Mr. Water,
kommen Sie ruhig näher, damit ich Ihnen was flüstern kann: Den Leiter kann man nicht verklagen. Man verklagt die Behörde dieses
verzogenen sich in Verzug befindlichen Beamten. Und das Bundeswahlamt verklagt man vor dem District Court of Freeland, da es in Freeland
seinen Hauptsitz hat.
Mrs. Dewinter,
die Feststellung und ggf. notwendige Erklärungen werden interessant, wenn jemand einen Nachteil daraus erleidet. Wenn einen Klagenden durch diese Versäumnisse nicht nur der Nachteil in der Sache, sondern auch der Nachteil in Bezug auf die Zeit zur Suche nach Rechtshilfe zugefügt wird, dann hat das ein gwisses Gschmäckle
Darüber hinaus gilt: Ein vom Senat bestätigter Beamter hat tätig zu werden. Da er das immer noch nicht wurde, wirft es kein gutes Bild auf denjenigen, der diesen Beamten nominiert hat, und auch nicht auf jenen, der ihn bestätigt hat. Aber wie gesagt: Früher legte die Beamtenschaft größeren Wert auf zeitnahe Erledigung offener Vorgänge.