Mr. Speaker,
ich habe diese Änderung vorgeschlagen, da ich die geltende Rechtslage als zu selbstbeschränkend empfinde. Derzeit können wir nur Staatsgäste und Botschafter im Zuge der PNG-Erklärung des Landes verweisen, wenn sie sich einer Straftat schuldig gemacht haben. Durch die Unschuldsvermutung ist dafür ein Gerichtsverfahren notwendig, welches aber die diplomatische Immunität ausschließt. Die Bestimmung ist somit eine leere Bestimmung und hat kein Gewicht.
Ich empfinde es darüber hinaus als zu eingeschränkend, dass es einer Straftat bedarf, um eine Person zur PNG zu erklären. Die Regierung der Vereinigten Staaten, einer souveränen Nation, achtet die diplomatische Immunität jedes ausländischen Gesandten. Die einzige Reaktion, die wir somit zur Verfügung haben, ist die Erklärung zur PNG und damit die Ausweisung dieser Person, die sonst vor jedem Zugriff durch astorische Behörden geschützt ist.
Die von mir vorgeschlagene Neufassung orientiert sich nun nur noch am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Fachminister, also der Secretary of State (natürlich aber auch er Präsident) kann nun jeden Gesandten zur PNG erklären, solange dafür ein guter Grund vorliegt. Dies wird dem Anspruch einer souveränen Nation meiner Ansicht nach besser gerecht.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetz.