Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Es wird beantragt:
Dem United States Citizenship Act wird als Punkt Art I Sec 2 SSec 4 neu hinzugefügt: "Jeder Antrag eines Bürgers nach diesem Gesetz ist vom Bundesregisteramt unverzüglich, längstens jedoch binnen 96 Stunden, zu bearbeiten."
Congressman Blue,
ich erkenne nach wie vor nur einen Antrag an den Kongress. Der Kongress kann aber vieles beschließen: Gesetze oder Resolutionen zum Beispiel. Sie wollen offensichtlich die Änderung eines Gesetzes beantragen und sollten ihrem Anliegen dann aber auch die geeignete Form einer Gesetzesvorlage geben - die Verfassung besagt, dass Gesetzesvorlagen Gesetz werden. (Art. III, Sec. 7, Ssc. 3) Eine Änderung durch den Präsidenten ist nicht vorgesehen.
Ich habe allerdings noch kein Gesetz bestimmt, dass etwas beantragt. Ich möchte Sie daher bitten, Ihr Anliegen - den Antrag einer Debatte - von dem Vorbringen formal zu trennen, das debattiert werden soll. Zumal sich zwar erahnen lässt, was Sie beantragen wollen, es aber formal nicht eindeutig ist.
Um deutlich zu machen, was in meinen Augen die Minimalanforderung an eine Gesetzesvorlage sind, erlaube ich mir, Ihnen eine Fassung vorzuschlagen: