Madam President.
ich muss es ohne Umschweife zugeben: die von mir selbst im September vergangenen Jahres initiierte, großangelegte Reform des Repräsentantenhauses ist gescheitert. Das Mehrheitswahlverfahren hat sich nicht bewährt, und auch nicht die erwünschten Effekte entfaltet.
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Federal Election Act kehrt das Wahlsystem zum Repräsentantenhaus daher wieder zum auch nicht immer erfolgreich, aber doch über lange Zeit zumindest einigermaßen funktionierenden Verhältniswahlrecht zurück, und vereinfacht dieses zugleich gegenüber dem Zustand vor der Reform, indem es fortan starre Listen und den Wegfall der Erststimme vorsieht. Das soll v. a. den Charakter des Repräsentantenhauses als der stärker parteipolitisch geprägten Kammer des Kongresses unterstreichen.
Zudem wird die personelle Stärke des Repräsentantenhauses neu bemessen, die bisher geltenden Dimensionen sind, wie die Erfahrung gezeigt hat, zu großzügig bemessen. Zwar werden sich, Stand heute, 27 wahlberechtigte Bürger in das Wählerverzeichnis zum Repräsentantenhaus eintragen können, aber da die Vereinigten Staaten zu Wahlbeginn, sofern alle Einwanderer mit derzeit laufenden Anträgen ihren Eid leisten, 31 Bürger haben werden, werden 7 Abgeordnete zu wählen sein. Die beiden großen Parteien zusammen jedoch konnten diesmal lediglich 6 Kandidaten aufbieten.
Künftig soll das Repräsentantenhaus grundsätzlich fünf Sitze haben, und diese Zahl nur bei sehr hoher Bürgerzahl und auch dann nur sehr langsam anwachsen. Auf diese Weise soll es möglichst stets mehr Kandidaten als Sitze geben, und somit auch Nachrücker in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
Die Übergangsbestimmungen betreffend den gegenwärtigen Kongress sind, angesichts der anstehenden Wahlen, bereits obsolet geworden und können gestrichen werden. Hier könnte man darüber beraten, ob und welche Übergangsvorschriften betreffend das diesen Monat zu wählende Repräsentantenhaus aufgenommen werden sollten.