Fast möchte ich mich meinem Vorredner anschließen und ebenfalls in die Hände klatschen, aber ein paar Fragen bleiben leider offen.
Article IV, Section 1, Paragraph 4 der Verfassung der Vereinigten Staaten besagt: ÑDer Präsident soll die Befugnis haben, die Vereinigten Staaten gegenüber dem Ausland zu vertreten und im Namen der Vereinigten Staaten völkerrechtliche Verträge mit fremden Nationen auszuhandeln, die der Zustimmung des Kongresses bedürfen."
Wir haben mit diesem ÑContract" zweifellos einen völkerrechtlichen Vertrag vor uns, und auch wenn er nicht speziell mit einer ÑNation" geschlossen ist, so ist dennoch stark zu vermuten, dass die Urheber der Verfassung jede Art von völkerrechtlichen Verträgen, zumal derart wichtige wie der vorliegende, im Sinn hatten, als sie forderten, dass diese vom Präsidenten auszuhandeln (und damit auch zu unterzeichnen) und dass sie vom Kongress zu ratifizieren sind. Beides ist in diesem Falle nicht erfolgt, was den Vertrag zwar nicht gleich ungültig macht, ihn aber dennoch nicht auf rechtlich so sicheren Füßen stehen lässt, wie man es sich für eine solche Vereinbarung wünscht.
Deswegen meine Frage: Gibt es einen bestimmten Grund dafür, dass in diesem Fall der Kongress übergangen und der Präsident nicht direkt beteiligt wurden? Wenn ja, welchen? Und vor allem: Wie soll die Umsetzung des Vertrages innerhalb Astors organisiert werden, wenn seine Gültigkeit, wie es zu erwarten steht, rechtlich umstritten ist?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Lance B. Jackson, Hill County, New Alcantara