Your Honor,
ich melde mich als Vertreter des Beklagten anwesend.
Die Klägerin kann seit dem 4. Februar jederzeit durch Ableisten des Eides Mitglied der State Assembly des Staates Peninsula werden. Dies ist unbestritten.
Nun beantragt sie gerichtliche Feststellung, dass sie bereits am 2. Februar Mitglied der State Assembly geworden sei – mithin zwei Tage früher, als ihr das nach Auffassung meines Mandanten möglich gewesen wäre. Dass die Klägerin nicht seit dem 4. Februar Mitglied der State Assembly ist, ist im Übrigen allein ihr zuzuschreiben, da sie die Ableistung des dazu erforderlichen Eides ablehnt.
Die Klägerin hat in ihren bisherigen Ausführungen leider versäumt, die Rechte zu benennen, in denen sie durch diese zweitägige Verspätung verletzt würde. Ich sage: Sie wurde durch die Entscheidung meines Mandanten in keinem ihrer Rechte verletzt. In der State Assembly hat sich am 2. und 3. Februar nichts zugetragen, wovon die Klägerin ausgeschlossen war. Insbesondere gilt: Mit Eidesleistung am 4. Februar wäre es Ihr durchaus noch möglich gewesen, sich an der an diesem Tage endenden Debatte zum Verfassungsamendment zu beteiligen. Ebenso wäre eine Teilnahme an der Abstimmung zu ebendiesem Amendment natürlich möglich gewesen – wenn sie auch das Ergebnis (4 Aye, 1 Nay) nicht hätte verändern können.
Die Klage dient damit nicht dem Zweck der Erkennung oder Behebung einer Rechtsverletzung, sondern kann allenfalls der abstrakten Normenkontrolle dienen. Damit ist sie jedoch in dieser Form gegen meinen Mandanten unzulässig.