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Constitution of the Republic of Assentia
Preamble
Von dem Willen beseelt, die universalen Menschenrechte sowie die staatsbürgerlichen Rechte und Freiheiten jedes Einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit und in Verantwortung vor künftigen Generationen zu ordnen und Assentien als lebendiges gleichberechtigtes Glied der Vereinigten Staaten von Astor sowie auch als Teil der Völkergemeinschaft zu gestalten, gibt sich das Volk von Assentien in freier Selbstbestimmung diese Verfassung.
ARTICLE I - THE REPUBLIC
Section 1 Fundamentals
(1) Assentien konstituiert sich als ein republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat innerhalb der Vereinigten Staaten von Astor.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Das Volk von Assentien bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage der staatlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit.
(4) Die Republik ist um des Menschen Willen da; sie hat die Würde aller in diesem Land lebenden oder sich hier aufhaltenden Menschen zu achten und zu schützen.
Section 2 Capital, Flag
(1) Die Haupstadt der Republik ist Fredericksburg.
(2) Die Landesfarben sind rot, silber und gold. Die Flagge der Republik ist dunkelrot-weiß-orange in waagerechten Streifen mit dem achtstrahligen goldenen Stern.
Section 3 Elections
(1) Die Wahlen zu allen Wahlämtern sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim.
(2) Zu allen Wahlämtern der Republik ist wahlberechtigt und wählbar, wer seit mindestens 21 Tagen sowohl Bürger der Vereinigten Staaten ist als auch seinen Hauptwohnsitz in der Republik hat.
Section 4 Asétó
(1) Die Republik garantiert das Recht der Asétó auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege und Entwicklung ihrer angestammten Sprache, Kultur und Traditionen.
(2) Die Republik garantiert den Gemeinden der Asétó Autonomie in den eigenen Angelegenheiten.
ARTICLE II - THE STATE GOVERNMENT
Section 1 The Governor
(1) Der Gouverneur ist das Oberhaupt der Republik und oberster Dienstherr aller Staatsbeamten und der assentischen Nationalgarde.
(2) Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt hierfür die Verantwortung.
(3) Er ernennt und entlässt die Minister sowie sämtliche anderen Beamten des Landes.
(4) Er besitzt das Weisungsrecht gegenüber allen Beamten und übt die Befehlsgewalt über die Nationalgarde aus.
(5) Ihm obliegt die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze sowie das Begnadigungsrecht.
(6) Wählbar zum Gouverneurs sind alle Bundes-IDs (Federal-IDs) und Staats-IDs (State-IDs) , die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Tagen in der Republik haben.
Section 2 Gubernatoral Election
(1) Der Gouverneur wird von den Bürgern der Republik in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl parallel zu den Präsidentschaftswahlen gewählt.
(2) Gewählt ist, wer bei der Wahl die Mehrheit der abgegeben Stimmen auf sich vereinigt.
(3) Der Gewählte soll stets am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats vor der Staatsversammlung vereidigt werden.
(4) Der Gouverneur kann durch die Staatsversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorzeitig von seinem Amt enthoben werden.
Section 3 Official Oath
Der Gouverneur und alle Staatsdiener der Republik legen bei ihrem Amtsantritt öffentlich den nachfolgenden Eid ab: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle von Assentien widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung hinzugefügt werden.
Section 4 Vacancy
(1) Ist das Amt des Gouverneurs vorzeitig erledigt oder geht aus einer ordentlichen Wahl kein Gewählter hervor, so wird binnen zwei Wochen in einer außerordentlichen Wahl durch die Staatsversammlung ein Gouverneur gewählt, es sei denn, der Monat, in dem ordentliche Gouverneurswahlen durchgeführt werden sollen, ist bereits angebrochen.
(2) Die Wahl beginnt frühestens fünf und spätestens zehn Tage nach der Erledigung des Amtes und dauert höchstens vier Tage.
(3) Gewählt ist, wer bei der außerordentliche Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Gleichstand gibt die Stimme des Vorsitzenden der Staatsversammlung den Ausschlag.
(4) Der Gouverneur ist bis zur Vereidigung seines Nachfolgers verpflichtet, die Amtsgeschäfte fortzuführen.
ARTICLE III - THE STATE ASSEMBLY
Section 1 Fundamentals
(1) Die gesetzgebende Gewalt liegt bei der Staatsversammlung. Sie ist unauflöslich und tagt ständig.
(2) In der Staatsversammlung hat jede Bundes-IDs (Federal-IDs) und Staats-IDs (State-IDs ) der Vereinigten Staaten, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Tagen in der Republik hat, Sitz und Stimme
Section 2 Chairman
(1) Die Staatsversammlung wählt aus ihren Reihen einen Vorsitzenden.
(2) Die Staatsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.
Section 3 Discussions and Votes
(1) Die Verhandlungen, Wahlen und Abstimmungen der Staatsversammlung erfolgen öffentlich.
(2) Abstimmungen dauern jeweils höchstens fünf Tage.
(3) Für eine Wahl oder einen Beschluss ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, sofern nicht diese Verfassung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
Section 4 Coming into Force
(1) Beschlossene Gesetze werden vom Gouverneur ausgefertigt und verkündet.
(2) Ein Gesetz soll den Zeitpunkt seines Inkrafttretens nennen. Fehlt eine solche Bestimmung, so tritt es mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
ARTICLE IV - THE SENATOR
Section 1 The Senator
(1) Die Vertretung der Republik im Senat der Vereinigten Staaten nimmt der Senator wahr.
(2) Das Amt des Senators ist mit dem Amt des Gouverneurs unvereinbar.
Section 2 Senatoral Election
(1) Ordentliche Wahlen zum Amt des Senators erfolgen im Januar und im Juli eines jeden Jahres.
(2) Das Nähere bestimmt sich nach dem Unionsrecht.
Section 3 Vacancy
(1) Ist das Amt des Senators vorzeitig erledigt oder geht aus einer ordentlichen Wahl kein Gewählter hervor, so wird binnen zwei Wochen in einer außerordentlichen Wahl durch die Staatsversammlung ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit gewählt.
(2) Die Wahl beginnt frühestens fünf und spätestens zehn Tage nach der Erledigung des Amtes und dauert höchstens vier Tage.
(3) Gewählt ist, wer bei der außerordentliche Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Gleichstand gibt die Stimme des Vorsitzenden der Staatsversammlung den Ausschlag.
ARTICLE V - THE STATE COURT
Section 1 Fundamentals
(1) Die rechtsprechende Gewalt der Republik wird durch den Staatsgerichtshof und den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor ausgeübt.
(2) Die Richter sind unabhängig und an ihr Gewissen, Gesetz und Recht gebunden.
Section 2 Constitution
(1) Der Staatsgerichtshof hat seinen Sitz in Ambridge.
(2) Ihm steht ein Richter vor, dem bis zu zwei Bürger Assentiens beisitzen können.
(3) Das Nähere bestimmt ein Gesetz.
ARTICLE VI - FINAL PROVISIONS
Section 1 Entry into Force
(1) Diese Verfassung bedarf der Billigung durch die Staatsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(2) Sie tritt mit Ablauf des Tages ihrer Verkündung durch den Gouverneur in Kraft.
Section 2 Revision of the Constitution
Jede Änderung, Ergänzung oder komplette Neufassung dieser Verfassung bedarf eines Beschlusses der Staatsversammlung von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Verfassungsänderung vom 21.01.2013
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jerry Cotton« (23. Januar 2013, 18:26)
First Amendment to the Constitution of the Republic of Assentia
Section 1 - Vacancy of the Governorship
(1) Das Amt des Gouverneurs der Republik Assentia fällt vakant durch: den Rücktritt oder Tod des Amtsinhabers; seine Aufgabe oder Verlust der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten, oder die Aufgabe seines Wohnsitzes in der Republik Assentia; seinen Verlust der Wählbarkeit durch gerichtliches Urteil; die Amtsenthebung des Amtsinhabers; den Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers, ohne dass bereits das Ergebnis zur Wahl seines Nachfolgers festeht. (2) In den Fällen des § 1, No. 5 soll der letzte gewählte Gouverneur die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers kommissarisch weiterführen.
(3) In den Fällen des § 1, No. 1 - 4 soll der Vorsitzende der State Assembly, oder wenn dieses Amt nicht besetzt ist oder sein Inhaber dem Senat der Vereinigten Staaten angehört, das dienstälteste Mitglied der State Assembly, das nicht dem Senat der Vereinigten Staaten angehört, die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt eines neugewählten Gouverneurs kommissarisch wahrnehmen.
(4) Im Falle der Vakanz des Amtes des Gouverneurs der Republik Assentia soll die State Assembly unverzüglich einen neuen Gouverneur mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen wählen. Der Gewählte soll die Amtszeit des aus dem Amt ausgeschiedenen Gouverneurs zu Ende führen. Eine Neuwahl durch die State Assembly soll jedoch nicht stattfinden, wenn diese nicht vor Beginn des Monats einer regulären Gouverneurswahl beginnen kann.
Section 2 - Impeachment of the Governor and other State officials
(1) Ein Drittel der Mitglieder der State Assembly können durch gemeinschaftlichen Antrag den Gouverneur, einen Minister oder Beamten der Republik Assentia wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten oder der Republik Assentia, oder gegen ein Gesetz der Vereinigten Staaten oder der Republik Assentia, vor der State Assembly anklagen.
(2) Der Anklage soll ein Schriftsatz beigegeben werden, der die Bestimmung der Verfassung der Vereinigten Staaten oder der Republik Assentia, oder des Gesetzes der Vereinigten Staaten oder der Republik Assentia, gegen die der Angeklagte verstoßen haben soll und die Handlung oder Unterlassung, durch der Verstoß bewirkt worden sein soll bezeichnet, sowie eine Begründung enthält, inwiefern die angeklagte Handlung oder Unterlassung ein Verstoß gegen die betreffende Vorschrift ist.
(3) Der Angeklagte soll das Recht erhalten, sich vor der State Assembly zur Anklage zu erklären.
(4) Die State Assembly soll nach Anhörung des Angeklagten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben Stimmen darüber entscheiden, ob der Angeklagte des ihm vorgeworfenen Verstoßes schuldig ist. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, so gilt die Schuld des Angeklagten als nicht erwiesen, und eine weitere Anklage wegen der gleichen Handlung oder Unterlassung ist ausgeschlossen.
(5) Befindet die State Assembly den Angeklagten des ihm vorgeworfenen Verstoßes für schuldig, so soll die State Assembly auf Verlangen der Antragsteller sodann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben Stimmen darüber entscheiden, ob der Angeklagte seines Amtes zu entheben ist. Der Angeklagte soll das Recht erhalten, sich zu diesem Verlangen zu erklären. Wird eine Mehrheit von zwei Dritteln für die Amtsenthebung nicht erreicht, so gilt diese als abgelehnt.
(6) Der Gouverneur der Republik Assentia soll als automatisch seines Amtes enthoben gelten, wenn er seinen Amtsgeschäften länger als 14 Tage unentschuldigt ferngeblieben ist. Als seinen Amtsgeschäften länger als 14 Tage unentschuldigt ferngeblieben soll der Gouverneur gelten, wenn er binnen dieses Zeitraumes nicht im öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten in Erscheinung getreten ist, ohne dies zuvor angekündigt zu haben. Die Feststellung über das Vorliegen dieser Voraussetzung trifft die State Assembly auf Antrag eines ihrer Mitglieder mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Section 3 - Recall election
(1) Auf Antrag eines Drittels der Wahlberechtigten der Republik Assentia ist eine Volksabstimmung darüber durchzuführen, ob der amtierende Gouverneur vorzeitig abberufen und ihm ein in dem Antrag benannter, zum Gouverneur der Republik Assentia wählbarer Bürger im Amt nachfolgen soll.
(2) Der Antrag ist erfolgreich, wenn ihm in der Volksabstimmung mehr als die Hälfte der Abstimmenden zustimmen. Der amtierende Gouverneur wird in diesem Fall seines Amts verlustig und sein vorgeschlagener Nachfolger soll für den Rest der begonnenen Amtszeit als Gouverneur vereidigt werden.
(3) Ein Antrag auf vorzeitige Abberufung des Gouverneurs soll unzulässig sein, wenn zwischen dem Amtsantritt eines zu wählenden Nachfolgers und dem Beginn einer neuen regulären Amtszeit weniger als ein Monat läge, sowie wenn in der laufenden Amtszeit des Gouverneurs bereits ein Antrag auf vorzeitige Abberufung des Gouverneurs in der Volksabstimmung abgelehnt wurde.
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)
Second Amendment to the Constitution of the Republic of Assentia
Section 1 - Election of Governor and Senator
(1) Tritt der gegenwärtige Gouverneur der Republic of Assentia zur Wahl zum Senator für die Republic of Assentia an, so kann er nur zugelassen werden, wenn er vorher seinen Rücktritt für den Fall seiner Wahl erklärt.
(2) Tritt der gegenwärtige Senator für die Republic of Assentia zur Wahl zum Gouverneur der Republic of Assentia an, so kann er nur zugelassen werden, wenn er vorher seinen Rücktritt für den Fall seiner Wahl erklärt.
(3) Der Rücktritt wird in diesem Fall mit der erfolgreichen Wahl gültig.
Maria Abbalava, Chief of the Asétó-Nation
Secretary-General of the First Nations of Astoria Conference
Third Amendment of the Constitution of the Republic of Assentia
Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändert die Constitution der Republic of Assentia
Section 2 – Amendments
(1) Article II – Section 1 wird wie folgt ergänzt: „(6) Wählbar zum Gouverneurs sind alle Bundes-IDs (Federal-IDs) und Staats-IDs (State-IDs) , die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Tagen in der Republik haben.“
(2) Article III – Section 1 No. 2 wird wie folgt neu verfasst: „(2) In der Staatsversammlung hat jede Bundes-IDs (Federal-IDs) und Staats-IDs (State-IDs) der Vereinigten Staaten, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Tagen in der Republik hat, Sitz und Stimme.“
(3) Article III – Section 3 No. 2 wird wie folgt neu verfasst: „(2) Abstimmungen dauern jeweils höchstens fünf Tage.“
Section 3 - Coming into force
Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Forth Amendment to the Constitution of the Republic of Assentia
Section 1 - Introducing of an Amendment to the Constitution
Dieses Gesetz ändert die Verfassung der Republik Assentia in Bezug auf die Regelungen zur Besetzung eines vakanten Senatssitzes.
Section 2 - Amendment to the Constitution
Article IV der Constitution of the Republic of Assentia wird ausser Kraft gesetzt.
Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.