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Freitag, 30. Oktober 2015, 12:32

2015/10/03 - Astoria State Prostitution Bill

Honorable Commoners,

Sie haben 96 Stunden, mit Aye, Nay oder Abstention über diesen Entwurf abzustimmen.




Astoria State Prostitution Bill

Section 1 - Purpose and Citation

(1) Dieses Gesetz regelt die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt in Astoria State
(2) Es soll zitiert werden als Astoria State Prostitution Act.

Section 2 - Legality of Sex Work
(1) Das Angebot und die Inanspruchnahme von Sexarbeit sind in Astoria State erlaubt, soweit dieses Gesetz keine Bedingungen oder Beschränkungen vorsieht.
(2) Mit der Vereinbarung zur Vornahme von sexuellen Handlungen gegen Entgelt kommt ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande. Ein Sexarbeiter kann den mit seinem Kunden vereinbarten Lohn gerichtlich einklagen. Der Kunde eines Sexarbeiters kann den für nicht erfolgte sexuelle Handlungen gezahlten Lohn zurückfordern.
(3) Bei der Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt ist durch die sachgerechte Verwendung von Präservativen Vorsorge gegen eine Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten zu treffen.


Section 3 - Minimum Age
Sexarbeit anbieten oder in Anspruch nehmen dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Section 4 - Registration, Health Certificate and Health Care
(1)Sexarbeiter haben sich bei der für allgemeine Gewerbeangelegenheiten zuständigen Behörde ihres Tätigkeitsortes anzumelden und einmal monatlich ein Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Arztes darüber vorzulegen, dass sie frei von Geschlechts- oder anderen ansteckenden Krankheiten sind.
(2) Weiters teil dieser Gesundheitsuntersuchung ist die Untersuchung auf Missbrauch und Gewalttaten.
(3) Sollte nachweislich eine übertragbare Krankheit nachgewiesen sein ist das Recht verwirkt sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anzubieten.


Section 5 - Brothels
(1) Bordelle dürfen nur in der Form betrieben werden, als dass Sexarbeitern gegen angemessene Mietzahlung Räumlichkeiten und Einrichtungen für die Anbahnung und Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
(2) Die Mietverträge sind so auszugestalten, dass sie die wirtschaftliche Existenz der Sexarbeiter nicht gefährden und ihre volle Entscheidungsfreiheit in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beeinträchtigen.
(3) In einem Umkreis von 500 Yards um Kindergärten und Schulen sowie dem Gottedienst gewidmeter Einrichtungen religiöser Organisationen dürfen Bordelle nicht errichtet werden.
(4) Die Gemeinden und für die keiner Gemeinde zugeordneten Gebiete die Bezirke können durch Verordnung Zonen bestimmen, in denen die Errichtung von Bordellen aus Gründen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder dem Schutz minderjähriger Personen nicht erlaubt ist. Sie können aus den gleichen Gründen ferner angmessene Auflagen für die von außen sichtbare Werbung an und um Bordellbetriebe beherbergende Gebäude herum bestimmen.

Section 6 - Solicitation of Sex Work
(1) Die Anbahnung der Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt durch Kleinanzeigen oder Ansprache auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist erlaubt.
(2) Die Anbahnung der Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt durch Vermittlung Dritter ist nur erlaubt, sofern die letztliche Entscheidung über das Zustandekommen eines Vertragers über die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt beim vermittelten Sexarbeiter selbst liegt und eine Provision nur fällig wird, sofern ein solcher Vertrag zustande gekommen ist. Die Höhe der Provision darf nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Gewinn des Sexarbeiters aus dem vermittelten Vertrag stehen.
(3) Auf öffentlichen Straßen und Plätzen in einem Umkreis von 500 Yards um Kindergärten und Schulen sowie dem Gottedienst gewidmeter Einrichtungen religiöser Organisationen darf die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt durch Ansprache nicht angebahnt werden.
(4) Die Gemeinden und für die keiner Gemeinde zugeordneten Gebiete die Bezirke können durch Verordnung Zonen bestimmen, in denen die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt durch Ansprache nicht angebahnt werden aus Gründen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder dem Schutz minderjähriger Personen dauerhaft oder zeitweise, generell oder während bestimmter Zeiten nicht erlaubt ist.

Section 7 - Penal Provisions
(1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Astoria State Penal Code sinngemäß Anwendung. Die Bundesbehörden werden gemäß Section 3a Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act zur Verfolgung herangezogen, soweit und solange keine zuständigen Staatsbehörden und Gerichte bestehen.
(2) Ein Verbrechen der Klasse C ist es, einen Menschen durch Gewalt, Drohung, List, Ausnützung von Hilflosigkeit oder einer wirtschaftlichen Notlage zur Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt zu zwingen (Zuhälterei).
(3) Ein Verbrechen der Klasse D ist es, das Angebot der Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt durch Personen unter 18 Jahren durch Aktivitäten gemäß Section 5 Subsections 1 und 2, Section 6 Subsection 2 oder auf andere Weise zu veranlassen oder zu fördern, sofern keine Strafbarkeit gemäß Subsection 2 gegeben ist.
(4) Vergehen der Klasse A sind es:
- ein Bordell unter anderen Bedingungen als gemäß Section 5 Subsections 1 und 2 zu betreiben oder die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt unter anderen Bedingungen als gemäß Section 6 Subsection 2 zu vermitteln, sofern keine Strafbarkeit gemäß Section 2 gegeben ist;
- sexuelle Handlungen gegen Entgelt anzubieten, ohne im Besitz eines gültigen Gesundheitszeugnisses gemäß Section 4 zu sein;
- sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder mit Personen unter 18 Jahren vorzunehmen, sofern keine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß dem Federal Penal Code gegeben ist.
(5) Übertretungen sind es:
- sexuelle Handlungen gegen Entgelt ohne die vorgeschriebenen Maßnahmen zum Infektionsschutz gemäß Section 2 vorzunehmen;
- sexuelle Handlungen gegen Entgelt ohne eine Anmeldung gemäß Section 4 anzubieten oder vorzunehmen;
- in einer verbotenen Zone gemäß Section 5 Subsections 3 und 4 ein Bordell zu betreiben oder in einer verbotenen Zone gemäß Section 6 Subsections 3 und 4 die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt durch Ansprache anzubahnen;
- beim Betrieb eines Bordells gegen Auflagen gemäß Section 5 Subsection 4 zu verstoßen.

Section 8 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechen der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Sharif bin Tahir, M.A.

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Freitag, 30. Oktober 2015, 14:18

Aye

Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
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Freitag, 30. Oktober 2015, 19:40

Aye.

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Philemon Bliss

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Freitag, 30. Oktober 2015, 19:53

Nay

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Freitag, 30. Oktober 2015, 20:35

Aye.
Sharif bin Tahir, M.A.

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Dienstag, 10. November 2015, 07:49

Honorable Commoners,

die Abstimmung ist beendet, mit 3 Aye-Stimmen bei einem Nay und keiner Enthaltung ist der Entwurf angenommen.
Sharif bin Tahir, M.A.

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