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Durchaus nicht, Ma'am. Weder wurde ein Befangenheitsantrag gestellt, noch halte ich es mit Blick auf die Rechtsprechung des Supreme Court - die Eingang in Art. III Sec. 4 Ssc. 2 Federal Judiciary Act gefunden hat - für erforderlich, mich in dieser Situation selbst für befangen zu halten. Ich habe auch deutlich gemacht, dass ich eine andere Zuständigkeit in der Hauptsache befürworte, primär aber wegen der Arbeitsbelastung.