Sir,
mein Mandant ist der festen Überzeugung, dass er keine Straftat begangen hat.
Meine Meinung ist, dass zwei seiner Taten sowohl in der Fakten- wie auch in der Rechtslage zweifelhaft sind,
sie ihm diese zwei von drei vorgeworfenen Taten nicht sicher nachweisen können,
die dritte Tat zwar eine eindeutige Faktenlage, aber ebenfalls eine höchst zweifelhafte Rechtslage aufweist.
Sollten wir vor Gericht gehen, dann nur mit Geschworenen.
Wir haben einen Highway vor uns - von Küste zu Küste. Was wäre denn ihr Angebot für die erste Ausfahrt, sofern sie schon eines haben?