Madam President,
ich verspüre offen gestanden wenig Neigung, mich hier auf eine Rutschbahn der Nickeligkeiten zwischen Kongress und Administration zu begeben - und nichts anderes scheint mir dieser Gesetzentwurf ehrlich gesagt zu sein.
Betrachten wir doch einmal die Bestimmung, an welcher der Antragsteller Anstoß nimmt, und die er darum gestrichen sehen will:
"Ist kein Director [der Federal Reserve Bank] im Amt, bestimmt der Präsident in Absprache mit dem Secretary of [Commerce] einen kommissarischen Director für die Dauer der Verwaisung, höchstens jedoch für vierzehn Tage. Der Senate kann der Bestimmung eines kommissarischen Directors durch ausdrücklichen Beschluss widersprechen, woraufhin dieser unverzüglich zu entlassen ist."
Gegen den Willen des Senats kann der Präsident also auch derzeit schon keinen Direktor der FRB bestellen, nicht einmal einen kommissarischen Direktor.
Und selbst wenn der Kongress diesem Verfahren nicht widerspricht, amtiert ein auf diesem Wege ernannter kommissarischer Direktor für maximal 14 Tage, spätestens dann ist ein Direktor regulär - heißt also mit Zustimmung des Senats - zu ernennen.
Dass der Präsident jüngst von seiner Ermächtigung zur Ernennung eines kommissarischen Direktors Gebrauch gemacht hat, hat sich der Kongress selbst zuzuschreiben, befand er sich doch in einer ebenso spontanen wie unsinnigen und überflüssigen Sitzungsunterbrechung.
Unterlässt das Kongresspräsidium künftig derlei Späße, besteht auch für den Präsidenten überhaupt keine Veranlassung, von seiner Ermächtigung zur Bestellung eines kommissarischen Direktors der FRB Gebrauch zu machen.
Verhält der Kongress sich gegenüber der Administration zumindest formal kooperativ, bietet diese Bestimmung keinerlei Anlass zu irgendwelchen Bedenken.
Ich lehne diesen Gesetzentwurf daher ab.