Sowohl Präsident O'Neill, als auch ich, dienen dem Volk der Vereinigten Staaten, Mr. Speaker.
Und Teil meines Dienstes für das Volk der Vereinigten Staaten ist es u. a., President O'Neill mit juristischen Einschätzungen zu politisch relevanten Sachverhalten zu versorgen.
Jedoch sehe ich nicht, inwiefern ich daran gehindert sein sollte, dem Volk der Vereinigten Staaten, das eine aktuell relevante juristische Fragestellung bereits lebhaft diskutiert, welche etwa auch für den weiteren Gesetzgebungsprozess in den Staaten relevant ist, die Einschätzung des US-Justizministeriums so frühzeitig wie möglich zur Kenntnis zu bringen, um eine erweiterte Diskussion zu ermöglichen. Insbesondere, nachdem der Präsident selbst öffentlich angekündigt hat, dass das Justizministerium sich der näheren Untersuchung eines Problems annehmen soll.
Denn es handelt sich dabei ja nur um die juristische Einschätzung meiner Behörde, mehr nicht. Sollte Präsident O'Neill sich dieser nicht anschließen, sondern ein anderweitiges Vorgehen anordnen, verbleibt ihm das unbenommen.
Die Bürger der Vereinigten Staaten haben meines Erachtens dennoch einen Anspruch darauf, die rein wissenschaftliche Meinung des zuständigen Arms der Bundesregierung zu kennen, nachdem ihnen angekündigt wurde, dass dieser mit der Prüfung einer Angelegenheit befasst werden soll.
Es entspricht wohl kaum dem in einem Bundesstaat gebotenen staatenfreundlichen Verhalten des Bundes, einen potenziell von juristischen Schritten bedrohten Gliedstaat damit "kalt überraschen" zu wollen, und dabei so zu tun, als teilte die nächste juristische Mitarbeiterin des Präsidenten eine juristische Einschätzung, die sie in Wahrheit für objektiv falsch hält.