugewiesen ist.

Section 9: The Chief Officers
(1) Die Leiter der Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Staatsbehörden unabhängig. Sie haben dem Gouverneur und dem ihnen übergeordneten Leiter einer Obersten Staatsbehörde jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Staatsbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Leiter der Staatsbehörden stehen in einem Anstellungsverhältnis mit dem Staat Peninsula, worin sie grundsätzlich bis zu ihrem Rücktritt oder ihrer Entlassung verbleiben, ausser in den Fällen, bei denen der Gouverneur diese ausdrücklich auf einen begrenzten Zeitraum ernennt.

Section 10: Identities
(1) Das Amt des Gouverneurs, des stellvertretenden Gouverneurs und des Staatsverwalters können nur durch Hauptidentitäten ausgeübt werden.
(2) Alle anderen Ämter in der Staatsverwaltung stehen Nebenidentitäten grundsätzlich offen.

Section 11: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt auf dem von der peninsulischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat

Doug Hayward

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22

Samstag, 8. Januar 2011, 14:06


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Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
D. Hayward, Chairman
8th of January, 2011
Freeport City, PA



Das im Anhang aufgeführte Gesetz erlangt, laut den Regelungen der Verfassung,
mit vorliegender Unterschrift Gültigkeit:



(D. Hayward)
Chairman of the State Assembly






Appendix:



Economy & Budget Act



Section I [Fundamentals]
(1) Der Zweck dieses Gesetzes ist, die Förderung von Rohstoffen im Staat Peninsula neu zu regeln. Zudem regelt es die Budgethoheit durch die State Assembly.
(2) Ein Rohstoff im Sinne dieses Gesetzes, ist jede Ware, die nicht ihrerseits aus anderen Waren hergestellt wird und sich im Besitz des State of Peninsula befindet.
(3) Der Abbau und Verkauf von Rohstoffen erfolgt durch den Staat Peninsula, oder durch private Unternehmer, die Konzessionen hierzu erworben haben.
(4) Bei der Vergabe von Konzessionen und Abnahmeverträgen sollen Unternehmen aus Peninsula vorrangig bedacht werden.
(5) Der State of Peninsula verfügt über folgende Rohstoffe (Menge pro Tag, maximale Qualitätsstufe):
  • Schweine (6 Stück, Q4)
  • Rohreis (115 Kg, Q5)
  • Fisch (30 Kg, Q3)
  • Tabak (50 Kg, Q10)
  • Holz (456 kg, Q6)
  • Sand (100 Kg, Q6)
  • Öl (238 Liter, Q4)
  • Kupfer (168 Kg, Q9)
  • Eisenerz (399 Kg, Q8)
  • Weintrauben (66 Kg, Q3)
  • Obst (25 Kg, Q3)
  • Eier (130 Stück, Q9)
  • Geflügel (20 Stück, Q9)[/COLOR]


Section II [State Budget]
(1) Die Regierung des State of Peninsula ist dazu verpflichtet, der State Assembly jedes Monat ein Budget für den vergangenen Monat vorzulegen.
(2) Das Budget soll alle Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Monats beinhalten, sowie den Kontostand zu Monatsbeginn und Monatsende.
(3) Die Budgetangaben sollen im Peninsula State Archive, öffentlich einsehbar, aufbewahrt werden.


Section III [State-owned Enterprises]
(1) Die Regierung ist zuständig für die Errichtung und Führung von staatseigenen Betrieben.
(2) Staatseigene Betriebe dürfen nur zur Förderung von Rohstoffen nach diesem Gesetz Verwendung finden.
(3) Die gewonnenen Rohstoffe sollen auf dem öffentlichen Markt verkauft werden.
(4) Der Staat soll nie mehr als 2 Betriebe, zur Förderung desselben Rohstoffes, zur gleichen Zeit in Betrieb haben.
(5) Die Gewinne fließen der Staatskasse zu.

Section IV [Concessions]
(1) Der Abbau von Rohstoffen durch Unternehmen ist möglich, erfordert jedoch eine Konzession durch die Regierung.
(2) Konzessionen sollen öffentlich ausgeschrieben und durch Auktionen vergeben werden.
(3) Eine Auktion beginnt mit dem Mindestgebot von 21% des Betriebswertes und dauert ab diesem Zeitpunkt 96 Stunden. Die Konzession geht an den Höchstbietenden, der im Folgenden als Konzessionsnehmer bezeichnet wird.
(4) Die Überweisung des Höchstbetrags durch den Konzessionsnehmer berechtigt diesen, die Abbau des betreffenden Rohstoffes für die Dauer von 3 Monaten. Konzessionsbeginn ist grundsätzlich der Tag nach der Betriebsübergabe, spätestens jedoch am 3. Tag nach Auktionsende, wenn die die Verzögerung durch den Konzessionsnehmer verschuldet ist.
(5) Ein Rücktritt von der Konzession ist möglich, der gebotene Betrag bleibt jedoch auf jeden Fall geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet. Ein Rücktritt hat öffentlich zu erfolgen.
(6) Spätestens 3 Tage nach Ablauf der Konzession, muss der Betrieb zurück an die Regierung gehen. Geschieht dies nicht, soll der Betrieb, auf Antrag der Staatsregierung, durch die technische Administration an diese übertragen werden. Der Konzessionsnehmer hat in diesem Fall einen Strafbetrag von 7 Prozent des Betriebswerts an den Staat Peninsula zu entrichten.
(7) Erweiterungen von staatseigenen Betrieben durch den Konzessionsnehmer sind verboten.
(8) Die Erlöse durch Konzessionen gehen an die Staatskasse.

Section VI [Final Provisions]
(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes, wird der bisherige Economy & Budget Act aufgehoben.
(2) Das Gesetz tritt nach den Bestimmungen der peninsulischen Verfassung in Kraft.

Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
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Doug Hayward

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Donnerstag, 14. April 2011, 11:54


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Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
D. Hayward, Chairman
14th of April, 2011
Freeport City, PA



Das im Anhang aufgeführte Gesetz erlangt, laut den Regelungen der Verfassung,
mit vorliegender Unterschrift Gültigkeit:



(D. Hayward)
Chairman of the State Assembly





Standing Orders Amendment
On the Clarification of the Vote Procedure


Section 1 - Purpose
Dieser Antrag ändert die Standing Orders der State Assembly von Peninsula.

Section 2 - Amendment
Sec. VI, Ssec 3 wird wie folgt neu gefasst:
    Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Enthaltungen zählen wie nicht abgegebene Stimmen

Section 3 - Final Provisions
Dieses Amendment tritt gemäß der verfassungsgemäßen Grundlagen in Kraft
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Donnerstag, 9. Juni 2011, 13:45


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
D. Hayward, Acting Chairman
9th of June, 2011
Freeport City, PA



Die im Anhang aufgeführten Gesetze erlangen, laut den Regelungen der Verfassung,
mit vorliegender Unterschrift Gültigkeit:



(D. Hayward)
Acting Chairman of the State Assembly





1.
Peninsula Fire, Rescue and Disaster Relief Service Bill




Section 1 [Generals]

Dieses Gesetz regelt die Feuerwehr-,Rettungs- und Katastrophenschutzkräfte Peninsulas.


Section 2 [Fire Departments]
(1) Die Feuerwehren (Fire Departments) in Peninsula werden von den Gemeinden verwaltet.
(2) Jede Gemeinde kann entweder eine Berufs- oder eine freiwillige Feuerwehr unterhalten. Ab einer Einwohnerzahl von 2000, ist eine Berufsfeuerwehr verpflichtend. Das Unterhalten einer gemeinsamen Feuerwehr, durch mehrere Gemeinden, ist gestattet.
(3) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung und Umfang der Feuerwehren obliegen der jeweiligen Gemeinde.
(4) Jede Gemeinde kann finanzielle Unterstützung für den Erhalt der eigenen Feuerwehr beim zuständigen Bezirksverwalter (County Administrator) beantragen.


Section 3 [Rescue Services]
(1) Die Rettungskräfte (Rescue Services) in Peninsula werden von den Gemeinden verwaltet.
(2) Jede Gemeinde, mit einer Einwohnerzahl von mehr als 1500, ist verpflichtet, eigene Rettungskräfte zu unterhalten. Das Unterhalten gemeinsamer Rettungskräfte, durch mehrere Gemeinden, ist zulässig.
(3) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung und Umfang der Rettungskräfte obliegen den jeweiligen Gemeinden.
(4) Jede Gemeinde kann finanzielle Unterstützung, für den Erhalt der eigenen Rettungskräfte, beim zuständigen Bezirksverwalter beantragen.


Section 4 [Disaster Relief Service]
(1) Die Katastrophenschutzkräfte unterstehen dem Governeur von Peninsula.
(2) Die Organisation der Katastrophenschutzkräfte obliegt dem Büro des Governeurs.


Section 5 [Final Provisions]
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft und ersetzt den Fire, Rescue and Police Service Act vom 21. Januar 2008.


2.
National Guard Act Repeal Bill



Section 1 [Fundamentals]
Dieses Gesetz hebt den National Guard Act vom 25. August 2009 auf.


Section 2 [Repeal]
Der National Guard Act vom 25. August 2009 tritt außer Kraft.


Section 3 [Personal Transition]

Die Angestellten der Nationalgarde können in die Feuerwehr-. Rettungs- oder Katastrophenschutzkräfte übertreten.


Section 5: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft.


3.
Get Conform with the United States Constitution Amendment



Section 1 [Fundamentals]

Dieses Gesetz ändert die Verfassung von Peninsula.


Section 2 [Amendment]
(1) Art. Three wird wie folgt neugefasst:
    Art. Three – Succession of te United States Senator
    Section 1: The Senatorial Succession
    Scheidet der Senator aus dem Amt, ist ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit zu wählen. Wählbar ist jeder gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten und des Bundeswahlrechts wahlberechtigte Bürger Peninsulas.


(2) Art. Five wird ersatzlos gestrichen.


Section 3: Final Provisions

Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat