Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Zunächst eine geänderte Festlegung der Mandatszahl des House of Representatives. Die Verfassung sieht den Senat als "höheres" Haus des Congress, demnach ist es paradox, dass ein Mitglied des hohen Hauses in der Regel ein vermindertes Stimmrecht gegenüber einem Representative hat. 4 Representatives können jedes Gesetz kippen oder beschließen, 4 Senatoren nur einen Patt erreichen. Ich halte es demnach für dringend notwendig, sicherzustellen, dass das House of Representatives ab der kommenden Wahl mindestens genausoviele Mitglieder wie der Senat hat. Die umständliche Formulierung im Gesetzestext rührt daher, dass klar ausgedrückt werden soll, dass vakante Senatssitze die Zahl der Representatives nicht auch mindern sollen.
Ich persönlich würde übrigens bevorzugen, im House mindestens einen Sitz mehr einzurichten, aber das ist - wie das ursprüngliche und geänderte Gesetz besagt - die Entscheidung des House.
Des weiteren sieht mein Entwurf eine neue Sitzverteilungsmethode vor. Hierzu habe ich mit meinen Kollegen mehrere Modelle besprochen. Ich halte eine repräsentative Verteilung nach wie vor für die beste, aber nur, wenn sie die Mehrheitsverhältnisse auch representativst möglich wiedergibt. Das derzeitige Verfahren hat nach der vergangenen Wahl völlig zu Recht für Missmut in der Bevölkerung gesorgt. Verstehen Sie mich nicht falsch: Als Republikaner konnte ich das selbstverständlich verschmerzen, aber es geht ums Prinzip. Das Sainte-Lague-Verahren garantiert nach derzeitigem Kenntnisstand die Beste Repräsentation, da nicht wie beim bisherigen Verfahren große Parteien bevorzugt werden, und nicht wie bei anderen Verfahren das sogenannte Alabama-Problem auftritt.
I. Völlig zu Recht gibt die Verfassung lediglich mit der Zahl fünf eine untere Grenze für die Größe des Repräsentantenhauses. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass mitunter auch die derzeitige Zahl von sieben Abgeordneten nicht erreicht werden kann. Die Zahl daher auf acht oder neun festzuschreiben, würde zu einer häufigen Quasi-Vakanz aufgrund inaktiver Abgeordneter führen und damit die Hürden für viele Mehrheiten unnötig erhöhen. Die rein ästhetischen Gründe, die Congressman Fitch dafür anbringt, reichen nicht.
II. Ich weiß nicht, ob es dem Congressman entgangen ist, aber: Das Wahlsystem ist seit der desaströsen letzten Wahl zum Repräsentantenhaus, die eine so verzerrte Mehrheit hervorbrachte, bereits verändert worden. Ich sehe keinen erneuten Reformbedarf.
Dieser Entwurf findet daher meine Zustimmung nicht.
Ich halte das, was Mr. Jackson sagt, für vollkommen falsch.
I. Es widerstrebt meiner Vorstellung von parlamentarischer Praxis, etwas, dass "richtig" ist nicht zu beschließen, weil man es für schwer durchsetzbar hält. Zugegeben: Vakanzen sind durchaus unschön, aber direkt zu resignieren halte für eben unschöner.
Und ich spreche nicht von Asthetik, sondern von Sinn. Es führt die Konstruktion des Congress ad absurdum, die untere Kammer kleiner zu gestalten als die obere Kammer.
II. Nein, Sir, das ist mir nicht entgangen, dennoch halte ich die Änderung für keineswegs ausreichend. Das Sainte Lague-Verfahren bewirkt eine geänderte Trendfunktion des Divisors, die das Problem der Überproporzionalisierung ausschalten.
Ich denke, eine "reine" Repräsentation wir Sainte Lague, ist nachhaltig für beide Seiten das optimale und fairste Ergebnis - egal, ob und wann sich die politischen Mehrheiten in Astor wieder ändern, Mr. Jackson.
ich ersuche den Antragsteller darum den Kollegen das Sainte-Laguë-Verfahren zu erläutern.
Sehr gerne. Bislang wurde das Höchstzahlverfahren nach D'Hondt praktiziert - im gesetzestext jedoch fälschlicherweise Imperiali genannt, dabei beginnt Imperiali mit dem Divisor 2.
Bislang war der Modus eine stetig steigende Zahl als Divisor, das richtige Imperiali hätte gar mit einem höheren Divisor begonnen und sich dann immer um eins erhöht.
Das Sainte-Lague-Verfahren verwendet eine andere Reihenfolge, und zwar: 1-3-5-7-9.... Der erste Divisorschritt ist kleiner (0-1) als die anderen. Dadurch wird eine höhere Repräsentation garantiert.
Ich möchte Ihnen das anhand des (eigentlichen) Imperiali- und des Sainte-Lague-Verfahrens demonstrieren:
Jemandem der mitrechnet wird aufgefallen sein, dass 120 Wähler auf 12 Sitze sehr einfach auszurechnen sind: 10 Wähler ein Sitz.
Das Imperiali-Verfahren verteilt die Sitze zu Gunsten der größeren Partei B, Saint Lague ist proportional.
Dies ist selbstverständlich ein vereinfachtes Beispiel, aber Saint-Lague ist immer näher am Proporz.
Das D'Hondt-Verfahren bewegt sich in der Mitte. Es garantiert einen höheren Proporz als Imperiali, aber dennoch einen geringeren als Sainte Lague.
auch ich spreche nicht von Ästhetik, sondern von Sinn. Es macht nämlich eben keinen Sinn, die Bedeutung einer Kammer an ihrer Größe messen zu wollen - positiv wie negativ. Der Senat und das Repräsentantenhaus haben nach unserer verfassungsgemäßen Ordnung unterschiedliche Aufgaben - darin findet sich der Unterschied zwischen den Kammern, und nicht in dem Stimmgewicht der einzelnen Mitglieder.
Und Vakanzen sind eben nicht nur "unschön", sondern sie behindern den Kongress in seiner Arbeit - zum Beispiel bei einer der zahlreichen Entscheidungen, die eine Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl vorsehen.
Was das Verfahren zur Sitzverteilung betrifft, so bin ich indifferent. Eine Reform zu Sainte-Laguë sollte an meinem Widerstand nicht scheitern - eine erzwungene Vergrößerung des Repräsentantenhauses werde ich jedoch ablehnen, siehe oben.
Ich bitte die Herren um Verzeihung. Mr. Scriptatore, Mr. Cotton und Mr. Xanathos haben absolut Recht und ich werde wohl Mathenachhilfe nehmen müssen. Daher bitte ich erneut, den Entwurf zu ändern:
So kann man sich auch ersparen, zu erwähnen dass der erste Divisor 1 sein muss.