Honorable Commoners,
auch ich denke, dass derartige Sanktionen als Einschränkung der Rede- und Anwesenheitsfreiheit innerhalb dieser Hallen "vollwertig" sein sollten, also erst beginnen, wenn andere gleichartige Sanktionen beendet sind. Ich denke daher auch, dass die Suspendierung frühestens, aber eben nahtlos, nach der bereits verhangenen Sanktion vollstreckt werden sollte.
Leider widerspreche ich dem Ansinnen auf Akklamation. Nicht, weil dies die Sache abkürzen würde, aber die Verfassung verlangt eine eindeutig definierte Mehrheit in einer Abstimmung und nicht nur einen einfachen Beschluss. Die Bestimmungen der Verfassung gehen jenen der Standing Orders vor und diese wiederum können das Verfahren in diesem Fall leider nicht vereinfachen.