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Elizabeth Hamilton

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Freitag, 12. April 2013, 11:57

Mir gefällt die Idee eines solchen Institus ebenfalls. Auch wenn Sie speziell von Prothesen sprachen nehme ich an Ihnen schwebt auch ein breit gefächertes Insitut an, dass sich verschiedenen Schwerpunkten widmet. Eine Spezialisierung auf bestimmte Krankheiten oder Technologien würde in meinen Augen einiges an Potential herschenken.

Ich würde es auch begrüßen, wenn das Insitut für die Zukunft der Unterstützung durch weitere Regierungen anderer Staaten offen gestaltet wäre. Eine zunehmende internationale Unterstützung und Aufmerksamkeit kann sicher nur im Dienste der Organisation sein.


Deputy Chairwoman of the Republican National Comittee


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22

Montag, 15. April 2013, 09:30

Selbstverständlich sollte dieses Institut allen Staaten und allen Teilbereichen der Humanmedizin offen stehen. Je mehr Wissen einfließt und je mehr Forschung stattfindet, desto besser.

Elizabeth Hamilton

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Donnerstag, 18. April 2013, 09:24

Sehr schön. Haben Sie dazu ebenfalls bereits einen "Gründungstext'" parat?


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24

Freitag, 19. April 2013, 09:41

Nun, da sich der Gedanke erst während unseres Gespräches formte, muss ich zu meinen Bedauern eingestehen, hier noch keinerlei Gründungstext parat zu haben.
Ich würde vorschlagen, dass wir aus der Sache eine Stiftung machen bei der die teilnehmenden Staaten Stiftungsmitglieder werden und als solche, die Stiftung finanzieren.

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25

Sonntag, 21. April 2013, 11:40

Ich habe mich zunächst mal um einige inhaltliche Bestimmungen gekümmert, die den Aufbau des Instituts kurz umreißen.

§ 1 Name und Sitz der Stiftung

1. Die Stiftung führt den Namen PLATZHALTER.
2. Sie nimmt ihren Sitz in PLATZHALTER.

§ 2 Humane Zwecke der Stiftung

1. Die Stiftung dient der Erforschung und Verbesserung medizinischer Leistungen am Menschen zur Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität.

2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Stiftungsvermögen

1. Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus Spenden und Zuwendungen der Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten.

§ 4 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen


1. Das Stiftungsvermögen ist ausschließlich für Zwecke nach §2 zu verwenden.

§5 Auflösung

Auf Mehrheitsbeschluss unter all ihren Mitgliedern kann die Stiftung sich selbst auflösen.


Die Frage nach dem Status der Mitgliedsstaaten habe ich dabei noch nicht eingefügt, ebenso wenig die konkrete Finanzzuwendung seitens der Stiftungsmitglieder. Auch Name und Sitz habe ich vorerst noch offen gelassen.


Deputy Chairwoman of the Republican National Comittee


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26

Dienstag, 23. April 2013, 09:58

Sehr schön, Excelencia el Presidente. Als Namen könnte ich mir MediResearch vorstellen und als Sitz Astor. Hier könnten sich die Bundesstaaten ja um den Sitz des Instituts bemühen.

Die Mitgliedsstaaten können je einen Vertreter in den Stiftungsrat entsenden, welcher die Zielsetzung der Stiftung überwacht und benötigte Gelder für die Stiftung besorgt.
Ansonsten sollte man wohl besser Medizinern und Medizintechnikern die Verantwortung übertragen, damit wirklich die Forschung und nicht die Verwaltung im Mittelpunkt steht.

Elizabeth Hamilton

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27

Mittwoch, 24. April 2013, 10:44

Ich habe ihre Anmerkungen nun noch eingefügt, Mr. Secretary. Die Frage nach dem Standort werde ich im Falle eines Konsenses der Governors Conference übergeben

§ 1 Name und Sitz der Stiftung

1. Die Stiftung führt den Namen MediResearch
2. Sie nimmt ihren Sitz in PLATZHALTER.

§ 2 Humane Zwecke der Stiftung

1. Die Stiftung dient der Erforschung und Verbesserung medizinischer Leistungen am Menschen zur Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität.
2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Stiftungsvermögen

1. Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus Spenden und Zuwendungen der Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten.

§ 4 Organisatorischer Leitung

1. Jeder Mitgliedsstaat entsendet ein Mitglied in den Stiftungsrat, welcher die Zielsetzung der Stiftung überwacht und die Beschaffung der finanziellen Mittel vorantreibt.
2. Die Führung der Stiftung obliegt der Eigenverantwortung der beschäftigten Mediziner.

§ 5 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen

1. Das Stiftungsvermögen ist ausschließlich für Zwecke nach §2 zu verwenden.

§ 6 Auflösung

1. Auf Mehrheitsbeschluss unter all ihren Mitgliedern kann die Stiftung sich selbst auflösen.


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Montag, 29. April 2013, 08:55

Damit hätten wir auch dieses abgearbeitet. Wir sind sehr gut vorangekommen und können durchaus brauchbare Ergebnisse vorzeigen. Gibt es weitere Punkte die wir besprechen sollten?

Elizabeth Hamilton

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Montag, 29. April 2013, 13:10

Von meiner Seite aus nicht. Ich bin sehr glücklich mit dem, was wir erreicht haben. Wäre es in Ihrem Interesse vor der Abreise eine gemeinsame Pressekonferenz abzuhalten und die Ergebnisse gemeinsam zu präsentieren?


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30

Dienstag, 30. April 2013, 10:27

Es wäre mir eine Freude und Ehre zugleich.

Elizabeth Hamilton

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Dienstag, 30. April 2013, 21:55

In Ordnung. Ich werde alles nötige anberaumen :)


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Mittwoch, 1. Mai 2013, 18:05

Ich habe alles nötige veranlasst. Bitte hier entlang. Als Gast überlasse ich Ihnen gerne das erste Wort an die Presse an der dortigen Stelle.


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Donnerstag, 2. Mai 2013, 10:10

Handlung:Manuel Andrade folgte der Präsidentin.