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es ist binnen der nach den Standing Rules of the General Court gesetzten Frist keine Kandidatur für das Amt des Speaker pro tempore erklärt worden.
Da die Standing Rules keine Regelung für diesen Fall vorsehen, verlängere ich die Frist für die Erklärung von Kandidaturen auf unbestimmte Zeit, bis 24 Stunden nach Bekanntgabe einer Kandidatur.
Einwände gegen dieses weitere Verfahren mögen bitte an dieser Stelle erklärt werden.
Als nunmehr einziges Mitglied des General Court übernehme ich mit Wirkung ab 1. September 2013 das Amt des Speaker pro tempore of the General Court.
Es ist meine Absicht, dieses Amt sofort abzugeben, sobald ein weiteres Mitglied zum General Court hinzustösst und bereit ist, das Amt des Speaker zu übernehmen.