Madam President,
die Freude ist ganz meienrseits. Das Staatsbürgerschaftsrecht der Vereinigten Staaten ist im Citizenship Act verankert. Es bildet zugleich die Handlungsgrundlage für das Registration Office.
Die Hinderungsgründe benennt das Gesetz. Aber Vorweg: Unvollständige oder unrichtige Angaben bei der Antragstellung sind im allgemeinen Sprachgebrauch wohl auch Hinderungsgründe, nach Art. II Sec 6 jedoch abgegrenzt von den "Einbürgerungshindernissen" - ohne dass es im Ergbnis einen Unterschied machen würde.
Einbürgerungshidnernisse sind bezogen auf Federal-IDs:
1. eine weitere US-Staatsbürgerschaft mit anderer ID
2. eine fremde Staatsbürgerschaft mit gleicher ID
3. ein öffentliches Amt in einem Fremden Staat mit gleicher ID
4. Verdacht der Missbrauchsabsicht für Spionage oder ähnliches
5. Verhalten, dass daran zweifeln lässt ob er den USA "bejahend" gegenübersteht
6. Verhalten, dass eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstellt
7. Rechtskräftige Verurteilung wegen versuchter Doppelanmeldung innerhalb definierter Fristen
8. Flucht vor der Justiz mit dieser oder anderer ID
Für die Punkte 1 bis 3 sowie 8 würde ich regelmäßig davon ausgehen,d ass das Registration Office den Antrag mit entsprechendem Nachweis ablehnt. In den Punkten 4 bis 6 genügt der Verdacht, um den Antrag abzulehnen. Bei Punkt 7 ist das Vorliegen eiens rechtskräftigen Urteils ausschlaggebend.