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Doug Hayward

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1

Samstag, 30. Juli 2011, 18:43

Meeting with Mrs. Camille Moulinaux, Secretary of State for Foreign Affaird from Merolié

Handlung:Der Green Room wurde für das Gespräch zwischen Sec. Hayward und State Secretary Moulinaux hergerichtet.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Doug Hayward

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2

Samstag, 30. Juli 2011, 19:21

Handlung:kommt mit State Secretary Moulinaux im Raum an und deutet auf einen Sessel


Nehmen Sie doch bitte Platz, Madam State Secretary. Getränke stehen - wie Sie sehen - bereit. Falls Sie einen Snack wünschen, kann dieser gerne serviert werden.
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Camille Moulinaux

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3

Samstag, 30. Juli 2011, 19:32

Nimmt in dem gemütlichen Sessel Platz.

Wirklich sehr imposant, das Weiße Haus. Und so bequeme Sessel.
Ich danke Ihnen für das reizende Angebot, doch werde ich mich sicher später noch der astorischen Küche widmen und dann mit voller Aufmerksamkeit.
Nun gilt meine Aufmerksamkeit Ihnen und unseren Gesprächen.
Camille Moulinaux
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Doug Hayward

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4

Montag, 1. August 2011, 09:54

In Ordnung, Madam State Secretary.

Ziel dieser Gespräche soll es sein, offiziell diplomatische Beziehungen zwischen unseren Staaten aufzunehmen. Dies kann aus unserer Sicht auch über einen Grundlagenvertrag erfolgen, den wir an dieser Stelle gerne ausarbeiten können.
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Camille Moulinaux

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5

Montag, 1. August 2011, 11:41

Dies liegt auch ganz im Interesse meiner Heimat. Mérolie ist noch auf dem Weg, seinen Platz in der internationalen Staatengemeinschaft zu finden. Zu lange waren wir ausschließlich mit innenpolitischen Problemen beschäftigt.
Astor und Mérolie stehen sich ja auch nicht ganz unbekannt gegenüber, zumindest Président Brisson knüpfte erste Kontakte zu Zeiten unserer Republik.
Camille Moulinaux
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Doug Hayward

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6

Montag, 1. August 2011, 19:19

Richtig, Madam. Ich würde daher vorschlagen, dass wir - wenn es Ihnen recht ist - auch bei der Ausarbeitung eines Grundlagenvertrages verbleiben, um erstmal grundlegende Beziehungen aufzubauen. Das hielte uns ja auch nicht davon ab, später die bilateralen Beziehungen zu intensivieren und auszubauen.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Camille Moulinaux

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7

Montag, 1. August 2011, 20:00

In der Tat.
Dann lassen Sie uns mal eruieren, was wir gerne festhalten möchten. Ich denke, über die gegenseitige Anerkennung als souveräne Staaten werden wir uns nicht streiten.
Was halten Sie von einem Botschafteraustausch?
Camille Moulinaux
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Doug Hayward

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8

Dienstag, 2. August 2011, 09:33

Madam State Secretary, ich möchte gerne einen Vertragsentwurf vorlegen, der die Minimalbestimmungen eines Grundlagenvertrages erfüllt. Dieses kann ggf. umwirtschaftliche oder kulturelle Bestimmungen erweitert werden.

Basic Treaty between the Royaume de Merolié and the United States of Astor

Die vertragsschließenden Parteien, das Königreich Merolié einerseits und die Vereinigten Staaten andererseits,

IM BESTREBEN eine gemeinsame diplomatische Basis zu schaffen
GEWILLT die Zusammenarbeit zu vertiefen


sind übereingekommen folgendes Vertragswerk miteinander abzuschließen

Artikel 1 - Ziel des Vertrages
(1) Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den unterzeichnenden Staaten.
(2) Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.

Artikel 2 - Einstufung der Beziehungen
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Königreich Merolié einigen sich darauf die gemeinsamen Beziehungen mindestens als "Neutral“, oder dem sinnverwandt zu bezeichnen.
(2) Eine Abstufung unter dieses Maß ist, solange dieser Vertrag Gültigkeit besitzt, nicht zulässig.

Artikel 3- Botschafteraustausch
(1) Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.
(2) Die Vertragspartner gewähren den diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit. Die Botschafter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.
(3) Besteht in den Gastländern ein Gesetz zur Thematik von Unverletzlichkeit und Immunität gelten die dort niedergelegten Regelungen für den entsandten Botschafter.

Artikel 4 - Konfliktregelung
(1) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation geregelt.

Artikel 5 - Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die Vertragspartner in Kraft. Er ist in seiner Gültigkeit zeitlich unbeschränkt.
(2) Eine Kündigung ist durch jede der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Die Kündigung ist den anderen Parteien in schriftlicher Form zu notifizieren, um Gültigkeit zu erlangen.


Ich habe als Vorlage den Vertrag mit dem Königreich Meltania genommen. Wie gesagt kann er um weitere Maßnahmen erweitert werden, wenn dazu Bedarf besteht.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Camille Moulinaux

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9

Mittwoch, 3. August 2011, 11:55

Ein sehr solides Werk, Monsieur Hayward.

Einige Kleinigkeiten möchte ich anmerken:

Die Bezeichnung meiner Heimat lautet "Königreich der Meroler" (im "deutschen" ohne Akzent) und in Ihrer Landessprache dürfte die korrekte Übersetzung "Kingdom of the Meroles" lauten.
Aus formalen Gründen würde ich eine zweisprachige Fassung des Titels wie folgt begrüßen:

Basic Treaty between the Kingdom of the Meroles and the United States of Astor

Traité fondamental entre le Royaume des Méroliens et les États-Unis d'Astor

Gerade auch eine wirtschaftliche Regelung wäre sehr in unserem Sinne. Was halten Sie davon, wenn wir noch festhalten, dass Unternehmen der Vertragspartner auf dem jeweiligen Staatsgebiet tätig sein dürfen, im Rahmen der nationalen Steuer- Zoll- und Wirtschaftsgesetzgebung versteht sich. Zum Aufbau des gegenseitigen kulturellen Verständnisses könnten wir eine Erlaubnis für den Radio- und Fernsehrundfunk von Anstalten des anderen Landes in den Vertragsländern festhalten.
Dazu konkret vorgeschlagen:

§4 - Wirtschaftliche und kulturelle Bestimmungen
(1) Unternehmen der Vertragsnationen ist es im Rahmen der nationalen einschlägigen Gesetzgebung erlaubt, wirtschaftlich auf dem Gebiet des jeweils anderen tätig zu werden.
(2) Rundfunkanstalten der Vertragsländer ist es erlaubt, ihr Programm im jeweils anderen Land auszustrahlen. Sondergenehmigungen sind nicht erforderlich.
(3) Die Vertragspartner beschließen einen Ausbau des wirtschaftlichen und kulturellen Austauschs.
Camille Moulinaux
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Doug Hayward

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10

Mittwoch, 3. August 2011, 15:09

Madam State Secretary,

ich habe Ihre Änderungswünsche übernommen. Den von Ihnen angeregten Artikel zu Wirtschaft habe ich nach dem diplomatisch orientieren Art. 4 als Art. 5 eingefügt.

Basic Treaty between the Kingdom of the Meroles and the United States of Astor
Traité fondamental entre le Royaume des Méroliens et les États-Unis d'Astor


Die vertragsschließenden Parteien, das Königreich der Meroler einerseits und die Vereinigten Staaten andererseits,

IM BESTREBEN eine gemeinsame diplomatische Basis zu schaffen
GEWILLT die Zusammenarbeit zu vertiefen


sind übereingekommen folgendes Vertragswerk miteinander abzuschließen

Artikel 1 - Ziel des Vertrages
(1) Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den unterzeichnenden Staaten.
(2) Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.

Artikel 2 - Einstufung der Beziehungen
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Königreich Merolié einigen sich darauf die gemeinsamen Beziehungen mindestens als "Neutral“, oder dem sinnverwandt zu bezeichnen.
(2) Eine Abstufung unter dieses Maß ist, solange dieser Vertrag Gültigkeit besitzt, nicht zulässig.

Artikel 3- Botschafteraustausch
(1) Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.
(2) Die Vertragspartner gewähren den diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit. Die Botschafter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.
(3) Besteht in den Gastländern ein Gesetz zur Thematik von Unverletzlichkeit und Immunität gelten die dort niedergelegten Regelungen für den entsandten Botschafter.

Artikel 4 - Konfliktregelung
(1) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation geregelt.

Artikel 5 - Wirtschaftliche und kulturelle Bestimmungen
(1) Unternehmen der Vertragsnationen ist es im Rahmen der nationalen einschlägigen Gesetzgebung erlaubt, wirtschaftlich auf dem Gebiet des jeweils anderen tätig zu werden.
(2) Rundfunkanstalten der Vertragsländer ist es erlaubt, ihr Programm im jeweils anderen Land auszustrahlen. Sondergenehmigungen sind nicht erforderlich.
(3) Die Vertragspartner beschließen einen Ausbau des wirtschaftlichen und kulturellen Austauschs.

Artikel 6 - Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die Vertragspartner in Kraft. Er ist in seiner Gültigkeit zeitlich unbeschränkt.
(2) Eine Kündigung ist durch jede der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Die Kündigung ist den anderen Parteien in schriftlicher Form zu notifizieren, um Gültigkeit zu erlangen.
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Camille Moulinaux

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Donnerstag, 4. August 2011, 12:09

Manifique, mit dem Vertragswerk haben wir eine mehr als solide Basis für wahrhaft fruchtbare Beziehungen zwischen unseren Nationen.
Camille Moulinaux
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Donnerstag, 4. August 2011, 20:24

Dies sehe ich ebenfalls so, Madam State Secretary. :)

In Astor wird das weitere formale Prozedere nun folgendermaßen aussehen:
1. Vorlage an den Präsident Laval und Unterschrift
2. Weiterleitung an den Kogress und ggf. Ratifizierung

Vorher wird es wohl noch eine Unterredung mit Mitgliedern des Kongress geben, bei dem ggf. noch Änderungswünsche kundgetan werden. Ich halte Sie hierbei über Minister Resident Manheim auf dem Laufenden, sollte es zu Änderungswünschen der Kongressmitglieder kommen.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Donnerstag, 4. August 2011, 20:41

In Ordnung. In Mérolie werden zunächst die États généraux über den Vertrag entscheiden, sollte kein Veto aus dem Sénat kommen (was ich bei der derzeitigen politischen Lage nicht vermute), wird unser Staatsoberhaupt den Vertrag unterzeichnen.
Camille Moulinaux
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