Mr Acting President,
da der Gegenstand meines Antrags ja gerade war, dass der Kongress über vertrauliche Angelegenheiten unterrichtet werden kann und ich ich die Zulassung der Teilnahme von Vertretern der Administration für ein geeignetes Mittel dieser Unterrichtung halte, dass durch die Standing Rules auch für nicht-öffentliche Geschäftsgänge nicht ausgeschlossen wird, erteile ich General Krulak Rederecht in dieser Angelegenheit.
Inwieweit Sie als Acting President und diese Situation als gesetzlich normierte Unterrichtung unter die Bestimmung des Art. IV, Sec. 1, Ssc. 8, Cl. 2 der Verfassung fallen und der Kongress Ihnen dementsprechend erst durch Abstimmung beider Kammern Rederecht gestatten müsste, wäre Gegenstand einer Beratung mit dem President pro tempore des Senats. Im Interesse eines zügigen Verfahrens schlage ich vor, dass Sie sich einfach vertreten lassen, wenn es keine Umstände macht?