Original von Norman Howard Hodges
Ich stimme dem Governor in dieser Hinsicht voll und ganz zu. Es geht ja nur um die Besprechung. Einen Anlass für getrennte Abstimmung gibt es nicht.
Doch, genau das ist ja der Punkt, um den es mir geht. Ich halte es für falsch und für das Vorhaben kontraproduktiv, so vorzugehen. Wenn wir die Gesetze im Paket abstimmen, dann sehe ich 2 zentrale Probleme: 1. Jedes Gesetz ist ein eigenes Ausgestaltungsgesetz. Sie gleichzeitig zu diskutieren, bündelt das alles auf ein Mal und nimmt das Potential, die Gesetze einzeln, d.h. nacheinander, zu diskutieren. 2. Wenn einzelne Gesetze an bestimmten Punkten zu Diskussionen führen und jemand mit einem zentralen Punkt nicht einverstanden ist, dann ist er gezwungen, daß GANZE Paket abzulehnen. So sehe ich kaum eine Chance, daß das Paket im Ganzen im Erfolg kommt. Darum spreche ich mich gegen dieses Vorgehen aus.
Gleichzeitig wäre es törricht, den CC abzuschaffen, bevor man die Einzelgesetze diskutiert hat. Daher war mein Vorschlag dahin gerichtet, daß Durchführungsgesetz so zu schreiben, daß es den schrittweisen Austausch ermöglicht. Soll heißen: Passagen des CC bleiben so lange in Kraft, bis ein Einzelgesetz erlassen wurde. Der CC insgesamt würde dann seine Gültigkeit verlieren, wenn alle Einzelgesetze erfolgreich verabschiedet sind.
Wenn der Antragssteller dennoch an seinem Willen festhält, dann ist es natürlich unbenommen und es ist meine Pflicht, den Antrag so einzubringen. Ich ging aber nach der ersten Diskussion davon aus, daß mir die anderen Mitglieder in dieser Frage zustimmen und habe daher damit gerechnet, daß jemand den modifizierten Antrag schreibt, bzw. kam ich noch nicht dazu es selbst zu tun. (ich gebe auch offen zu, daß es nicht ganz oben auf meiner Agenda stand).
Also wenn der Antragssteller es in der Tat so will, wie jüngst formuliert, dann soll es so sein. Dann muss ich als Mitglied des Hauses aber direkt sagen, daß ich das Vorhaben in der Form ablehne und dagegen stimmen werde.