Your Honor,
ich möchte an dieser Stelle einwenden, dass dieses Verfahren bereits eine geraume Zeit in Anspruch genommen hat.
Die Summe der Mindest- und Höchststrafen der angeklagten Strafen umfassen:
für versuchten Mord (Straftat nach Chapter II, Art. III, Sec. I USPC unter Berücksichtigung von Chapter I, Art. I, Sec III USPC)
2 bis 12 Monate
für Körperverletzung an einem Menschen (Straftat nach Chapter II, Art. III, Sec. II USPC)
0 bis 4 Monate
für Widerstand gegen die Staatsgewalt (Straftat nach Chapter II, Art. I, Sec. III USPC)
0 bis 2 Monate
In der Summe macht das 2 bis 18 Monate.
Mr. Goodings wurde am 1. Dezember 2009 angeklagt und befindet sich spätestens seit jener Zeit in Untersuchungshaft.
Seit jenem Datum sind 18 Monate und 14 Tage vergangen, also bereits mehr ist, als an Freiheitsstrafe zu erwarten wäre.
Ich möchte daher das Gericht um eine Entscheidung bitten, die zwar nicht die materiellrechtliche Verjährung, wohl aber eine prozessuale Verjährung eben in Anbetracht der verbüßten und der zu erwartenden Freiheitsentziehung beachtet. Immerhin geht es um den Grundrechtsschutz eines Bürgers.
Darüber hinaus lehnt die Staatsanwaltschaft eine Beantragung der Todesstrafe ab, da kein Mensch zu Tode gekommen ist.