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Steve McQueen

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1

Mittwoch, 4. März 2015, 18:11

P. 2015-039 Mr. Lucas Galindo, from New Alcantara, to be Federal Judge




Honorable Senators!

Der Präsident der Vereinigten Staaten hat

Mr. Lucas Galindo

als

Federal Judge

nominiert.


Die Ernennung bedarf der Zustimmung des Senates.
Vor der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung wird eine Anhörung durchgeführt.

Der Vorgeschlagene wird aufgefordert nachfolgenden Eid zu leisten:
"Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Gottesbezug kann entfallen.

Das Hearing ist nach der Vereidigung eröffnet.
Der Vorgeschlagene ist eingeladen ein Eröffnungsstatement abzugeben um sich und eventuelle Ziele dem Senat vorzustellen.

Das Hearing dauert mindestens 48 Stunden und wird bei Bedarf verlängert.

Steve McQueen
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Lucas Galindo

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2

Mittwoch, 4. März 2015, 18:25

Handlung:tritt vor und leistet den Eid

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.

Mr President,
honorable Senators,
mein Name ist Lucas Galindo, ich bin vierzig Jahre alt, verheiratet und wohne in Los Fuegos, NA. Der Präsident hat mich als Ersatz für Justice Morman als Federal Judge nominiert.
Von 1999 bis 2007 habe ich Rechtswissenschaften an der University of New Alcantara studiert und bin nach Tätigkeiten bei Bürgerrechtsorganisationen 2012 in einer lokale Kanzlei mit Schwerpunkt Bürger- und Strafrecht tätig geworden. Dort bin ich seit 2012 zum Partner ernannt worden.
Es wäre mir eine Ehre, den Vereinigten Staaten in der Rechtspflege als Bundesrichter zu dienen.
Lucas Thomas Jesus Galindo
Federal Judge

Kevin Baumgartner

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3

Donnerstag, 5. März 2015, 20:42

Mr. Galindo,

Willkommen im Senat.

Hätten Sie im Fall Libertas vs. the President of the Senate, im Fall Ford vs. Gardner und im Fall Charmoisé vs. Blige gleich entschieden? Bitte erläutern Sie weshalb.
Kevin Baumgartner
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Lucas Galindo

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4

Donnerstag, 5. März 2015, 21:24

Senator Baumgartner,
vorwegschicken möchte ich, dass die Rechtstradition der Vereinigten Staaten das Richterrecht als wesentlichen Bestandteil kennt, zumal die Entscheidung eines Bundesrichters unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen unterworfen sind. In sofern maße ich mir nicht an, die Entscheidungen in diesen Fällen zu bewerten. Richtig ist jedoch, dass sie nicht unumstritten sind.

Die Entscheidung im Falle Libertas vs. President of the Senate halte ich für vertretbar, da dem Kongress nach der Verfassung das Recht zukommt, Wahlen und Abstimmungen auf Bundesebene - und damit auch das aktive wie passive Wahlrecht - im Rahmen der Verfassung zu regulieren. Mit dem Federal Election Act ist genau das erfolgt und ich sehe keine Gründen die eine Anwendbarkeit der Wählbarkeitsbestimmungen auf Wahlen durch den Kongress prinzipiell möglich ist. Der vom Antragsteller zitierte Präzedenzfall wurde dahingehend ebenfalls in meinen Augen ebenfalls vertretbar gewertet.

Die Entscheidung Ford vs. Gardner ist für mich kritischer, weil zwei Ebenen vermischt werden, wobei das Gericht auf einer Ebene unstrittigerweise nicht zuständig ist. Auch wenn diese Vermischung in einigen Bereichen weitestgehend anerkannt ist, halte ich sie für unnötig, da die Faktenlage auf der Simulationsebene eindeutig war - der Kläger war zum Zeitpunkt der Abstimmung objektiv nicht in der Lage, abzustimmen, da er sich nach medizinischer Schilderung in einem komatösen Zustand befand. Im Ergebnis wäre ich dabei zu einer gegensätzlichen Bewertung gekommen. Soweit es möglich ist, sollte nämlich eine Vermischung beider Ebenen unterbleiben, denn dann würden Dinge wie Ausgestaltung in Form von fiktiven Einwohner-, Wirtschafts- oder Sozialdaten keinen Sinn machen.
*Entweder trennen wir SimOn und SimOff weitestmöglich oder wir lassen es bleiben, halbe Sachen sind immer unschön.*

In ahnlichem Licht steht für mich die Entscheidung im Falle Charmoisé vs. Blige, hier wurde durch das Gericht die Faktenlage weitestgehend auf der simulativen Ebene bewertet, innerhalb derer zwei verschiedene IDs auch verschiedene, selbstständige Personen sind.
Das Staatsbürgerschaftsrecht, das beide Ebenen vermischt, sieht keine eindeutigen Bestimmungen zum Fall vor, wegen den besonderen Vorschriften zum Wechsel der Federal-ID ist es jedoch vertretbar, eine Rechtsnachfolge statt einer Neueinbürgerung anzunehmen.
Ebenso wäre es - im Geiste von Ford vs. Gardner - allerdings möglich, zu der Einschätzung zu kommen, dass die Realperson identisch, eine Entscheidung in der Sache daher folgenlos und der Antrag irrelevant sei.

Ich hoffe, Sie konnten einen Eindruck bekommen, Senator.
Lucas Thomas Jesus Galindo
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Kevin Baumgartner

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5

Donnerstag, 5. März 2015, 23:01

Mr. Galindo,

Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen.

Es überrascht mich allerings, dass Sie im Fall Charmoisé vs. Blige dasselbe Urteil gefällt hätten. Gehen Sie mit mir nicht darin einig, dass dadurch der sogenannten Wahlviecherei Tür und Tor geöffnet wurde?
Kevin Baumgartner
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Lucas Galindo

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6

Donnerstag, 5. März 2015, 23:24

Senator Baumgartner,
insoweit Sie Ihre Frage nicht präziser stellen, verstehe ich Ihre Sorge nicht. Die Aussage des Falles Charmoisé vs. Blige ist im Grundsatz keine andere als die, das im Falle eines gesetzlich vorgesehenen Wechsels der sogenannten Federal-ID die neue Federal-ID anstelle der alten Federal-ID wahlberechtigt ist - und zwar nach Maßgabe des Stimmrechts zum Stichtag.
Eine Änderung der Wahlberechtigung geht damit nicht einher, ich zitiere das Urteil

Zitat

Die Klägerin ist daher anstelle der besagten Rechtsvorgängerin in der Staatsbürgerschaft in die Liste der Wahlberechtigten zur Wahl des Repräsentantenhauses entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aufzunehmen, als hätte sie die staatsbürgerlichen Rechte auf Bundesebene zum 12.10.14 erhalten. Gleichzeitig ist ihre diesbezügliche Rechtsvorgängerin das Wahlrecht abzuerkennen.
Sofern die Klägerin aufgrund dieser Änderung auch bei Wahlen auf Staatenebene wahlberechtigt sein sollte, ist die Entscheidung mit der Maßgabe anzuwenden, dass der maßgebliche Heimatbundesstaat bzw. Wohnsitz dem entspricht, den die Klägerin selbst oder ihre Rechtsvorgängerin zum nach dem Gesetz maßgeblichen Zeitpunkt innehatten.

Eine Verschiebung des Wahlrechts im Hinblick auf Zeit oder Ort ist daher nicht vorgesehen und wäre nach meiner Rechtsauffassung auch nicht zu vertreten. Kern der Entscheidung ist einzig und allein die Konsequenz eines Wechsels der Federal-ID - hier die Rechtsnachfolge - sowie die Definition des Wahlrechts als höchstpersönliches, also nicht übertragbares oder delegierbares Recht.
Lucas Thomas Jesus Galindo
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Kevin Baumgartner

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Freitag, 6. März 2015, 22:57

Mr. Galindo,

Ich spreche ganz konkret darauf an sich mittels eines Wechsels der Federal-ID nach Ablauf der regulären Fristen Wahlrecht in einem anderen Bundesstaat zu verschaffen.
Kevin Baumgartner
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Lucas Galindo

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8

Samstag, 7. März 2015, 01:20

Senator Baumgartner,
das halte ich für unmöglich, da das Gericht zu einer eindeutigen Entscheidung gekommen ist, die eine Rechtsnachfolge in der Staatsbürgerschaft vorsieht mit der Wirkung, dass ein bestehendes Wahlrecht übertragen wird.
Ist die Ursprungs-ID also etwa in Astoria State wahlberechtigt, wird die neue ID dieses Wahlrecht durch die Rechtsnachfolge erhalten, nicht jedoch das in einem anderen Staat - und mag sie auch dort wohnhaft sein, beispielsweise Assentia.
Insbesondere verwiesen sei hier auf den Punkt 4 des Tenors und Abschnitt V-7 der Entscheidung.

Zitat

Die Frage, in welchem Staat das Wahlrecht als gegeben angesehen werden kann, ergibt sich dabei daraus, dass die staatsbürgerlichen Rechte am ersten Tage des Monats der Wahl in einem bestimmten, eindeutig benennbaren Bundesstaat ausgeübt wurden, wonach sich die Wahlberechtigung unzweifelhaft ergibt, da mit dem Übergang der staatsbürgerlichen Rechte nur gemeint sein kann, dass die Rechte zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Wechsel der Federal-ID unverändert übertragen werden. Alles andere würde dem Sinn der vom Gesetzgeber implizierten Rechtsnachfolge grob zuwiderlaufen.

Oder, deutlicher gesagt: ID B ist in Astoria City wahlberechtigt, obwohl in Assentia wohnhaft, da ID A zum 01. des Monats - der maßgeblich ist - in Astoria City wohnhaft war und ID B ihr in den Rechten nachfolgt. Eine Übertretung der Frist ist ausgeschlossen.
Lucas Thomas Jesus Galindo
Federal Judge

Steve McQueen

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9

Montag, 9. März 2015, 22:42




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Das Hearing ist beendet, die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.

Steve McQueen
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