Mr Senator Jackson,
zum einen werfen Sie mir vor, ich würde Fristen versäumen, zum anderen verlangen Sie nun von mir, diese Fristen vorsätzlich zu übergehen? Ich möchte doch deutlich darauf hinweisen, dass, wenn Sie die Befürchtung haben, einen Beschlussantrag nicht in der gegebenen Zeit ausreichend diskutieren zu können - was Mr Hamann offensichtlich auch so gesehen hat, scheint er mit dem Antrag doch nicht zufrieden und hat ohne ein Wort in der Debatte nun mit Nay gestimmt -, schon im Laufe der Aussprachefrist die Möglichkeit eines Antrages auf Verlängerung der Aussprache gegeben war.
Weiterhin ist für Aussprachen gemäß Standing Orders eine maximale Dauer von 168 Stunden vorgesehen. Die Aussprache hätte, selbst wenn Sie auf Antrag der nötigen Zahl der Abgeordneten verlängert worden wäre, also längstens bis übermorgen andauern können. Die - offensichtlich von einigen Abgeordneten bereits vor Monaten selbst verordnete - Sommerpause würde eine verlängerte Aussprache daher ganz offensichtlich niemals abdecken können. Somit kann dies auch kein sachliches Argument dafür sein, die Aussprache geschäftsordnungswidrig zu verlängern. Dies wäre im Übrigen so, als würden nach der Frist eingehende Stimmabgaben bei einer Abstimmung noch gewertet - und somit unzulässig, da werden Sie mir zustimmen.
So Sie mir vorwerfen, ich würde meinen Pflichten nicht angemessen nachkommen, so gilt dies offensichtlich nicht nur für mich, Mr Senator.