Congressman
@Ryan Greenspan:
Meiner Meinung nach haben wir nun zwei Verfahrensstränge die sich hier etwas kreuzen und man nicht unmittelbar verifizieren kann was nun die eigentlich beabsichtigte Vorgehensweise zu diesem Antrag, eines, laut der Protokolle des Ausschusses, unbekannten Antragsstellers war.
Einerseits wurde eine Abstimmung durch den Ausschuss zu einer Befragung durchgeführt - das würde ein Verfahren nach CCIQ Act / Article III / Section 3 - Committee Questionings verlangen, einen Gesetzabschnitt den Sie selbst zitiert haben. In der Folge wäre es konsequent, dass der Ausschussvorsitzende die Anfrage an das betroffene Organ selbst übermittelt, jenes Organ würde dann einen Vertreter zum Ausschuss zur einer Befragung entsenden.
Anderseits übermitteln Sie als Representative eine Befragung an das Kongresspräsidium um Bitte, dass diese an das betroffene Organ durch das Kongresspräsidium übermittelt wird. Das impliziert ein Vorgehen als Personal Questioning (CCIQ Act / Article III / Section 2).
Daraus würde sich ergeben, dass das betreffende Organ "nur eine schriftliche Stellungnahme" zu diesen Fragen an den Kongress übermittelt, damit wäre das Verfahren eigentlich auch schon beendet.
Ich würde vorgschlagen, Congressman, dass Sie als Ausschussvorsitzender nach CCIQ Act / Article III / Section 3 weiterverfahren und selbst die Befragung übermitteln.
Gerne kann auch ich die Befragug an das betroffene Organ übermitteln, nach CCIQ Act / Article III / Section 2 - hoffe aber dann, dass dies auch im Sinne des Antragsstellers ist.