Honorable Legislators,
ich gehe gerne auf Ihre Frage ein, denn damit habe ich mich natürlich im Vorhinein bereits beschäftigt:
Art. II Sec. 2 Lit. c des Code of Justice regelt, dass zu Chief Justice berufen werden kann, wer
1die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt,
2seit mindestens einem Monat seinen Hauptwohnsitz in New Alcantara unterhält,
3nicht wegen einer kriminellen Handlung rechtskräftig verurteilt wurde und
4kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder der Exekutive eines Staates ausübt.
Die Frage nach der Staatsbürgerschaft ist unstreitig, da zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Chief Justice Instatement Bill nach dem maßgeblichen Bundesrecht jede person die Staatsbürger erworben hat, die innerhalb der Vereinigten Staaten oder eines seiner Territorien geboren wurde. Dies bei mir der Fall. Ich habe zwar zwischenzeitlich
meine Citizenship Card für New Alcantara verloren, nicht aber die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten.
Ebenso wenig stellt sich die Frage danach, ob ich wegen einer kriminellen Handlung rechtskräftig verurteilt worden bin; die Antwort darauf wäre nein. Schließlich übe ich kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder der Exekutive eines Staates aus.
Übrig bleibt somit nur noch, das zweite Tatbestandsmerkmal zu prüfen, nämlich ob ich seit mindestens einem Monat meinen Hauptwohnsitz in New Alcantara unterhalte.
Es handelt sich beim "Hauptwohnsitz" um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Ein "Wohnsitz" ist nach gängigem Sprachgebrauch
(*) der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Er ist zu unterscheiden vom bloßen Aufenthalt oder Wohnort, da der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraussetzt, einen solchen zu begründen.
Der Hauptwohnsitz ist dem Verstärkungswort "Haupt" folgend der Ort, an dem eine Person sich überwiegend aufenthält und
beispielsweise dem USRO nach Sec. 8 des
USCA den Bundesstaat ihres Wohnsitzes angezeigt hat sowie Eintragungen in das Wählerverzeichnis erfolgen.
Die letzte willensbekundende Eintragung in das Register des URSO erfolgte durch mich
am 25. April 2018, unter Angabe des Bundesstaates New Alcantara als Wohnsitz. Dies war und ist spätestens seitdem, mein Lebensmittelpunkt. Wobei es schon im Jahr 2006 die Behauptung gab, ich würde mich
in meinem Büro in der Governor's Mansion einsperren und Schmutzmagazine lesen, was ich hiermit übrigens dementieren darf.
New Alcantara ist damit nachweisbar mein Hauptwohnsitz spätestens seit dem 25. April 2018, somit also bereits länger als ein Monat.
Ich erfüllle nach alledem die Wählbarkeitsvoraussetzungen zum Chief Justice.