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Frankie Carbone

Assentian Legend

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Sonntag, 22. März 2009, 12:48

[Vote] Formatierung der Law Gazzette

State Assembly
Republic of ASSENTIA


Fredericksburg, 22nd of March 2009

Honorable Deputies,

wir stimmen heute über die Formatierungsänderungen unserer Law Gazzette ab. Dieser Antrag wurde durch Governor McBryde eingebracht und die Änderungen durch Senator Xanathos durchgeführt.

Bitte stimmen Sie mit Yes, No oder Abstention ab.

Die Abstimmung dauert bis Sonntag 29.03.2009 - 12.00 Uhr, oder bis eine unumstössliche Mehrheit erreicht ist.



State Symbols Act of Assentia

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS


    Section 1 Validity
    Dieses Gesetz legt die "State Symbols" Assentia's fest und garantiert deren Schutz.

    Section 2 General Symbols
    (1) Das Staatsmotto lautet: All for our country!
    (2) Die Staatsspitznamen lauten: Prairie State / Spirit of Astor.
    (3) Der Staatsslogan lautet: Mile After Magnificent Mile; Right Here. Right Now.
    (4) Das Staatslied ist: "A land so wild and free" vom assentischen Liedermacher Fred Douwell.

    Section 3 State Animals - Absätze zu Nummern degradiert
    Folgende Tiere sind die Staatstiere des Bundesstaats Assentia, genießen den speziellen Schutz durch die Behörden und dürfen ohne Genehmigung nicht gejagt oder gefischt werden:
    1. State Bird: Cardinal.
    2. State Mammal (land): Grizzly Bear.
    3. State Mammal (marine): Bowhead Whale.
    4. State Fish: Walleye.
    5. State Incest: Monarch Butterfly.
    6. State Reptile: Assentia Rattlesnake.

    Section 4 State Plants & Stones
    (1) State Tree: Assentia Red Pine; die Assentia Red Pine darf ohne Genehmigung nicht gefällt werden.
    (2) State Flower: Wild Prairie Rose.
    (3) State Fruit: Strawberry.
    (4) State Gemstone: Rhodonite.

    Section 5 Other Symbols
    (1) State Sport: Baseball.
    (2) State Instrument: Guitar.

ARTICLE II - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Entry into Force
    (1) Die Staatssymbole können nur mit einer Mehrheit von zwei-Dritteln der abstimmenden Mitglieder der State Assembly geändert oder entfernt werden.
    (2) Dies Gesetz tritt mit dem Tag des Beschlusses durch die State Assembly in Kraft.






Environmental Protection Act

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS


    Section 1 Validity
    Dieses Gesetz regelt den Umweltschutz in Assentia und schafft eine gesetzliche Grundlage.

ARTICLE II - AREAS

    Section 1 Dependencies
    (1) Dependencies sind jene Gebiete, in denen der Naturschutz wirtschaftlichen, demografischen, infrastrukturellen und ähnlichen Interessen übergeordnet ist.
    (2) In Assentia werden Dependencies in zwei verschiedene Bereiche eingeteilt: Conservation Areas und National Parks.
    (3) Dependencies sind an ihren Rändern auf allen Wegen und Straßen eindeutig als solche zu kennzeichen. - diesen Absatz vom alten Art. 4 "Localization of Dependencies" hierher geschoben. (Der Rest ist in Art. V Sec. 1)

    Section 2 Conservation Areas
    (1) In einer Conservation Area sind sämtliche Bauvorhaben, die keine schriftliche Genehmigung Assentias besitzen, strikt verboten.
    (2) Das Verlassen der Wege in einer Conservation Area ist untersagt. Zuwiderhandlung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
    (3) Das Verschmutzen, mutwillige Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird vom Staat Assentia rechtlich verfolgt.
    (4) Das Jagen und Fischen in den Conservation Areas ist ausdrücklich untersagt; Ausnahmen bilden spezielle Maßnahmen zur Populationskontrolle einzelner Tierarten, die jedoch vom Staat Assentia angeordnet werden müssen.

    Section 3 National Parks
    (1) In einem National Park sind sämtliche Bauvorhaben, die keine schriftliche Genehmigung Assentias besitzen, strikt verboten.
    (2) Das Verschmutzen, mutwillige Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird vom Bundesstaat Assentia rechtlich verfolgt.
    (3) Das Übernachten und Campieren ist ausdrücklich nur an jenen Orten erlaubt, die explizit als Campingplätze ausgewiesen sind. Zuwiderhandlung wird als Verstoß gegen Ssec. 2 gewertet.
    (4) Das Jagen und Fischen in National Parks ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Countys oder der Bundesstaatsregierung gestattet; die Vorlage einer gültigen Jagdlizenz ist Grundvoraussetzung.

ARTICLE III - PERSONAL

    Section 1 Ranger
    (1) Conservation Areas und National Parks werden durch Ranger überwacht und geschützt. Den alten Abs. 2 (Personalstärke) habe ich gestrichen, weil der Gouverneur dies als oberster Dienstherr eh festlegt.
    (2) Die Ranger besitzen in den Dependencies die gleichen Rechte wie die Polizeibeamten.
    (3) Personen, die gegen dieses oder jedes andere geltende Gesetz verstoßen, sind vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, und binnen 48 Stunden der Polizei zu überstellen.

    Section 2 Other Personal
    (1) Zur Kontrolle geologischer Aktivitäten unterhält der Bundesstaat Assentia einen Stab von 4 Geologen und deren Angestellten.
    (2) Beeinträchtigungen des Verkehrs oder Gefährdungen für Passanten werden vom "Assentia Forest Service" zeitnah beseitigt.
    (3) Mit schriftlicher Genehmigung der Behörden dürfen Forscher auch außerhalb der öffentliche Wege ihrer Arbeit nachgehen.

ARTICLE IV - OTHER PROVISIONS

    Section 1 Agriculture
    (1) Jeder landwirtschaftlicher Betrieb auf dem Gebiet Assentias wird zweimal pro Jahr unangemeldet auf Hygiene, Tier- und Umweltschutz sowie Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen kontrolliert.
    (2) Bei Verstößen sind die Kontrolleure berechtigt den Betrieb vorübergehend zu schließen und die zuständigen Ermittlungsbehörden zu informieren.
    (3) Die Kontrolleure werden auf Bundesstaatenebene beschäftigt und organisiert, um Unterschiede zwischen einzelnen Countys hinsichtlich der Qualität der Untersuchungen zu vermeiden.
    (4) Das Betreiben von Legebatterien und andere Formen der exzessiven Massentierhaltung ist in Assentia untersagt.

    Section 2 Animal Protection
    (1) Jedes tierische Lebewesen auf dem Gebiet des Bundesstaates Assentia genießt Schutz vor Misshandlung und anderer Formen körperlicher Gewelt und lebensunwürdiger Umstände. Dies schließt die Zucht, die Haltung und den Transport tierischer Lebewesen auf dem Gebiet Assentias ein.
    (2) Verstöße gegen den Tierschutz sind keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, die entsprechend verfolgt wird.
    (3) Tiere, die unter besonderem Schutz des Staates stehen, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder getötet noch gefangen werden.
    (4) Unter besonderem Schutz des Staates stehen sämtliche State Animals, die in Art. I Sec. 3 State Symbol Act festgelegt sind.
    Alte Abs. 1 und 2 zusammengefasst, 4 und 5 in Art. V Sec. 2 verschoben.

    Section 3 Protection of Pollution
    (1) Das Ableiten von nicht umweltverträglichen Substanzen in Gewässer, Luft oder Boden auf dem Gebiet des Bundesstaates Assentia ist verboten und wird rechtlich verfolgt.
    (2) Sämtliche Industriebetriebe des Bundesstaates Assentia werden einmal jährlich unangemeldet ob ihrer Entsorgung von Problemsubstanzen kontrolliert.
    (3) Bei Verstößen sind die Kontrolleure berechtigt den Betrieb vorübergehend zu schließen und die zuständigen Ermittlungsbehörden zu informieren.
    (4) Die Kontrolleure werden auf Bundesstaatenebene beschäftigt und organisiert, um Unterschiede zwischen einzelnen Countys hinsichtlich der Qualität der Untersuchungen zu vermeiden.

    Section 4 Recycling
    Alle Bürger des Bundesstaates Assentia sind dazu aufgefordert, ihren Anteil zum Umweltschutz zu erbringen und Abfälle zu trennen.

ARTICLE V - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Localization of Dependencies
    (1) Der Gouverneur oder ein von ihm beauftragter Staatsminister kann per Verordnung Dependencies nach Art. II Sec. 1 ausweisen.
    (2) Eine solche Verordnung kann die State Assembly mit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

    Section 2 Special Animal Protection
    (1) Der Gouverneur oder ein von ihm beauftragter Staatsminister kann per Verordnung eine Tierart unter besonderen Schutz stellen.
    (2) Eine solche Verordnung kann die State Assembly mit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

    Section 3 Entry into Force
    Das Gesetz tritt mit dem Tag des Beschlusses durch die State Assembly in Kraft.






Education Act

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS


    Section 1 Validity
    Dieses Gesetz regelt das allgemeine Schulsystem des Bundesstaates Assentia.

    Section 2 Right to Education
    (1) Jeder assentische Bürger hat ein Recht auf Bildung.
    (2) Finanziell benachteiligte Bürger haben ein Recht auf staatliche Förderung, um von ihrem Recht auf Bildung Gebrauch zu machen.

    Section 3 Department of Education
    (1) Der assentische Staat unterhält ein Department of Education.
    (2) Der Vorsitz dieses Departments bestimmt der Governor of Assentia.
    (3) Das Department of Education verwaltet die staatlichen Schulsteuereinnahmen und betreibt die Qualitätssicherung an den staatlichen Schulen.
    (4) Das Department of Education stellt Zulassungen zur Ausübung des Lehramtes aus.

    Section 4 School Districts
    (1) Der assentische Staat ist in Schulbezirken aufgeteilt.
    (2) Ein Schulbezirk entspricht einem Verwaltungsbezirk.
    (3) Jeder Schulbezirk wird von einem lokal gewählten Erziehungsrat (Board of Education) verwaltet.
    (4) Der Board of Education erstellt Lehrpläne für die Elementary , Middle und High Schools, legt Schulsteuern fest, setzt Verwaltungs- und Lehrpersonal ein, richtet Schulen ein und unterhält sie mit staatlichen Geldern vom Department of Education.

ARTICLE II - SCHOOL TYPES

    Section 1 Preschool
    (1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist ab dem 6. Lebensjahr obligatorisch.
    (2) Auf Wunsch der gesetzlichen Vertreter, ist ein Eintritt in diese Schulform bereits ab dem 5. Lebensjahr möglich.

    Section 2 Elementary School
    (1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist ab dem 7. Lebensjahr obligatorisch.
    (2) Die Elementary School dauert im Regelfall 5 Schuljahre.
    (3) Die Kurse, welche in dieser Schulform angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

    Section 3 Middle School
    a) Die Teilnahme an dieser Schulform ist obligatorisch.
    b) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei 12 Jahren.
    c) Die Middle School dauert im Regelfall 4 Schuljahre.
    d) Die Kurse, welche in dieser Schulform angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.
    e) Am Ende der Schulzeit müssen die Schüler staatlich anerkannte Abschlussprüfungen in allen Hauptfächern ablegen. Bei Nichtbestehen können diese jeweils ein Schuljahr später wiederholt werden. Die erfolgreiche Abschlussprüfung wird mit dem "Middle School Diploma" belohnt.

    Section 4 High School
    (1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist freiwillig.
    (2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei 16 Jahren.
    (3) Der Besitz des "Middle School Diploma" berechtigt den Eintritt in diese Schulform.
    (4) Die High School dauert im Regelfall 3 Jahre.
    (5) Am Ende eines jeden Schuljahres, haben die Schüler staatlich anerkannte Versetzungs- bzw. Abschlussprüfungen abzulegen, um in die nächst höhere Klassenstufe aufgenommen zu werden bzw. um die High School mit dem staatlich anerkannten "High School Diploma" abzuschliessen.

    Section 5 College / University
    (1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist freiwillig.
    (2) Der Besitz des "High School Diploma" berechtigt den Eintritt in diese Schulform, sofern die jeweilige Institution keine staatlich anerkannte Aufnahmeprüfung vorschreibt.

    Section 6 Private Schools
    (1) Eine Zulassung des Departments of Education, berechtigt die Eröffnung einer Private School.
    (2) Private Schools können jede Form, der nach Sec. 1 - 5 definierten Schulformen besitzen.
    (3) Der Unterhalt einer Private School muss von privater oder öffentlicher Hand gewährleistet sein. Zu diesem Zweck dürfen Schulgebühren erhoben werden.
    (4) Es gelten dieselben staatlich anerkannten Abschlussprüfungen wie für die staatlichen Einrichtungen.

ARTICLE III - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Entry into Force
    Das Gesetz tritt mit dem Tag des Beschlusses durch die State Assembly in Kraft.






Fire and Rescue Service Act

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS


    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit der Feuerwehr- und Ambulanz-Einheiten in der Republic of Assentia.
    (2) Dieses Gesetz soll als "Fire and Rescue Service Act" (FRSA) zitert werden.

    Section 2 Emergency Call
    (1) Der Notruf in Assentia ist über die Rufnummer 911 zu erreichen.
    (2) Der Notruf ist über Fest- und Mobilfunknetz (auch aus Telefonzellen) kostenfrei zu erreichen.
    (3) Sämtliche Notrufe werden an die oben genannte Nummer gerichtet, dort verweist sie ein Telefonist dann an die zustänigen Institutionen (Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst).
    (4) Der Notruf wird durch eine Gebühr von $ 5 finanziert, die jeder Bürger Assentias jährlich einmal über seine normale Telefonrechnung entrichtet.
    Beim Notruf "wie in den Vereinigten Staaten von Astor üblich" gestrichen.

ARTICLE II - PERSONAL

    Section 1 Fire Brigades
    (1) Die Feuerwehren in der Republic of Assentia werden von den einzelnen Countys verwaltet und unterhalten. Die Countys können hierzu finanzielle Unterstützung von der Republic of Assentia beantragen.
    (2) Jedes County kann dabei sowohl Berufs- und Freiwilligen-Feuerwehren einrichten. Pro County sind jedoch wenigstens zwei Berufsfeuerwehren vorgeschrieben.
    (3) Die Übergabe der Feuerwehrdienste an private Träger ist unzulässig.
    (4) In Städten müssen Feuerwehren binnen fünfzehn Minuten in der Lage sein, am Einsatzort zu sein; außerhalb von Ortschaften beträgt die Frist dreißig Minuten. Jeder Ort mit mehr als 5.000 Einwohner ist dazu verpflichtet, mindestens eine eigene Feuerwache zu unterhalten.
    (5) Die Countys genießen beim Design von Ausrüstung und Fahrzeugen, soweit es die Einsatztauglichkeit nicht beeinträchtigt, alle Freiheiten.
    (6) Die Rangabzeichen der Feuerwehr lauten aufsteigend: Lieutenant, Captain, Battallion Chief, Battallion Commander, Divison Commander, Deputy Assistant Chief, Chief of Department.
    "aufgrund der Weitläufigkeit Assentias" bei den Fristen gestrichen.

    Section 2 Rescue Services
    (1) Die Rettungskräfte (Ambulanzen) in der Republic of Assentia werden von den einzelnen Countys verwaltet und unterhalten. Die Countys können hierzu finanzielle Unterstützung von der Republic of Assentia beantragen.
    (2) Die Übergabe der Feuerwehrdienste an private Träger ist zulässig, erfordert jedoch eine Genehmigung durch die Republic of Assentia.
    (3) In Städten müssen Rettungskräfte binnen fünfzehn Minuten in der Lage sein am Einsatzort zu sein. Außerhalb von Ortschaften wird dieses Limit aufgrund der Weitläufigkeit Assentias auf dreißig Minuten erhöht. Jeder Ort mit mehr als 2.000 Einwohner ist dazu verpflichtet, mindestens eine eigene Ambulanz-Station zu unterhalten.
    (4) Die Countys genießen beim Design von Ausrüstung und Fahrzeugen, soweit es die Einsatztauglichkeit nicht beeinträchtigt, alle Freiheiten.

ARTICLE III - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Entry into Force
    Das Gesetz tritt mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)

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Sonntag, 22. März 2009, 12:49

Fortsetzung

Security Service Act

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS


    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Aufgaben, den Aufbau und die Stärke der Sicherheitskräfte in der Republic of Assentia.
    (2) Dieses Gesetz soll als "Security Service Act" (SSA) zitert werden.

    Section 2 State Police
    (1) Die State Police hat die Aufgabe, die Landesgesetze durchzusetzen. Sie deckt sämtliche Sicherheitsbereiche ab, die nicht von den verschiedenen Bundesbehörden abgedeckt werden.
    (2) Der Gouverneur ist der oberste Dienstherr der State Police. Er kann jedoch für einzelne Countys oder das gesamte Staatsgebiet der Republic of Assentia Bevollmächtigte für die State Police ernennen. Diese sind als "Captain" zu bezeichnen.
    (3) Bestimmungen über Ausrüstung und Umfang der State Police obliegen dem Gouverneur (oder den Bevollmächtigten), der diese per Verordnung festzulegen hat.

    Section 3 National Guard - Numerierung statt Buchstaben
    (1) Die National Guard hat folgende Aufgaben:
    1. Die Reserve für die regulären Streitkräfte der Vereinigten Staaten zu bilden.
    2. Die Bevölkerung im Katastrophenfall zu schützen und zu versorgen.
    3. Bei Großveranstaltungen spezifische Objekte und Personen zu schützen.
    (2) Der Gouverneur ist der oberste Dienstherr der National Guard.
    (3) Die National Guard umfasst:
    1. 1.500 Berufsgardisten, sowie 6.000 Reservisten,
    2. 2.400 Gardisten, die für den Einsatz und die Instandhaltung der drei assentischen Geschwader (33th Fighter Wing, 44th Airlift Wing & 177th Air Reconnaissance Wing) zuständig sind.
    (4) Die Reservisten werden zu Friedenszeiten einmal pro Jahr für eine Woche zu Ausbildungs- und Auffrischungszwecken einberufen. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von $ 200.
    (5) Eine Mobilmachung (inkl. Einberufung der Reservisten) kann nur vom Gouverneur befohlen werden. 50 % der Reservisten werden automatischen einberufen, wenn für die komplette Republic of Assentia der Notstand verhängt wird. Nach spätestens vierzehn Tagen ist eine Mobilmachung vom Parlament zu bestätigen oder aufzuheben.
    Alten Abs. 5 gestrichen, weil der Gouverneur als Oberster Dienstherr die Ausrüstung eh festlegt bzw. festlegen lässt, was auf dem Dienstweg erfolgt und keiner Verordnung bedarf.

    Section 4 Civil Defense
    (1) Der Civil Defense hat folgende Aufgaben:
    1. die Bevölkerung im Katastrophenfall zu schützen und zu versorgen,
    2. die Kulturgüter der Republic of Assentia durch Inventarisierung, Dokumentation und Evakuationsvorbereitungen zu schützen,
    3. Schutz- oder obdachlose Personen zu versorgen,
    4. allgemeine Einsätze zum Wohle der Gemeinschaft, z.B. Aufklärungskampagnen zu verschiedenen Themen.
    (2) Der Gouverneur ist der oberste Dienstherr des Civil Defense.
    (3) Der Civil Defense umfasst 2.500 Vollzeitmitglieder und 5.000 ehrenamtliche Mitglieder, die einen beliebigen Stundensatz in der Woche ableisten.
    (4) Im Notstandsfall wird der Civil Defense in die Befehlsstruktur der National Guard eingebettet. Ansonsten ist es eine von anderen Sicherheitskräften unabhängige Institution.
    Alten Abs. 4 gestrichen, weil der Gouverneur als Oberster Dienstherr die Ausrüstung eh festlegt bzw. festlegen lässt, was auf dem Dienstweg erfolgt und keiner Verordnung bedarf.

    Section 5 State of Emergency
    (1) Ein Notstand wird vom Gouverneur für einzelne Countys oder das gesamte Staatsgebiet der Republic of Assentia verhängt. Er endet mit einer entsprechenden Erklärung des Gouverneurs.
    (2) Ein Notstand kann im Katastrophen- oder Kriegsfall verhängt werden.
    (3) Notstandsübungen sind countyweit mindestens alle drei Jahre zu üben.
    (4) Die Sicherheitskräfte sind dazu verpflichtet Notfallpläne für eine Notstandserklärung für verschiedene Szenarien auszuarbeiten und regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

ARTICLE II - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.






Assentia Public Broadcasting Act

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS


    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Gründung, sowie den Aufbau und die Aufgaben des staatlichen Medienunternehmens Assentia Public Broadcasting Service (APBS).
    (2) Dieses Gesetz soll als "Assentia Public Broadcasting Act" (APBA) zitiert werden.

    Section 2 Establishment
    (1) Mit diesem Gesetz wird der APBS als staatseigenes Medienunternehmen gegründet.
    (2) Der APBS hat seinen Sitz in Fredericksburg, Assentia.

    Section 3 Structure
    (1) Der APBS ist ein kombinierter Funk- und Fernsehnsender, der primär in den Bereichen Nachrichten und Dokumentation rund um die Uhr sendet.
    (2) Der APBS wird von einem Director geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird.
    (3) Der APBS wird durch die Republic of Assentia finanziert. Das halbjährliche Budget muss bei der State Assembly eingereicht und von dieser mit der einfachen Mehrheit der abstimmenden Mitglieder bestätigt werden.
    (4) Eventuell vorhandene Werbeeinnahmen, die von nicht-staatlichen Organisationen, Unternehmen oder Personen beantragt werden müssen, sind in der Budgetplanung anzugeben. Die maxmale Werbezeit pro Sendestunde beträgt fünf Minuten. Die Werbung hat grundsätzlich kinder- und jugendfrei zu sein.
    (5) Das Programm wird von dem APBS selbst festgelegt. Allerdings ist der APBS verpflichtet mindestens einmal pro Stunde eine Nachrichtensendung von mindestens fünf Minuten Länge zu zeigen.

    Section 4 Functions
    (1) Der APBS hat die Pflicht die Bevölkerung der Republic of Assentia objektiv über regionale, nationale und internationale Ereignisse zu informieren. Dabei muss das ganze Staatsgebiet mit Sendesignalen für Funk und Fernsehen abgedeckt sein.
    (2) Dem APBS ist es gestattet, zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Verbesserung des Angebots Untersender für die Bereiche Sport und Unterhaltung einzuführen.

ARTICLE II - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.






Assentian Counties Act

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS


    Section 1 Purposes and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Aufteilung und Besonderheiten der assentischen Counties.
    (2) Dieses Gesetz soll als "Assentian Counties Act" (ACA) zitiert werden.

    Section 2 Counties of Assentia
    (1) Die Republic of Assentia besteht aus neun Counties und drei Independent Cities
    (2) Dies sind im Folgenden:
    I - Gadding County mit der Hauptstadt Freyburg;
    II - Cumberland County mit der Hauptstadt Dreadfort;
    III - Westby County mit der Hauptstadt Hambry;
    IV - Trumbull County mit der Hauptstadt Vigor Church;
    V - Ethen County mit der Hauptstadt Desperation;
    VI - Antrey County mit der Hauptstadt Ashville;
    VII - Brimstone County mit der Hauptstadt Castle Rock;
    VIII - Zuzeca County (Asétó) mit der Hauptstadt Sun Valley;
    IX - Hanwi County (Asétó) mit der Hauptstadt Hemingford;
    X - Fredericksburg;
    XI - Durban und
    XII - Ambridge.
    (3) Die Grenzziehung der Counties und der Independent Cities wird aus der in Appendix I angehängten Karte ersichtlich.

    Article 3 Authority
    (1) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
    (2) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.

    Article 4 County Commissioner
    (1) Der Gouverneur benennt für jedes County einen County Commissioner.
    (2) Er vertritt den Gouverneur in dem jeweiligen County und übernimmt die örtliche Verwaltung.
    (3) Er kann auf ausreichend begründeten Antrag durch die Staatsversammlung (State Assembly) mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorzeitig von seinem Amt abberufen werden.

    Article 5 Asétó Counties
    (1) Die in Sec. 2 Ssec. 2 mit dem Wort "Asétó" gekennzeichneten Counties stehen unter der Selbstverwaltung der jeweiligen Asétó-Stämme, um so die verfassungsmäßigen Rechte dieser Volksgruppe durchsetzen zu können.
    (2) Entscheidungen des Gouverneurs bedürfen in den benannten Counties die Zustimmung der jeweiligen legislativen Organe.

ARTICLE II - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.


Appendix I







Gambling Act

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS


    Section 1 Validity
    Dieses Gesetz regelt das Glücksspiel um Geld oder andere geldwerte Vorteile sowie Konzessionierung, den Betrieb und die Besteuerung der Spielbetriebe.

    Section 2 Purpose
    (1) Dieses Gesetzt bezweckt:
    1. einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten;
    2. die Kriminalität und die Geldwäscherei in oder durch Spielcasinos und Wettbüros zu verhindern;
    3. sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorzubeugen.
    (2) Im Rahmen der in Ssec. 1 genannten Zweckbestimmungen soll das Gesetz den Tourismus fördern sowie der Republic of Assentia Einnahmen verschaffen.

ARTICLE II - OFFICIAL SUPERVISION

    Section 1 Assentia Gambling Commission
    (1) Der assentische Staat unterhält eine Gambling Comission.
    (2) Der Vorsitz dieser Commission bestimmt der Governor of Assentia.
    (3) Die Assentia Gambling Commission vergibt Konzessionen für den Betrieb von Spielcasinos und Wettbüros.
    (4) Der Assentia Gambling Commission unterliegt die Einforderung und Verwaltung der Gambling Facility Taxes.
    (5) Die Assentia Gambling Commission führt angemessene und zweckdienliche Präventionsarbeit zur Bekämpfung von Spielsucht.

    Section 2 Definitions
    (1) Ein Spielcasino ist eine Unternehmung, die gewerbsmässig Gelegenheit zum Glücksspiel anbietet.
    (2) Ein Wettbüro ist eine Unternehmung, die gewerbsmässig Gelegenheit zum Wettspiel anbietet.
    (3) Glücksspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Glücksspiele dürfen ausschließlich in konzessionierten Spielcasinos angeboten werden. Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, ist verboten.
    (4) Glücksspielautomaten sind Geräte, die ein Glücksspiel anbieten, das im Wesentlichen automatisch abläuft. Glücksspielautomaten dürfen ausschließlich in konzessionierten Spielcasinos angeboten werden.
    (5) Wettspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein bestimmtes Ereignis vorhergesagt werden kann. Tritt dieses Ereignis ein, hat der Spieler das Recht die Gewinnsumme gegen Vorlage einer Spielbestätigung auszahlen zu lassen. Die Gewinnsumme wird durch eine Quote bestimmt, die vom Wettbüro im Voraus festgelegt wird. Wettspiele dürfen in konzessionierten Spielcasinos und Wettbüros angeboten werden. Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Wettspielen, insbesondere mittels Internet, ist für nicht konzessionierte Wettbüros verboten.

    Section 3 Concessions
    (1) Anfragen auf Konzessionen für Spielcasinos und Wettbüros müssen bei der Assentia Gambling Commission schriftlich eingehen.
    (2) Die Assentia Gambling Commission hat das Recht, alle Informationen einzufordern, die sie zur Fällung der Entscheidung über eine Konzessionsvergabe für nötig erachtet.
    (3) Die Assentia Gambling Commission kann nur eine Konzession vergeben, wenn der für den jeweiligen Standort zuständige County Commissioner dies befürwortet.
    (4) Die Assentia Gambling Commission kann eine Konzession mit Auflagen wie zeitliche Begrenzung und dem Ausmass des Angebotes versehen.

    Section 4 Gambling Facility Tax
    (1) Die Republic of Assentia erhebt auf Bruttospielerträgen eine Abgabe (Gambling Facility Tax).
    (2) Der Bruttospielertrag ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Spielgewinnen.
    (3) Der Steuersatz beträgt 50%.

    Section 5 Gambling Prohibition
    (1) Folgende Personen unterliegen einem allgemeinen Spielverbot:
    1. Personen unter 21 Jahren;
    2. Mitglieder der Assentia Gambling Commission;
    3. Personen, die in irgendeiner Weise am Spielbetrieb beteiligt sind;
    4. Personen, gegen die eine Spielsperre besteht.
    (2) Spielcasinos und Wettbüros müssen Spielsperren über Personen erhängen, von denen sie aufgrund eigener Wahrnehmung oder Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass sie:
    1. überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen;
    2. Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und ihrem Vermögen stehen;
    3. den geordneten Spielbetrieb beeinträchtigen.
    (3) Die Spielsperre muss der betroffenen Person und der Assentia Gambling Commission mit Begründung schriftlich mitgeteilt werden. Die Assentia Gambling Commission trägt die Spielsperren in ein Register ein und teilt allen konzessionierten Spielcasinos und Wettbüros die Identität der gesperrten Person mit.
    (4) Eine Spielsperre muss aufgehoben werden, sobald der Grund dafür nachweislich nicht mehr besteht.

ARTICLE III - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.
Frankie Carbone
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For Freeland and Freedom.
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Sonntag, 22. März 2009, 18:03

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Caleb McBryde

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Bundesstaat: -

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Sonntag, 22. März 2009, 21:14

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Eine tolle Veranstaltung!
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Sonntag, 22. März 2009, 21:58

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Frankie Carbone

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Montag, 23. März 2009, 08:25

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Sonntag, 29. März 2009, 23:15

State Assembly
Republic of ASSENTIA


Fredericksburg, 29th of March 2009


Werte Deputies,

Die Abstimmung ist beendet.

Ich stelle damit folgendes Ergebnis fest:

Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Damit wurde die Gesetzesvorlage von der State Assembly angenommen.


Ich ersuche den Gouverneur, die nötigen Anpassungen in der Law Gazzette vorzunehmen.
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)