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Morgan J. Pierpont

Senator for Astoria State

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1

Montag, 22. Februar 2010, 15:24

BA 2010/02/02 - A.S. Congressional Term Adjustment Constitutional Amendment Ratification Bill



Honorable Commoners,

zur Aussprache steht folgender Antrag von Commoner Pierpont:


Astoria State Congressional Term Adjustment Constitutional Amendment Ratification Bill


Section 1 - Ratification of the Congressional Term Adjustment Constitutional Amendment
Der Hinzufügung des Congressional Term Adjustment Amendment in der im Anhang festgelegten Fassung zur Verfassung der Vereinigten Staaten wird zugestimmt.

Section 2 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Appendix - The Congressional Term Adjustment Constituional Amendment

Amendment [Commencement of the congressional election period]
(1) Das neugewählte Repräsentantenhaus soll stets am 22. Tage des Monats, in welchem seine Wahl stattfindet, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten, und die Funktionsperiode des bisherigen Hauses soll stets an diesem Tag enden.
(2) Die in den regulären Wahlen gewählten Senatoren sollen ihr Amt stets am 22. Tage des Monats, in welchem ihre Wahl stattfindet, antreten, und die Amtszeit der bisherigen Senatoren soll stets an diesem Tag enden.
(3) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auf den Kongress über, so sollen die zur Besetzung dieser Ämter im Kongress durchzuführenden Wahlen durch den neu konstituierten Kongress durchgeführt werden.




Die Aussprachedauer wird auf vier Tage festgelegt und endet somit am Freitag, 26.02.2010 um 16:00.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
United States Senator for Astoria State
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Morgan J. Pierpont

Senator for Astoria State

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2

Montag, 22. Februar 2010, 15:25

Mr. Speaker,

ich möchte die ehrenwerten Kollegen anstelle einer ausgibigen Begründung auf das Ausspracheprotokoll des Kongresses zu diesem Amendment aufmerksam machen, das auch bereits eine umfassende Begründung für dieses Amendment enthält.

Vielen Dank.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
United States Senator for Astoria State
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Ulysses Q. Monroe

The 26th U.S. President

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3

Montag, 22. Februar 2010, 17:29

Mr. Speaker,

ich unterstütze das Amendment selbstredent.

Armin Schwertfeger

Unionspräsident der DU a.D.

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4

Montag, 22. Februar 2010, 22:51

Mr. Speaker,

wie auch schon in der öffentlich geführten und von Mr. Leahy angestoßenen Diskussion um diesen Verfassungszusatz bleibe ich bei meiner Meinung und auch bei meiner Bezeichnung - "verfassungsrechtlicher Unfug".

Wie schon jener unsägliche III. Verfasssungszusatz ein Tiefpunkt der astorischen Verfassungsgesetzgebung war, so wird es der IV., sollte er ratifiziert werden, was zu befürchten steht, ebenso.

Die klaren, eindeutigen und jederzeit gut zu handhabenden Regeln für den Kongress, welche unsere Verfassungsväter aufgestellt haben, werden hier wiederholt und ohne einsehbare Notwendigkeit ausgehöhlt, umgeädert und, um es wieder etwas zugespitzt zu formulieren, fast schon pervertiert.

Sehe ich noch die Notwendigkeit des Trasition Act mit verhaltener Kritik als eingermaßen sinnvoll an, ist für mich die Begründung des hier zur Diskussion stehenden Amendment überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.

Völlg frei jeder Nachvollziehbarkeit ist dann auch noch die Vorverlegung des Amtsantritts der Mitglieder des Repäsentantenhauses. Deren Wahl findet verfassungsgemäß nie gleichzeitig mit den Präsidentenwahlen statt. Was will man also demit bezwecken?

Gerade jenes System, welches sich etabliert hat, dass Hearings für Secretaries und andere Bundesbeamte, welche von einem President-elect nominert werden, bereits vor dessen Amtseinführung durchgeführt werden und regelmäßig sogar schon vom Senat bestätigt werden ist für mich verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft. Nun aber auch noch den vorgezogenen Amtsantritt von maximal einem Drittel der neu gewählten Senatoren damit zu begründen, die abgewählten wären dann "lame Senators" und man könne ihnen die Entscheidung nicht mehr zutrauen ist für mich, wie schon gesagt "verfassungsrechtlicher Unfug".

Wenn irgendwer dringend irgendwas am Wahlprozedere für unsere höchsten Legislativ- und Exekutivorgane verändern will, sollte er dafür kämpfen, die Kongress- und die Präsidentschaftswahlen in den betreffenden Monaten nach hinten zu verschieben, damit die Zeit zwischen Wahl und Amtsantritt am 1. des Folgemonats nicht allzu lang ist. Das verkürzt zwar dann die Transitions-Zeit für den Präsidenten, sollte aber in meinen Augen machbar sein.

Und dann sollte diese meiner Meinung nach verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Praxis der Anhörung und Bestätigung von Secretaries und andere Bundesbeamte, welche von einem President-elect nominiert wurden unterbunden werden. Dort liegt meiner Auffassung nach der Krebsschaden, welcher als Heilungsversuch nun diesen hier zur Diskussion und Ratifizierung anstehenden Unfug provoziert hat.

Kurz und gut, ich kann dieser weiteren Verunstaltung unserer Bundesverfassung keinesfalls zustimmen.
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Armin Schwertfeger

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5

Donnerstag, 25. Februar 2010, 08:00

Mr. Speaker,
Ladies and gentlemen,

entschuldigen Sie, aber mich beschleicht das ungute Gefühl, dass sich hier niemand mehr inhaltlich mit dieser Änderung unseres wichtigsten Gesetzes in den Vereinigten Staaten, unserer Bundesverfassung auseinander setzen will. Mir kommt es so vor, als würden sich die Mitglieder der Assembly jeglicher Diskussion dazu entziehen und einfach die angesetzte Debattenzeit aussitzen wollen.

Das ist höchst bedauerlich und in meinen Augen wegen der Wichtigkeit des Problems unverständlich. Aber ich werde mich wohl mit der Tatsache abfinden müssen, dass sich fast niemand im State für den Schutz unserer Bundesverfassung interessiert oder gar dafür kämpft.
Armin Schwertfeger
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Morgan J. Pierpont

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6

Donnerstag, 25. Februar 2010, 13:45

Mr. Speaker,

in der Tat ist das Schweigen unter den ehrenwerten Commoners zu diesem Thema erstaunlich. Man verzeihe mir persönlich die Verzögerung meiner Wortmeldung. Ich habe meine Begründung, warum ich dieses Amendment für Notwendig und Unterstützenswert halte, zwar bereits geliefert, möchte jedoch nochmals inhaltlich auf die Bedenken von Commoner Schwertfeger eingehen.

Vorneweg: Die Aussage Mr. Schwertfegers zu dem III. Admenment unserer Verfassung teile ich voll und ganz. Es ist unsäglich, ein Thema, dass nicht mal einer gesetzlichen, geschweige denn einer verfassungsrechtlichen Regelung zuträglich - aber, und hier muss ich Mr. Schwertfeger entschieden widersprechen, sind in keinster Weise mit dem vorliegenden Vorschlag für ein 4th Amendment vergleichbar. Es geht hier nicht um irgendwelche Zählungsvorschriften für die Amtsfolge von Präsidenten, die nun wirklich nicht weiter erheblich sind, sondern um die Funktionsweise des Kongesses und das effektive Zusammenspiel zwischen Legislative und Exekutive.

Die heftige Kritik, die Mr. Schwertfeger an dem Amendment-Vorschlag leistet, ist in meinen Augen übertrieben und geht in ihrem Inhalt völlig am Ziel dieser Verfassungserweiterung vorbei. Es ist richtig, dass durch diese Bill die bisherigen Regelungen eines gleichlaufs zwischen dem Amtsantritt des Kongresses und der Präsidentschaft verschoben werden. Ich frage mich allerdings, wie Mr. Schwertfeger, der bereits Erfahrung im Kongress gesammelt hat und den ich für einen sehr aufmerksamen Beobachter der Politik und des Kongresses halte, auf die Idee kommt, die Notwendigkeit dieses Gesetzes ernsthaft verneinen zu wollen, wo er doch so vehement gegen die vorgezogenen Hearings von Secretaries-nominee eines President-elect durch den Senat angreift.
Ich denke wir sind uns alle, auch bei allem noch so wünschenswerten verfassungsrechtlichen Purismus, der Tatsache bewusst, dass es sich dieses Land nicht leisten kann, über Wochen ohne eine vernünftige Regierung dar zu stehen, weil der Kongress erst nach der Inauguration anfängt, sich mit dem Personaltableau des zukünftigen Präsidenten zu befassen. Derzeit hört ein Senat, der diese Kandidaten nicht bestätigt, Vorschläge eines Präsidenten, der noch nicht im Amt ist. Hier haben wir einen doppelten Kritikpunkt, und durch dieses Amentment soll zumindest der in meinen Augen problematischere Punkt, nämlich dass nicht der Senat, der den Kandidaten anhört, ihn später auch bestätigt, Abhilfe geschaffen werden. Und an der Tatsache, dass der Senat bereits vor der Amtseinführung des President-elect ein Hearing über seine möglichen Kandidaten durchführt, kann ich nichts verwerfliches finden - es ist das gute Recht des Senats, Hearings über welche Person auch immer durchzuführen, wenn diese Person zu diesem Hearing freiwillig oder wegen gesetzlicher Vorschriften erscheint. Dass er dann nach der eigentlichen, verfassungsrechtlichen Nominierung aufgrund eines vorher abgehaltenen Hearings auf ein nochmaligen Hearing verzichtet, ist sein gutes Recht. Niemand schreibt schließlich dem Senator vor, dass er einen Kandidaten vor seiner Bestätigung anhören muss.

Ich kann, vom juristischen Aspekt aus gesehen, die Einwände, die Mr. Schwertfeger, dessen Aufgabe als United States Chief Justice ja gerade die Wahrung und Verteidigung der Verfassung ist, durchaus verstehen. Ich als Senator muss hier jedoch entgegenhalten, dass sich dieses Land keinen Umgang mit seiner Verfassung nach dem Motto "Fiat justitia, et pereat mundus." leisten kann. Die Verfassung muss die effektive Regierung dieses Staates ermöglichen, nur dann erfüllt sie wirklich ihren Zweck. Und wenn es, von Zeit zu Zeit, erforderlich ist, sie wegen offensichtlicher Fehler im System etwas nachzubessern, so halte ich das für eine wichtige Aufgabe.
Die Verfassungsväter haben ganze Arbeit geleistet, ich denke, dies wird niemand in Frage stellen. Aber auch die Verfassungsväter waren bei der Ausarbeitung der Verfassung nicht unfehlbar und trafen einige Regelungen die an der Realität und sinnvoller Anwendbarkeit vorbei gehen - es gibt daher eben einige unrunde Punkte, in der Verfassung, die man legitimerweise zur Verbesserung der Regierung in diesem Lande ändern und anpassen muss. Bei dem gemeinsamen Wahlverfahren der Präsidentschaft, welches durch das 1st Amendment geändert wurde, war genau das der Fall: Noch deutlicher als bei diesem Fall, aber im Grunde gleich gelagert.

Und wir müssen uns beim derzeitigen Stand zwischen zwei Punkten entscheiden: Entweder arbeiten wir - wie derzeit - effektiv, aber verfassungsrechtlich äußert unsauber. Oder wir arbeiten verfassungsmäßig sauber, in dem wir die Secretaries erst nach der Inauguration ins "Bestätigungsrennen" schicken, - dann aber unter dem Aspekt des Good Government äußerst ineffektiv. Beides kann nicht sein und sollte geändert werden, und dabei ist für mich der hohe Veränderungsschutz der Verfassung kein Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck, um ein gutes und funktionierendes System zu bewahren - nicht aber, um im Sinne einer Effektivierung der Regierungsarbeit in diesem Lande notwendige Anpassungen der Verfassung zu verhindern.
Der durch Mr. Schwertfeger gemachte Vorschlag, das Wahlverfahren nach hinten zu verschieben, verkennt aber, und das muss ich in aller Deutlichkeit sagen, die Intention dieses Amendments: Hier geht es nicht in erster Linie darum, dass der Zeitraum zwischen Wahl und Amtsantritt des Kongresses verkürzt wird - das wäre in der Tat durch eine Rückverschiebung des Wahltermins zu regeln - hier geht es eigentlich darum, dass sich die Gleichzeitigkeit des Amtsantritts von Administration und Kongress als unpraktikabel und problematisch, da nämlich mit verfassungsrechtlichen wie regierungstechnischen Problemen behaftet, erwiesen hat und daher geändert werden soll.
Natürlich wäre mir ein Amtsantritt des Kongresses am 1. des auf den Wahlmonat folgenden Monats lieber - wenn die Probleme auf anderer Weise ähnlich effektiv gelöst werden könnten. Dies ist aber nicht der Fall - und da wir es hier mit einer Verfassung zu tun haben, bei der es um Funktionalität und vernünftigen Regelungen des Regierunghandeln geht und nicht um einen Schönheitswettbewerb, so nehme ich eben ein etwas unschöneres Datum in Kauf.

Was die Wirksamkeit auch für den Amtsantritt des Repräsentantenhauses angeht, so möchte ich hier darauf hinweisen, dass das Repräsentantenhaus zwar in der Tat niemals zusammen mit dem Präsidenten ins Amt kommt - wohl aber zusammen mit neu gewählten Senatoren. Und da ist es dann in meinen Augen im Sinne einer Klarheit der verfassungsrechtlichen Regelungen vorzugswürdig, das der Kongress stets am selben Tag in beiden Kammern zusammentritt.

Vielen Dank.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
United States Senator for Astoria State
President of the Assembly of Astoria State

Armin Schwertfeger

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7

Donnerstag, 25. Februar 2010, 20:49

Mr. Speaker,

ich möchte mich bei Senator Pierpont bedanken, dass er sich der Debatte um diese wichtige verfassungsrechtliche Bestimmung nicht entzieht.

Leider kann ich mich seinen Argumenten für diese Verfassungsänderung nicht anschließen. Also hier noch einmal detailiert meine Ablehnungsgründe.

1. Das so genannte "Lame Senator"-Problem betrifft nicht den gesamten Senat, sondern maximal 3 der jeweils zeitgleich mit dem Präsidenten neu zu wählenden Senatoren. Hier quasi von 2 unterschiedliche Senaten zu sprechen, wovon einer die Hearings abhält, während der andere darüber abstimmt, erschließt sich mir nicht. Gerade durch die Teilneuwahl besitzt der Senat als Ganzes, als wichtiges Verfassungsorgan eine recht große Kontinuität bei seiner politischen Handlungsfähigkeit.

2. In der jetzigen Situation gibt es aus meiner Sicht nur ein verfassungsrechtliches Problem. Und das ist eben nicht die Tatsache, das möglicherweise ein Senator (oder eben maximal 3 Senatoren) am Hearing teilnimmt, der dann nicht mit über eine Ernennung von Secretaries abstimmt. Die neuen Senatoren könnte sich ja übrigens auf der Grundlage der öffentlichen Sitzungsprotokolle über die Kandidaten ein Bild machen. Nein, das wirkliche verfassungsrechtliche Problem ist, dass ein President elect überhaupt schon Kandidaten vorschlagen kann und der Senat Hearings abhält. Ein ganz normaler Bürger, und das ist der President elect nach der Bundesverfassung bis zur Inaugration noch, da unsere Verfassung das Amt eines President elect nicht kennt, beantragt die Zustimmung zur Ernennung von Amtsträgern, obwohl er selbst noch garnicht im Amt ist und niemand garantieren kann, dass er das Amt auch wirksam antritt. In dieser Beziehung habe ich große Bedenken, was die Verfassungsmäßigkeit der Article III des Senate Hearings Procedure Act betrifft, wo diese Amtsbezeichnung "President elect" in ein Gesetz Einzug hält.

3. Die Regierungsmitglieder können nach meiner festen Überzeugung erst von einem im Amt befindllichen Präsidenten dem Senat zur Bestätigung vorgeschlagen werden. Niemand anders, als eben ein amtierender Präsident hat dazu die Befugnis. Und von niemand anderem dürfte sich der Senat solche Kandidaten vorschlagen lassen. Das bedeutet, dass alle Nominierungen gegenüber dem Senat erst nach Amtsantritt des Präsidenten zu erfolgen haben. Und bis zu einer Bestätigung durch den Senat und der darauf folgenden Ernennung durch den Präsidenten, sollten eben zur Wahrung der kontinuierlichen Regierungsarbeit die bisher im Amt befindlichen Secretaries bzw. anderen Bundesbeamten im Amt bleiben.

4. Für die Veränderung des Amtsantritts der Mitglieder des Repräsentantenhauses gibt es überhaupt keinen Grund. Das Repräsentantenhaus hat mit der Ernennung der Regierung oder direkt mit deren Arbeit überhaupt nichts zu tun.

Mr. Speaker,

die Argumentationen von Senator Pierpont sind also nicht geeignet, mich von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung zur Anpassung an die derzeit geübte und in meinen Augen verfassungsrechtlich problematischen Praxis des Regierungswechsels zu überzeugen. Meiner festen Überzeugung nach wäre es viel eher geboten, die Abläufe eines solchen Wechsels wieder an die aktuelle Verfassungsrealität anzupassen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Armin Schwertfeger
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Morgan J. Pierpont

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8

Freitag, 26. Februar 2010, 12:28

Mr. Speaker,

ich danke Commoner Schwertfeger nochmals für die nachdrückliche Verdeutlichung seiner Position. Ich muss feststellen, dass wir in diesem Falle wohl nicht einer Meinung sein werden, was bedauerlich, aber kein Problem ist - jede Meinung soll schließlich im Sinne der Meinungsbildung angemessen repräsentiert sein.
Ich würde mich aber freuen, wenn weitere Mitglieder dieser Versammlung noch ihre Ansicht zu diesem Amendment kund tun und sich an der Diskussion beteiligen würden.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
United States Senator for Astoria State
President of the Assembly of Astoria State

Morgan J. Pierpont

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9

Sonntag, 28. Februar 2010, 11:22

RE: BA 2010/02/02 - A.S. Congressional Term Adjustment Constitutional Amendment Ratification Bill



Honorable Commoners,

die Aussprache über die durch Commoner Pierpont eingebrachte Bill ist beendet. Die Abstimmung wird eingeleitet.

Vielen Dank.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
United States Senator for Astoria State
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