Mr. Speaker,
in der Tat ist das Schweigen unter den ehrenwerten Commoners zu diesem Thema erstaunlich. Man verzeihe mir persönlich die Verzögerung meiner Wortmeldung. Ich habe meine Begründung, warum ich dieses Amendment für Notwendig und Unterstützenswert halte, zwar bereits geliefert, möchte jedoch nochmals inhaltlich auf die Bedenken von Commoner Schwertfeger eingehen.
Vorneweg: Die Aussage Mr. Schwertfegers zu dem III. Admenment unserer Verfassung teile ich voll und ganz. Es ist unsäglich, ein Thema, dass nicht mal einer gesetzlichen, geschweige denn einer verfassungsrechtlichen Regelung zuträglich - aber, und hier muss ich Mr. Schwertfeger entschieden widersprechen, sind in keinster Weise mit dem vorliegenden Vorschlag für ein 4th Amendment vergleichbar. Es geht hier nicht um irgendwelche Zählungsvorschriften für die Amtsfolge von Präsidenten, die nun wirklich nicht weiter erheblich sind, sondern um die Funktionsweise des Kongesses und das effektive Zusammenspiel zwischen Legislative und Exekutive.
Die heftige Kritik, die Mr. Schwertfeger an dem Amendment-Vorschlag leistet, ist in meinen Augen übertrieben und geht in ihrem Inhalt völlig am Ziel dieser Verfassungserweiterung vorbei. Es ist richtig, dass durch diese Bill die bisherigen Regelungen eines gleichlaufs zwischen dem Amtsantritt des Kongresses und der Präsidentschaft verschoben werden. Ich frage mich allerdings, wie Mr. Schwertfeger, der bereits Erfahrung im Kongress gesammelt hat und den ich für einen sehr aufmerksamen Beobachter der Politik und des Kongresses halte, auf die Idee kommt, die Notwendigkeit dieses Gesetzes ernsthaft verneinen zu wollen, wo er doch so vehement gegen die vorgezogenen Hearings von Secretaries-nominee eines President-elect durch den Senat angreift.
Ich denke wir sind uns alle, auch bei allem noch so wünschenswerten verfassungsrechtlichen Purismus, der Tatsache bewusst, dass es sich dieses Land nicht leisten kann, über Wochen ohne eine vernünftige Regierung dar zu stehen, weil der Kongress erst nach der Inauguration anfängt, sich mit dem Personaltableau des zukünftigen Präsidenten zu befassen. Derzeit hört ein Senat, der diese Kandidaten nicht bestätigt, Vorschläge eines Präsidenten, der noch nicht im Amt ist. Hier haben wir einen doppelten Kritikpunkt, und durch dieses Amentment soll zumindest der in meinen Augen problematischere Punkt, nämlich dass nicht der Senat, der den Kandidaten anhört, ihn später auch bestätigt, Abhilfe geschaffen werden. Und an der Tatsache, dass der Senat bereits vor der Amtseinführung des President-elect ein Hearing über seine möglichen Kandidaten durchführt, kann ich nichts verwerfliches finden - es ist das gute Recht des Senats, Hearings über welche Person auch immer durchzuführen, wenn diese Person zu diesem Hearing freiwillig oder wegen gesetzlicher Vorschriften erscheint. Dass er dann nach der eigentlichen, verfassungsrechtlichen Nominierung aufgrund eines vorher abgehaltenen Hearings auf ein nochmaligen Hearing verzichtet, ist sein gutes Recht. Niemand schreibt schließlich dem Senator vor, dass er einen Kandidaten vor seiner Bestätigung anhören muss.
Ich kann, vom juristischen Aspekt aus gesehen, die Einwände, die Mr. Schwertfeger, dessen Aufgabe als United States Chief Justice ja gerade die Wahrung und Verteidigung der Verfassung ist, durchaus verstehen. Ich als Senator muss hier jedoch entgegenhalten, dass sich dieses Land keinen Umgang mit seiner Verfassung nach dem Motto "Fiat justitia, et pereat mundus." leisten kann. Die Verfassung muss die effektive Regierung dieses Staates ermöglichen, nur dann erfüllt sie wirklich ihren Zweck. Und wenn es, von Zeit zu Zeit, erforderlich ist, sie wegen offensichtlicher Fehler im System etwas nachzubessern, so halte ich das für eine wichtige Aufgabe.
Die Verfassungsväter haben ganze Arbeit geleistet, ich denke, dies wird niemand in Frage stellen. Aber auch die Verfassungsväter waren bei der Ausarbeitung der Verfassung nicht unfehlbar und trafen einige Regelungen die an der Realität und sinnvoller Anwendbarkeit vorbei gehen - es gibt daher eben einige unrunde Punkte, in der Verfassung, die man legitimerweise zur Verbesserung der Regierung in diesem Lande ändern und anpassen muss. Bei dem gemeinsamen Wahlverfahren der Präsidentschaft, welches durch das 1st Amendment geändert wurde, war genau das der Fall: Noch deutlicher als bei diesem Fall, aber im Grunde gleich gelagert.
Und wir müssen uns beim derzeitigen Stand zwischen zwei Punkten entscheiden: Entweder arbeiten wir - wie derzeit - effektiv, aber verfassungsrechtlich äußert unsauber. Oder wir arbeiten verfassungsmäßig sauber, in dem wir die Secretaries erst nach der Inauguration ins "Bestätigungsrennen" schicken, - dann aber unter dem Aspekt des Good Government äußerst ineffektiv. Beides kann nicht sein und sollte geändert werden, und dabei ist für mich der hohe Veränderungsschutz der Verfassung kein Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck, um ein gutes und funktionierendes System zu bewahren - nicht aber, um im Sinne einer Effektivierung der Regierungsarbeit in diesem Lande notwendige Anpassungen der Verfassung zu verhindern.
Der durch Mr. Schwertfeger gemachte Vorschlag, das Wahlverfahren nach hinten zu verschieben, verkennt aber, und das muss ich in aller Deutlichkeit sagen, die Intention dieses Amendments: Hier geht es nicht in erster Linie darum, dass der Zeitraum zwischen Wahl und Amtsantritt des Kongresses verkürzt wird - das wäre in der Tat durch eine Rückverschiebung des Wahltermins zu regeln - hier geht es eigentlich darum, dass sich die Gleichzeitigkeit des Amtsantritts von Administration und Kongress als unpraktikabel und problematisch, da nämlich mit verfassungsrechtlichen wie regierungstechnischen Problemen behaftet, erwiesen hat und daher geändert werden soll.
Natürlich wäre mir ein Amtsantritt des Kongresses am 1. des auf den Wahlmonat folgenden Monats lieber - wenn die Probleme auf anderer Weise ähnlich effektiv gelöst werden könnten. Dies ist aber nicht der Fall - und da wir es hier mit einer Verfassung zu tun haben, bei der es um Funktionalität und vernünftigen Regelungen des Regierunghandeln geht und nicht um einen Schönheitswettbewerb, so nehme ich eben ein etwas unschöneres Datum in Kauf.
Was die Wirksamkeit auch für den Amtsantritt des Repräsentantenhauses angeht, so möchte ich hier darauf hinweisen, dass das Repräsentantenhaus zwar in der Tat niemals zusammen mit dem Präsidenten ins Amt kommt - wohl aber zusammen mit neu gewählten Senatoren. Und da ist es dann in meinen Augen im Sinne einer Klarheit der verfassungsrechtlichen Regelungen vorzugswürdig, das der Kongress stets am selben Tag in beiden Kammern zusammentritt.
Vielen Dank.