Madam President,
zunächst zur Frage von Sen. Johnson:
Mein Name ist Eduard O'Naughton, geboren am 16. Mai 1968 in Sen City. Nach dem Abschluß der High School in meiner Heimatstadt nahm ich ein Studium der Rechte an der University of Sen City auf, mit Auslandsaufenthalten in Oustburgh und Aldenroth, das ich 1994 mit einem JD abschloss. Ein Jahr später folgte ein Bachelor of Arts im Fach Geschichte. Meine berufliche Laufbahn begann ich sodann 1996 als Anwalt für Strafrecht bei der Kanzlei Rider&Smith, wo ich bis 2003 tätig war. Anschließend zog es mich nach San Quentin, wo ich als Counsel der Stadt bis 2011 in Diensten stand. Ich habe die Stadtverwaltung genauer genommen in auftretenden Rechtsfragen beraten. Im Anschluß daran folgte ich dem Ruf der University of Octavia, an der ich von 2011 bis 2019 eine Professur inne hatte.
Was die Qualifikation anbelangt, so ließe sich zunächst sagen, daß ich die in Ch. 3 Sec. 1,1 Federal Judiciary Act geforderten Voraussetzungen an die Berufung von Bundesrichtern erfülle. Inhaltlich ließe sich die Qualifikationsfrage damit begründen, daß ich seit über 20 Jahren in verschiedentlichen Funktionen Teil des astorischen Rechtssystems war und bin und dabei praktische und theoretische Erfahrungen einbringen kann. Die notwendigen Kenntnisse des Rechts, die zur Beurteilung eines Sachverhalts notwendig sind, sind also vorhanden. Selbiges gilt für notwendige und grundlegende Unabhängigkeit, mit der der Richter sein Amt auszuführen hat, eine Entscheidung in Sinn und Geist von Gesetz und Gerechtigkeit zu finden.
Was die Frage von Sen. Wayne betrifft,
so ist ist der Posten des Attorney General sicher ein interessanter, in Anbetracht der Tatsache aber, daß dieser Teil der executive branch ist, nicht meine bewußte Wahl. Ich sehe mich selbst nämlich eher in der Funktion des Richters, als Teil der judicial branch.