Standing Rules Amendment Act (unique Decision)
Beschlossen durch den General Court am 07.01.2014
Rule IV der Standing Rules wird wie folgt ergänzt:
4. Unique Decision
(a) Innerhalb einer Exekutivperiode sollen Gesetzesentwürfe und Amendments, sowohl Gesetze, die Verfassung als auch die Standing Orders betreffend, welche die selbe Zielsetzung wie ein bereits zuvor eingebrachter Gesetzesentwurf oder ein Amendment haben, dem General Court nicht zur Diskussion vorgelegt werden, es sei denn der vorhergegangene Entwurf wurde vor Beginn der Abstimmung zurückgezogen oder aus formalen Gründen für ungültig erklärt.
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