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Honorable Commoners,
mir fehlt in der Formulierung der Aspekt, dass Alkohol bei der Zubereitung von Speisen verkocht, in seiner Wirkung also wenigstens teilweise herabgesetzt wird.
wenn kein Ethanolgehalt mehr vorhanden ist, denke ich nicht, dass jemand die Speise unter diese Vorschriften subsumieren würde. Aber wenn Ihnen eine geeignetere Formulierung einfiele - nur zu.
solange noch ein Alkoholgehalt vorhanden ist, finde ich, sollte man die Speise behandeln wie das Getränk. Aber ich bin in diesem Thema sicher ein "Hardliner" - wie sehen das die Anderen?
die Aussprache ist beendet, da die festgesetzte Aussprachefrist abgelaufen ist und eine Verlängerung nicht von der erforderlichen Anzahl Commoners beantragt wurde. Die Abstimmung über den Gesetzesvorschlag wird eingeleitet.