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Ich schließe mich der Vorrednerin an: In Deutschland wäre die Klage der Ehefrau auch abgewiesen worden. Zwar mit anderer Begründung (nicht die "Kein Recht auf Sex"-Hypothese, sondern weil kein rechtlich relevanter Schaden vorliegt), aber mit gleichem Ergebnis.
Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac Dipl.iur.(Kamahamea)