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Frankie Carbone

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Donnerstag, 15. Januar 2009, 22:23

[Vote] Gambling Act

State Assembly
Republic of ASSENTIA


Fredericksburg, 15th of January 2009


Honorable Deputies,

die State Assembly stimmt heute über den nachfolgenden Gesetzesentwurf, eingebracht durch Chairman Frankie Carbone.

Bitte stimmen Sie mit "Yes", "No" oder "Abstention".

Die Wahl dauert bis zum 18. Januar 2009 (24.00 Uhr), oder bis alle stimmberechtigen Bürger abgestimmt haben.

Die Abstimmung ist eröffnet.



GAMBLING ACT

Section 1 – Validity

(1) Dieses Gesetz regelt das Glücksspiel um Geld oder andere geldwerte Vorteile sowie Konzessionierung, den Betrieb und die Besteuerung der Spielbetriebe.

Section 2 – Purpose

(1) Dieses Gesetzt bezweckt:
a) Einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten.
b) Die Kriminalität und die Geldwäscherei in oder durch Spielcasinos und Wettbüros zu verhindern.
c) Sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorzubeugen.

(2) Im Rahmen der in Absatz 1 genannten Zweckbestimmungen soll das Gesetz den Tourismus fördern sowie der Republic of Assentia Einnahmen verschaffen.

Section 3 - Assentia Gambling Commission

(1) Der assentische Staat unterhält eine Gambling Comission.
(2) Der Vorsitz dieser Commission bestimmt der Governor of Assentia.
(3) Die Assentia Gambling Commission vergibt Konzessionen für den Betrieb von Spielcasinos und Wettbüros.
(4) Der Assentia Gambling Commission unterliegt die Einforderung und Verwaltung der Gambling Facility Taxes.
(5) Die Assentia Gambling Commission führt angemessene und zweckdienliche Präventionsarbeit zur Bekämpfung von Spielsucht.

Section 4 – Definitions

(1) Spielcasino
a) Ein Spielcasino ist eine Unternehmung, die gewerbsmässig Gelegenheit zum Glücksspiel anbietet.

(2) Wettbüro
a) Ein Wettbüro ist eine Unternehmung, die gewerbsmässig Gelegenheit zum Wettspiel anbietet.

(3) Glücksspiele
a) Glücksspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
b) Glücksspiele dürfen ausschliesslich in konzessionierten Spielcasinos angeboten werden.
c) Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, ist verboten.

(4) Glücksspielautomaten
a) Glücksspielautomaten sind Geräte, die ein Glücksspiel anbieten, das im Wesentlichen automatisch abläuft.
b) Glücksspielautomaten dürfen ausschliesslich in konzessionierten Spielcasinos angeboten werden.

(5) Wettspiele
a) Wettspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein bestimmtes Ereignis vorhergesagt werden kann. Tritt dieses Ereignis ein, hat der Spieler das Recht die Gewinnsumme gegen Vorlage einer Spielbestätigung auszahlen zu lassen. Die Gewinnsumme wird durch eine Quote bestimmt, die vom Wettbüro im Voraus festgelegt wird.
b) Wettspiele dürfen in konzessionierten Spielcasinos und Wettbüros angeboten werden.
c) Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Wettspielen, insbesondere mittels Internet, ist für nicht konzessionierte Wettbüros verboten.

Section 5 – Concessions

(1) Anfragen auf Konzessionen für Spielcasinos und Wettbüros müssen bei der Assentia Gambling Commission schriftlich eingehen.
(2) Die Assentia Gambling Commission hat das Recht, alle Informationen einzufordern, die sie zur Fällung der Entscheidung über eine Konzessionsvergabe für nötig erachtet.
(3) Die Assentia Gambling Commission kann nur eine Konzession vergeben, wenn der für den jeweiligen Standort zuständige County Commissioner dies befürwortet.
(4) Die Assentia Gambling Commission kann eine Konzession mit Auflagen wie zeitliche Begrenzung und dem Ausmass des Angebotes versehen.

Section 6 - Gambling Facility Tax

(1) Die Republic of Assentia erhebt auf Bruttospielerträgen eine Abgabe (Gambling Facility Tax).
(2) Der Bruttospielertrag ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Spielgewinnen.
(3) Der Steuersatz beträgt 50 %.

Section 7 - Gambling Prohibition

(1) Folgende Personen unterliegen einem allgemeinen Spielverbot:
a) Personen unter 21 Jahren.
b) Mitglieder der Assentia Gambling Commission.
c) Personen, die in irgendeiner Weise am Spielbetrieb beteiligt sind.
d) Personen, gegen die eine Spielsperre besteht.

(2) Spielcasinos und Wettbüros müssen Spielsperren über Personen erhängen, von denen sie aufgrund eigener Wahrnehmung oder Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass sie:
a) überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen.
b) Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und ihrem Vermögen stehen,
c) den geordneten Spielbetrieb beeinträchtigen.

(3) Die Spielsperre muss der betroffenen Person und der Assentia Gambling Commission mit Begründung schriftlich mitgeteilt werden. Die Assentia Gambling Commission trägt die Spielsperren in ein Register ein und teilt allen konzessionierten Spielcasinos und Wettbüros die Identität der gesperrten Person mit.

(4) Eine Spielsperre muss aufgehoben werden, sobald der Grund dafür nachweislich nicht mehr besteht.

Section 8- Final Provisions

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)

Caleb McBryde

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2

Donnerstag, 15. Januar 2009, 22:58

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Alexander Xanathos

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3

Freitag, 16. Januar 2009, 13:06

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Alexander Xanathos
one of a few good men

Jerry Cotton

Former U.S. President

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Bundesstaat: Assentia

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Eine tolle Veranstaltung!
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4

Freitag, 16. Januar 2009, 16:55

Yes

Frankie Carbone

Assentian Legend

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5

Montag, 19. Januar 2009, 00:32

State Assembly
Republic of ASSENTIA


Fredericksburg, 19th of January 2009


Werte Deputies,

Die Abstimmung ist beendet.

Ich stelle damit folgendes Ergebnis fest:

Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Damit wurde der Gesetzesvorschlag von der State Assembly angenommen.


Ich ersuche den Gouverneur das Gesetz unverzüglich zu unterzeichnen und in der Law Gazette öffentlich zu verkünden.
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)