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gemäß Sec. V Art. 9(3) Standing Orders of Congress gibt es für Kongressmitglieder keine Einschränkungen des Rederechts auf eine Kammer. Eine etwas unglückliche Regelung, die jedoch in diesem Fall in Ihrem Sinne sein dürfte.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA