Nun, Senator, Sie sagen es: der Vizepräsident ist stets eine wichtige Säule für das gesamte Kabinett. Und genau das lässt sich auch über den Justizminister sagen. Angesichts der Unabhängigkeit der Rechtssprechung in einer gewaltenteilenden Demokratie hat er nur wenig ausschließliche Zuständigkeiten, er fungiert viel mehr als Justiziar der Bundesregierung, also als Berater, Unterstützer und Experte des Präsidenten und seiner Kabinettskollegen.
Wenn Sie mich fragen, sind die ƒmter der Vizepräsidentin und der Justizministerin eine überaus kluge Kombination, welche es der Vizepräsidentin ermöglichen wie es bereits Verfassungstradition ist als eine Art "Mädchen für alles" die Arbeit des Kabinetts zu ergänzen und abzurunden, ihr dabei aber auch einen besonderen und passenden Expertenbereich in Form eines eigenen Ressorts, welches wiederum primär der Beratung und Unterstützung der übrigen Ministerien dient.
Insofern ist es also keine "Doppelbelastung", sondern eine sinnvolle Bündelung wesensverwandter Aufgaben in einer Hand