Mr. Chairman,
nach Betäubungsmitteln und Alkohol wendet dieser Gesetzentwurf sich dem nächsten verbreiteten menschlichen Laster zu, dem Rauchen.
Er enthält notwendige Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Folgen des Tabakkonsums, sowie zum Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz und öffentlichen Orten, auf deren Besuch bzw. Benutzung jeder angewiesen ist, wie z. B. Behörden oder öffentliche Verkehrsmittel.
In der Gastronomie wahrt der Gesetzentwurf das Recht der Betreiber von Bars, Restaurants, Discotheken usw. selbst über ihr Eigentum und an das Angebot an ihre Kundschaft zu bestimmen, verpflichtet sie aber im Interesse der Transparenz dazu, klar auszuweisen, ob in ihren Betrieben das Rauchen gestattet ist oder nicht, und schafft akzeptable Vorkehrungen zum Schutz von Nichtrauchern in Gastronomiebetrieben mit getrennten Bereichen für Raucher und Nichtraucher.
Im Übrigen folgt der Gesetzentwurf dem wie ich finde sinnvollen Prinzip, die Rechtskultur dadurch auszugestalten, dass man auch Erlaubnisse lieber ausdrücklich in ein Gesetz aufnimmt, anstatt darauf zu verweisen, dass was nicht ausdrücklich verboten ist ja logischerweise erlaubt sein muss, was jedoch zu ärgerlichen Unklarheiten darüber führen kann, ob eine Sache bewusst nicht geregelt ist, weil sie eben schlicht erlaubt sein soll, oder bloß nicht geregelt ist, weil der Gesetzgeber sich ihrer bisher noch nicht annehmen konnte.