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Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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1

Donnerstag, 4. März 2010, 14:07

Presidental Election Reform

Madam Speaker,

ich beantrage eine Aussprache und Abstimmung über die folgenden beiden Gesetze. Ich hielte es für sinnvoll, die beiden Gesetze in einer einzigen Kongressdebatte zu behandeln.

2nd Presidential Election Act Amendment Bill

Sec. 1 - Amendment
Art. III Sec. 2 Subsections (b), (c) und (d) des Presidential Election Act werden wie folgt geändert:

    (b) Derjenige Wahlvorschlag, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen eines Bundesstaates auf sich vereinigt, erhält die Elektorenstimmen des betreffenden Bundesstaates.
    (c) Die Elektorenstimmen eines Bundesstaates setzen sich zusammen aus: 1. Der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, und
    2. der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die auf alle anderen Wahlvorschläge entfallen sind.
    (d) Ist die Summe der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die für alle anderen Wahlvorschläge gestimmt haben, kleiner oder gleich Null, wird die Zahl der Elektorenstimmen anhand der um eins erhöhten Zahl der Wähler, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, ermittelt.
    (e) Bei Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr bestplatzierten Wahlvorschlägen in einem Bundesstaat wird die Anzahl der Elektorenstimmen für jeden der bestplatzierten Wahlvorschläge gemäß der Bestimmungen der Subsections (c) und (d) separat ermittelt.



Sec. 2 - Final Provision
Dieses Gesetz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.


8th Constitutional Amendment Bill

Section 1 - Introduction of a 7th Constitutional Amendment
Die Verfassung der Vereinigten Staaten, Article IV – Section 4(1) wird durch das Folgende ersetzt:

    Der Präsident der Vereinigten Staaten soll zusammen mit dem Vizepräsidenten auf einen Zeitraum von vier Monaten in folgendem Verfahren gewählt werden: Die stimmberechtigten Bürger sollen, nach Bundesstaaten getrennt, in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für einen Wahlvorschlag für das Amt Präsidenten und des Vizepräsidenten votieren. In den einzelnen Bundesstaaten soll daraufhin eine Anzahl von Elektorenstimmen ermittelt werden, welche die Anzahl der für den siegreichen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen und das Verhältnis zu den für alle anderen Wahlvorschläge abgegeben Stimmen berücksichtigt. Zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten sollen diejenigen gewählt sein, deren Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen aller Staaten auf sich vereinigt. Die Details des Verfahrens sollen durch Gesetz bestimmt werden.




Section 2 - Final Provision
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

Bob O'Neill

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2

Donnerstag, 8. April 2010, 21:14

2nd Presidential Election Act Amendment Bill

Madam President,

ich bitte die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten vetierte 2nd Presidential Election Act Amendment Bill nunmehr Zwecks der erneuten Behandlung gemäß Art. III, Sec. 7, Ssec 4 der Bundesverfassung zur Aussprache zu stellen.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

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Charlotte McGarry

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3

Donnerstag, 8. April 2010, 22:02

RE: 2nd Presidential Election Act Amendment Bill

Rep. O'Neill,

ich bitte Sie darum, Anträge auf Aussprachen und Abstimmungen, wie der Ihre einer ist, künftig gemäß der Tradition des Hauses gesondert zu beantragen. Vielen Dank.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Bob O'Neill

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4

Donnerstag, 8. April 2010, 22:21

Madam President,

mit Bezug auf den Sachverhalt möchte ich auf den Präzedenzfall des Supreme Court Reformation Bill sowie das dazu ergangene Gutachten des Supreme Court vom 26.02.2009 hinweisen.

Daraus ergibt sich meines Erachtens, dass eine (erneute) Antragstellung nicht erforderlich ist, sondern eine erneute Behandlung durch den Kongress durch die Verfassung gleichwohl verbindlich vorgeschrieben ist.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Charlotte McGarry

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5

Donnerstag, 8. April 2010, 23:15

Rep. O'Neill,

für Ihre Meinung danke ich Ihnen. Ich teile Ihre Sichtweise allerdings leider nicht, spricht die Verfassung im Wortlaut doch nur davon, dass der Kongress sich erneut mit der Angelegenheit befassen solle, macht jedoch keine Vorschriften für die Art der Befassung, insofern greifen aus meiner Sicht die üblichen Regelungen für die Art, wie der Kongress sich mit Angelegenheiten aller Sorten befasst.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Bob O'Neill

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6

Donnerstag, 8. April 2010, 23:47

Madam President,

da mein erster Verweis auf das entsprechende Gutachten des Supreme Court offensichtlich nicht den gewünschten Erfolg hatte, bitte ich nochmals um Kenntnisnahme.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Charlotte McGarry

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7

Donnerstag, 8. April 2010, 23:59

Rep. O'Neill,

ich habe die Meinung des Obersten Bundesrichters sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ich halte jedoch an meiner Argumentation fest, ist doch eine Nichtbehandlung aus freien Stücken ebenso eine vom Gericht angemahnte Kenntnisnahme der Begründung des Präsidenten wie eine, wenn auch nicht sonderlich freundliche, Form der "inhaltlichen Auseinandersetzung". Ich verweise ergänzend darauf, dass die zwischen uns diskutierte Frage nicht Gegenstand der Advisory Opinion war, sondern nur am Rand thematisiert und inhaltlich nicht erschöpfend thematisiert wurde.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Bob O'Neill

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8

Freitag, 9. April 2010, 00:08

Madam President,

solange der Kongress das zurückgewiesene Gesetz nicht behandelt, besteht ein rechtlicher Schwebezustand. Der Auseinandersetzung ggf. auch mit Hinblick auf ein einst erfolgreiches verfassungsamendment zuzuwarten halte ich für höchst gefährlich, wenn nichts sogar für verfassungsrechtlich problematisch.

[Edit: Obsoleten Teil gestrichen.]
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Charlotte McGarry

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9

Freitag, 9. April 2010, 00:28

Mister Senator,

sofern Sie verfassungsrechtliche Probleme vermuten, kennen Sie (oder Ihre Hauskanzlei) Mittel und Wege zur Klärung derselben. Mit der Kenntnis von Sec. IV Art. 7(3) Standing Orders of Congress, aus der eindeutig hervorgeht, dass das "Kongresspräsidium [...] die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Kongresses im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen" festlegt, sehe ich diese Probleme nicht.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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