Armed Forces Actl
Article 1 Fundamentals of the Armed Forces
Section 1 Armed Forces
(1) Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor haben den Namen ÑUS Armed Forces".
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Continental Army (Heer), Continental Fleet (Marine) und Air Service (Luftwaffe). Das Marine Landing Corps (Marineinfanterie) ist Teil der Continental Fleet, aber von deren Kommando unabhängig.
(3) Die Teilstreitkräfte sind in Unified Commandos gegliedert. Sie umfassen die Truppen der Teilstreitkräfte in den Gebieten nach ß 5 bis ß 8. Die Marines (Marineinfanterie) unterstehen dem United States Marine Commando (USMC).
Section 2 Soldiers
(1) Die Armed Forces haben eine Gesamtstärke, die 800.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Selected Reserve von wenigstens 300.000 Mann.
(3) Das Department of Defense hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine ƒnderung dieses Gesetzes möglich.
Section 3 Emergency Conditions
(1) Die Armed Forces verfügen über Emercency Conditions (EMERGCON)
(2) Die konkreten Bestimmungen zu den Emergency Conditions werden in einem Erlass geregelt.
(3) Jede Alarmstufe kann vom Präsidenten nach Beratung mit dem High Command ausgerufen werden.
(4)Sie muss nach zwei Wochen vom Kongress mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern verlängert werden und kann jederzeit vom Kongress mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufgehoben werden.
Article 2 Structure of the Armed Forces
Section 1 High Command
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist das High Command zuständig.
(2) Es besteht aus den Oberbefehlshabern der Unified Commands und des MLC.
(3) Die Mitgliedes des High Command werden vom Präsidenten ernannt.
Section 2 Unified Commands
(1) Den Unified Commandos steht ein General oder Admiral vor.
(2) Diese besitzen in ihren Kommandobereichen die Verwaltungshoheit und oberste Befehlsgewalt über die dort stationierten Truppen.
(3) Eine Ausnahme bilden die Truppen des MLC, die einem eigenen Befehlshaber unterstehen. Dieser hat über das MLC dieselbe Kommandogewalt wie in einem Unified Commando.
(4) Die vier Unified Commands sind:
∑ North Astor Commando (NORTHASC)
∑ West Astor Commando (WESTASC)
∑ South Astor Commando (SOUTHASC)
∑ East Astor Commando (EASTASC)
Section 3 NORTHASC
(1) Das NORTHASC hat sich sein Hauptquartier in Sun Valley (Assentien).
(2) Ihm unterstehen das Northern Air Command in Freeland, das Second Fleet Headquarter in Freyburg (Assentien) und das Northern Field Army Command in New Barnstorvia (Freeland).
(3) Das NORTHASC ist zuständig für die Bundesstaaten Assentia und Freeland, das Gebiet des Astorischen Kontinents nördlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.
Section 4 WESTASC
(1) Das WESTASC hat sein Hauptquartier in Greenville (Astoria State).
(2) Ihm unterstehen das West Air Command in den Southern Territories, das Fifth Fleet Headquarter den Southern Territories und das West Field Army Command in Astoria State.
(3) Das WESTASC ist zuständig für die Bundesstaaten Astoria State und Southern Territories, das Gebiet westlich der astorischen Grenze und die dazugehörigen Gewässer.
Section 5 SOUTHASC
(1) Das SOUTHASC hat sein Hauptquartier in Port Virginia (Hybertinia).
(2) Ihm unterstehen das Southern Air Command in New Alcantara, das Eigth Fleet Headquarter in Hybertinia und das Southern Field Army Command in New Alcantara.
(3) Das SOUTHASC ist zuständig für die Bundesstaaten Hybertinia und New Alcantara sowie das Gebiet südlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.
Section 6 EASTASC
(1) Das EASTASC hat sein Hauptquartier in Hong Nam (Chan-Sen).
(2) Ihm unterstehen das East Air Command in Peninsula, das Ninth Fleet Headquarter in Chan-Sen und das East Field Army Command in Peninsula.
(3) Es ist zuständig für die Bundestaaten Chan-Sen und Peninsula sowie das Gebiet östlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.
Section 7 Marine Landing Corps (MLC)
(1) Das MLC hat sein Hauptquartier in Astoria City (Astoria State).
(2) Es ist zuständig für den Objektschutz von Bundeseinrichtungen im In- und Ausland, den Personenschutz von hohen Mitarbeitern der Vereinigten Staaten von Astor im In- und Ausland und Spezielle Operationen.
Section 8 Entry Intro Force
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
(2) Es ersetzt das ÑGesetz über die Streitkräfte und Sicherheitsorgane der Vereinigten Staaten" vom 16.9.2004.