National Tax On Profit Bill
Article I:
Competence
Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Governor of Hybertina.
Article II:
Tax On Profit
Section 1. Steuerschuldner nach diesem Gesetz ist jedes Unternehmen mit Sitz in Hybertinien.
Section 2. Auf den Gewinn eines Unternehmens, also alle Einnahmen (Zahlungseingänge) abzüglich aller Ausgaben (Zahlungsausgänge) innerhalb eines Kalendermonats, werden 10% Steuern erhoben.
Article III:
Final Provisions
Section 1. Eine rückwirkende Erhebung dieser Steuer ist nicht zulässig.
Section 2. Diese Steuer wird stets am ersten Tag eines Monats für den vorhergehenden Monat eingezogen.
Section 3. Der erste Steuereinzug erfolgt am ersten Tag des ersten Monats nach Inkraftreten diese Gesetzes.
Section 4. Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor of Hybertina in Kraft.