Mr. Speaker,
Vernachlässigen wir, dass die Bundesverfassung keine "Bundesregierung", sondern nur Regierungsgeschäfte in Art. IV Sec. 1 Ssec. 8 nennt und an zwei weiteren Stellen lediglich die Regierungen der Staaten erwähnt, lautet es im Gesetz "Organ" und nicht "Mitglied" der Regierung.
Es bleibt zu klären, ob es um die Regierung "im engere Sinne" wie in Sec. 2 Ssec. 1 FAA geht oder "im weiteren Sinn", also der gesamten Exekutive.
Wenn Sie vor dem Hintergrund Ihres parlamentarischen Selbstverständnisses meinen, dass der Kongresses sich lediglich aus der Regierung im engeren Sinne informieren darf, dann seien Sie so gut und richten Sie die Anfrage an das Ihrer Meinung zuständige Mitglied der Bundesregierung im engeren Sinne.