Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte rechtswidrige und schuldhafte Tat eingestanden.
Kommen wir also zum Strafmaß.
Die Regierung beantragt eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen. Ohne Bewährung.
Die Verteidigung beantragte ebenfalls 15 Tage Freiheitsstrafe, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Sofern beide Seiten an ihren Anträgen festhalten, bleibt nur die Frage der Aussetzung der Strafe zur Bewährung.
Die Regierung führt dazu aus:
"Sie begründet dies damit, dass im vorliegenden Fall eine einfache Verurteilung ohne Vollstreckung der Strafe keine ausreichende Ermahnung zu rechtskonformem Verhalten darstellt und es zur Verteidigung der Rechtsordnung der Vollstreckung der Strafe bedarf."
Die Verteidigung führt dazu aus:
"Als strafmildernd sind insbesondere die emotional stark aufgeheizte Situation und verbale Attacken des Geschädigten meinem Mandanten gegenüber zu nennen."
Beide Seiten haben nun die Möglichkeit, sich nochmals dazu zu äußern, sofern sie dies wünschen.
Die Regierung möge dabei darlegen, was dafür spricht, dem Angeklagten die Bewährung zu verweigern.
Die Verteidigung möge dabei darlegen, was dafür spricht, den Angeklagten im Ergebnis in Freiheit zu belassen.
Die Regierung hat bis morgen um 24:00 Uhr hierfür Zeit.
Nachdem die Regierung sich geäußert hat oder die Frist verstrichen ist, hat die Verteidigung ihrerseits 24 Stunden Zeit.