Madam President,
auch auf die Gefahr hin, dass diese Debatte endgültig in eine republikanische Wahlkampfveranstaltung ausartet, möchte ich zunächst bemerken, dass sich die Frage nach einer sinnvollen Sanktion für die pflichtwidrige Nichtbeantwortung einer Anfrage nur nach der Bedeutung der Anfrage richten kann.
Das Instrument der Anfrage kann dazu dienen, Stellungnahmen der Administration zu bedeutenden politischen bzw. politisch relevanten Ereignissen und Vorgängen im In- und Ausland einzuholen. Und von der auf die Anfrage hin erteilten Auskunft kann das weitere Verfahren des Kongresses in der entsprechenden Angelegenheit abhängen.
In solchen Fällen ist eine Sanktion für die Verweigerung einer Beantwortung der Anfrage sicherlich geboten.
Das Instrument der Anfrage kann ebenso missbraucht werden, um die Administration zu schikanieren, sich wichtig zu machen, oder eben Wahlkampf zu betreiben.
In einige oder alle dieser Kategorien fallen Anfragen nach dem Muster:
- Woran arbeitet der Secretary of State gerade?
- Was plant der Secretary of State für nächsten Monat?
- Woran arbeitet der Secretary of Commerce gerade?
- Was plant der Secretary of Commerce für nächsten Monat?
- usw.
Wozu, glauben die Antragsteller solcher Anfragen wohl, tagt die Administration in einem passwortgeschützten Forum?
Wenn die Administration mit Außenwirkung tätig wird, bekommt der Kongress das sowieso mit. Wenn die Administration eine Weile nicht mit Außenwirkung tätig wird, dann gibt es die Möglichkeiten, dass:
- sie gerade Projekte intern plant und vorbereitet, dann erfährt der Kongress noch rechtzeitig davon;
- sie zwar Projekte geplant oder vorbereitet, intern aber schon wieder verworfen hat, dann ist das völlig irrelevant;
- sie schlicht inaktiv ist, dann kann der Kongress ja versuchen, ob er ein Impeachment schneller durchbekommt, als gewisse in der Verfassung bestimmte Fristen sowieso ablaufen.
Es gibt aber meines Erachtens keinen Anspruch des Kongresses auf allgemeine Lage- und Stimmungsberichte aus dem Cabinet Room.
Und noch wahnwitziger ist es, Sanktionen gegen die Administrationen verhängen zu wollen, weil sie nicht darüber Bericht erstattet, "was der Attorney General gerade denn so macht."
Eine Möglichkeit wäre es, die Nichtbeantwortung einer
substanziierten Anfrage - was das genau ist, müsste dann noch näher im Gesetz definiert werden - an ein Mitglied der Administration binnen gegebener Frist als Inaktivität im Amt desselben zu werten, was den automatischen Amtsverlust zur Folge hätte.
Und die Antwort auf die Frage, wie bei Anfragen an "die Administration" allgemein verfahren sollte, lautet: gar nicht. Die werden abgeschafft. Wer etwas von substanzieller Bedeutung von einem Mitglied der Administration wissen will, der wird sowieso wissen, an wen er sich mit seiner Frage zu wenden hat. Und ansonsten eben Schluss mit: "Ich frage mal 'die Administration', wie der Kaffee im Cabinet Room so schmeckt, damit meine Wähler sehen, dass ich noch lebe ... "