Mr. President,
die Standing Orders des Volksrates sehen vor, dass nach den gleichen Modalitäten, die für die Wahl des Volksratspräsidenten gelten - also bei einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von drei Monaten - ein stellvertretender Volksratspräsident gewählt wird. Ich halte die Besetzung des Amtes sowohl für rechtlich notwendig als auch für praktisch sinnvoll. Der Volksratspräsident sollte bei Abwesenheit durch einen im Amte befindlichen Stellvertreter vertreten werden können.
Ich schlage daher vor, die Kandidatenrunde zu eröffnen und anschließend einen Stellvertreter zu wählen.