Mr President,
ich hatte mir für diese Legislatur vorgenommen, dem Kongress eine Reform des FEA vorlegen zu können, ein Thema, dass ja auch vom vorherigen Kongress schon beraten wurde, aber allzu oft macht das Leben den Hoffnungen ja einen Strich durch die Rechnung. Denn schneller, als ich eine gründliche Überprüfung der angestrebten Veränderungen vornehmen konnte, wurden nun Fragen von großer Dringlichkeit und Bedeutung aufgeworfen, auf die eine schnelle Lösung zu finden - gewissermaßen einen Hotfix - das Gebot der Stunde ist.
In nicht allzu ferner Vergangenheit hatten wir den Fall, dass ein Mitglied des Kongresses nicht rechtzeitig zur Vereidigung erscheinen konnte. Dies war kein Problem, denn eine nachträgliche Entschuldigung lässt das Gesetz ausdrücklich zu.
Nicht so bei der Regelung zum Mandatsverlust, aus mir unerklärlichen Gründen. Mit der vorliegenden Änderung möchte ich erreichen, dass nachträgliche Entschuldigungen berücksichtigt werden können, wenn sie nachvollziehbar begründet sind. Bloßes Vergessen darf natürlich nicht darunter fallen, das würde jede Form des Mandatsverlustes ja ad absurdum führen und im schlimmsten Falle die Handlungsfähigkeit des Kongresses schädigen. Ich denke, hier eine tragfähige Lösung gefunden zu haben.
Den Vorstoß will ich ausdrücklich nicht auf den konkreten Fall reduziert wissen, er soll allgemein praktikable und auch faire Regelungen treffen, das sind wir der Demokratie schuldig.
Auch das Gebot der Transparenz ist eines der Fairness, weswegen ich in den Entwurf eine klare Definition der Förmlichkeit der Entschuldigung eingefügt habe, nachdem es dazu in der Vergangenheit auch schon Irritationen gab.
Ich bitte um Ihre Zustimmung, honorable Members of Congress.