Mr. President, Mr. Governor,
ich bitte Sie, meine Verspätung zu entschuldigen, ich war noch mit weiteren Sachen beschäftigt, die mich aufgehalten haben.
Kommen wir zur Sache: Mr. Scriptatore bat mich, zu der Vertretungsregelung von Astoria State Stellung zu nehmen, bei welcher er verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht hat. Ich muss in diesem Falle Mr. Scriptatore beipflichten. Die Passage in der Verfassung von Astoria State, die ein Vertretungsrecht des Governors vorsieht, lässt sich schwerlich mit der Bundesverfassung in Einklang bringen.
Die Verfassung von Astoria State besagt:
Artikel V
SENATOR DER VEREINIGTEN STAATEN
[...]
Sek. 4 Der bevollmächtigte Vertreter des Senators der Vereinigten Staaten ist der Gouverneur von Astoria State.
Übersetzt aus der Gesetzes-Sprache heißt das: Ist das Amt des Senators verwaist, wird der Senator durch den jeweiligen Governor vertreten. So lange ein Governor also im Amt ist, vertritt er im Falle einer Vakanz den Senator. Wechselt der Governor, so hört zum Zeitpunkt des Amtswechsels der bisherige Governor auf, den Senator zu vertreten, und der neue Governor übernimmt auch diese Aufgabe. Das alles gilt, bis ein neuer Senator gewählt ist - sei es durch eine Nachwahl oder durch die nächste reguläre Wahl.
Schauen wir uns die Bundesverfassung an. In dieser heißt es:
Article III -The Legislative Branch
Section 4 [Senate]
(1) - (4) [...]
(5) Fällt ein Sitz im Senat vakant, so soll er umgehend durch Neuwahl im Sinne des ersten Absatzes oder auf andere, von der gesetzgebenden Körperschaft des betroffenen Staates vorgesehenen Weise für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode neu besetzt werden.
Die Bundesverfassung ist sehr eindeutig: Scheidet ein Senator aus, so ist dieser zu ersetzen. Und zwar so schnell wie möglich. Und vor allem: Dauerhaft. Die Passage "
für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode" besagt eindeutig, dass dieses Amt durch eine Person besetzt werden muss, die das Amt bis zur nächsten regulären Wahl wie jeder andere Senator inne hat.
Dies wäre unproblematisch, wenn der astorianische Governor mit dem Ausscheiden des Senators automatisch als Senator nachrücken und dann als Person - und unabhängig von seinem Amt als Governor - für den Rest der Amtsperiode gleichzeitig Senator von Astoria State wäre. Dem ist aber offensichtlich nicht so.
Die Regelung der Vertretung durch den Governor der astorianischen Verfassung koppelt aber - zumindest vorübergehend - das Senatorenamt an das Amt des Governors. Diese Vertretungsregel erfüllt also nicht die Bedingung der Besetzung für den Rest der Amtszeit, die Art. III Sec. 4 Subs. 5 CO aufstellt, folglich ist sie verfassungswidrig.
Ich rate Ihnen, Mr. Governor, - ebenso wie sämtlichen anderen Bundesstaaten, die eine ähnliche Regelung haben - dringend dazu, eine Änderung dieser Norm anzustoßen: Erlaubt ist nur, was das Amt dauerhaft bis zum Ende der regulären Amtszeit neu besetzt. Sei das durch Nachwahl, wie in Astoria State jetzt angesetzt, oder durch Ernennung, wie es die Verfassung meines Heimatstaates New Alcantara vorsieht. Es muss eben nur gesetzlich legitimiert und dauerhaft sein.
Ich hoffe, ich konnte ihnen helfen und Klarheit schaffen. Sie sind natürlich eingeladen, Fragen zu stellen, sollte ich irgendwo unklar geblieben sein.