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Zitat
Original von Mike Gabrowski
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich als Gouverneur den Staat in der WiSim zu vertreten habe?
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WiSim-Rahmenstatut für die Vereinigten Staaten von Astor
1. Dieses Rahmenstatut soll die Frage klären, wie Simon-Probleme bei der Einrichtung und Durchführung einer WiSim für Astor geklärt werden sollen. Die Behandlung von Simon-Fragen bleibt den Simon-Organen gemäß den Simon-Regeln, insbesondere der Verfassung, vorbehalten.
2. Die grundlegenden Regeln in Bezug auf Simoff-Aspekte der WiSim werden durch dieses Statut und durch ÑBeschlüsse" als Gegenstück zu Simon-Gesetzgebung aufgestellt.
3. Dieses Statut und die WiSim-Beschlüsse unterliegen nicht den Beschränkungen der Simon-Verfassung. Umgekehrt darf durch WiSim-Beschlüsse nicht in Simon-Angelegenheiten eingegriffen werden.
4. Im Forum soll ein klar abgegrenzter Bereich für Simoff-Diskussionen in Bezug auf die WiSim bereitgestellt werden.
5. Simon-Gesetzgebung und Simoff-Beschlüsse auf dem Gebiet der WiSim sollen aufeinander abgestimmt sein: Die Simon-Gesetzgebung soll technische und simulatorische Möglichkeiten, die die WiSim bietet, nutzen, und durch Simoff-Beschlüsse sollen nach Möglichkeit die notwendigen Simoff-Voraussetzungen für Aspekte der WiSim geschaffen werden, wenn dies von den Simon-Organen gewünscht wird.
6. Das Organ, das die WiSim verwaltet, ist der dreiköpfige WiSim-Ausschuss. Er besteht aus dem President oder einem vom President ernannten Mitglied; einem Vertreter des Repräsentantenhauses, den dieses Haus jeweils für die Dauer seiner eigenen Amtszeit wählt; und einem Vertreter der Staaten, den die Gouverneure der Staaten jeweils dann wählen, wenn das Repräsentantenhaus seinen Vertreter wählt. Es bestehen keine Inkompatibilitäten zwischen der Mitgliedschaft im WiSim-Ausschuss und einem Simon-Amt.
7. Der WiSim-Ausschuss regelt seine interne Aufgabenverteilung selbst.
8. Jeder Mitspieler an der WiSim kann einen Vorschlag für einen Beschluss einbringen. Er ist im WiSim-Diskussionsbereich des Forums zur Diskussion zu stellen und anschließend zur Abstimmung zu stellen. Er gilt als angenommen, wenn eine deutliche Mehrheit der WiSim-Teilnehmer dafür stimmt.
9. Beschlüsse, die allein laufende Angelegenheiten von geringer Bedeutung betreffen, kann auch der WiSim-Ausschuss in Eigenregie treffen.
10. Besteht Zweifel, ob eine Frage zum Simon- oder Simoff-Bereich gehört, entscheidet der WiSim-Ausschuss.
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