Honorable Commoners,
ich freue mich, heute hier vor Ihnen stehen zu dürfen und die Möglichkeit zu haben, die erste Regierungserklärung in der Geschichte unseres Bundesstaates vor der Assembly abgeben zu dürfen.
Ich habe meinen Geschäftsbereich vor einiger Zeit in einem chaotischen Zustand übernommen, den die vorherigen Amtsinhaber sowohl in der Governor's Mansion als auch im Justizministerium hinterlassen haben, aber ich möchte heute hier vor allem auf die positiven Seiten eingehen.
Bevor ich das aber kann, muss ich Ihnen zunächst eine weniger erfreuliche Nachricht mitteilen. Wie Sie alle sicher mitgekriegt haben, hat die Staatsregierung gegen Dr. Sandor Nagy auf Rückzahlung von unberechtigt ausgezahlten Sozialleistungen geklagt. Zwar war die Rechtslage im fraglichen Fall klar und wurde vor Gericht auch dementsprechend vorgelegt, zwischen Klageerhebung und Hauptverfahren ist der Beklagte jedoch verstorben, so dass das Verfahren nicht mehr zum von uns gewünschten Ende kommen konnte.
Nun aber zu den positiven Seiten:
Die Regierung hat der Assembly einen tragbaren Entwurf für ein Strafrecht präsentiert. Auch wenn Einzelfragen noch zu klären sein werden, bin ich doch zuversichtlich, dass Astoria State bald ein eigenes, durchsetzbares Strafrecht haben wird, nach dem auch gearbeitet werden kann. Hier konnten wir auf die gute Vorarbeit der Bundesebene aufbauen und so relativ schnell ein eigenständiges Strafrecht erarbeiten. Das Recht dazu haben die Staaten schon lange, bislang aber sind alle entsprechenden Überlegungen gescheitert. Nun hoffe ich, dass die Assembly sich überzeugen lässt und wir bald ein ordentlich kodifiziertes Strafrecht als Arbeitsgrundlage für unsere Polizeibeamten haben werden.
Die Staatsregierung arbeitet derzeit an einem Gesetz, in dem die konkreten Rechten und Pflichten der Polizeibehörden konkretisiert werden sollen. Ich bin zuversichtlich, dass ein entsprechender Entwurf spätestens im ersten Monat einer möglichen, weiteren Amtszeit des Gouverneurs präsentiert werden kann.
Ferner hat der Staat endlich eine eigene Gerichtsbarkeit erhalten. Auch hier müssen konkrete Normen erlassen werden, auch hieran wird bereits gearbeitet. Auch hier bin ich zuversichtlich, dass es bald Ergebnisse geben wird.
Letztlich habe ich kürzlich eine erste Verordnung erlassen, die die Anerkennung von Studienabschlüssen aus anderen Bundesstaaten für juristische Berufe regelt. Der Grundsatz ist nun die Anerkennung, die Ausnahme die Nachprüfung. So gehen wir einen entscheidenden Schritt auf die Kritikerinnen und Kritiker der geltenden Rechtslage zu.